So geht ordentliche Pensionierung

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Schon die Beatles machten sich in ihrem Song «When I'm 64» über das Älterwerden Gedanken. Spätestens mit 55 sollten wir uns alle damit befassen, wie das mit dem Ruhestand genau funktioniert. Die wichtigsten Fragestellungen finden Sie in diesem Artikel.
 

Wann erreiche ich das ordentliche Pensionsalter?

Mit dem Erreichen des Referenzalters (65*) haben Sie die Möglichkeit, die ordentliche Pensionierung anzutreten. Das heisst, ab diesem Zeitpunkt können Sie eine Altersrente ohne Kürzung oder Zuschlag beziehen. Mit Inkraftsetzung der Reform AHV 21 wird das Referenzalter für Frauen und Männer einheitlich bei 65 festgelegt. Das Referenzalter der Frauen wird ab 1. Januar 2025 schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr von 64 auf 65 erhöht. Dies gilt für die AHV (1. Säule) und die berufliche Vorsorge (2. Säule). Für Frauen der Jahrgänge 1961 – 1969 gilt eine Übergangsregelung.

*Ausnahmen: Frauen mit Jahrgang 1960 (64), 1961 (64 +3 Monate), 1962 (64 +6 Monate) und 1963 (64 +9 Monate)

 

Kann ich auch früher oder später in Rente gehen?

Hier gilt es zu unterscheiden zwischen der AHV-Pensionierung und der Pensionierung bei der Pensionskasse. Die AHV-Rente kann ganz oder teilweise maximal zwei Jahre vor Erreichen des Referenzalters (65*) vorbezogen werden.. Die Möglichkeiten einer vorzeitigen Pensionierung in der Pensionskasse sind meist flexibler und beginnen frühestens ab dem 58. Geburtstag. In jedem Fall gilt bei einer Frühpensionierung: Dies ist mit finanziellen Abstrichen verbunden. Eine genaue Berechnung der voraussichtlichen Rentenansprüche bei einer vorzeitigen Pensionierung schützt Sie vor unliebsamen Überraschungen. Reichen die finanziellen Mittel für eine Frühpensionierung nicht, kann eine Teilpensionierung eine valable Alternative sein.

Unter einer aufgeschobenen Pensionierung versteht man die Weiterführung der Erwerbstätigkeit über das Referenzalter (65*) hinaus bei gleichzeitigem Aufschub des Bezugs der Altersleistungen. AHV und Pensionskassenleistungen können bis zum Erreichen des 70. Altersjahrs aufgeschoben werden. Hier finden Sie die weiteren Formen der Pensionierung

* Ausnahmen: Frauen mit Jahrgang 1960 (64), 1961 (64 +3 Monate), 1962 (64 +6 Monate) und 1963 (64 +9 Monate)

 

Muss ich meine Stelle selbst kündigen und wenn ja: wann?

Ob Sie Ihr Arbeitsverhältnis auf den Zeitpunkt des Referenzalters (65*) kündigen müssen, kann je nach Arbeitgeber unterschiedlich sein. Grundsätzlich gilt, dass Sie dies tun müssen, sofern entsprechende Regelungen fehlen. Schauen Sie sich daher am besten die Reglemente und Ihren Arbeitsvertrag genau an oder erkundigen Sie sich bei der Personalabteilung. Falls eine Kündigung erforderlich ist, müssen Sie Ihre gemässen Arbeitsvertrag geltende Kündigungsfrist einhalten, d.h. entsprechend fristgerecht auf den gewünschten Pensionierungszeitpunkt eine Kündigung einreichen.

* Ausnahmen: Frauen mit Jahrgang 1960 (64), 1961 (64 +3 Monate), 1962 (64 +6 Monate) und 1963 (64 +9 Monate)

 

Was muss mein Arbeitgeber unternehmen?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, Sie bei der Anmeldung der Pensionierung bei der Pensionskasse zu unterstützen. Informieren Sie sich daher am besten selbst frühzeitig über allfällige administrative Aufgaben und insbesondere allfällige Fristen z.B. beim Bezug von Altersleistungen in Kapitalform. Entsprechende Informationen finden Sie meistens im Reglement der Pensionskasse.

Broschüre Pensionsplanung

Ratgeber-Tipp

Vor dem Übergang in die dritte Lebensphase drängt sich die Frage auf, ob die monatliche Rente oder der einmalige Kapitalbezug die ideale Lösung darstellt. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile – auch eine Kombination von Teilbezug und Rente kann eine gute Lösung sein. Verschaffen Sie sich einen Überblick mit unserer Beratungsbroschüre.

Jetzt Broschüre herunterladen (PDF, 587.2KB)

Was passiert mit meiner Unfallversicherung?

Mit dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses erlischt auch die Nichtbetriebsunfallversicherung. Die meisten Angestellten haben den Unfallschutz bei ihrer Krankenkasse ausgeschlossen. Sorgen Sie dafür, dass Sie diesen Schutz vom ersten Tag Ihrer Pensionierung an in Ihre Police aufnehmen. Ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse genügt, um das in die Wege zu leiten.

 

Erhalte ich meine AHV-Rente automatisch ab dem Erreichen des Pensionierungsalters?

Nein. Ohne Anmeldung keine Rente. Setzen Sie sich drei bis sechs Monate vor Rentenbeginn mit Ihrer Ausgleichskasse in Verbindung und melden Sie dort Ihren Rentenanspruch an. Mit einer frühzeitigen Anmeldung vermeiden Sie Verspätungen bei der Rentenauszahlung.

 

Wie kann ich die Höhe meiner zukünftigen AHV-Rente herausfinden?

Die Höhe der AHV-Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab wie beispielsweise der Beitragsdauer, der Höhe Ihres Einkommens und allfällige Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Eine Rentenvorausberechnung können Sie kostenlos mit dem folgenden Formular bei der Informationsstelle AHV/IV bestellen: Antrag für Rentenvorausberechnung

 

Wann muss ich mich entscheiden, ob ich die Pensionskassenleistungen als Rente oder Kapitalauszahlung beziehen will? 

Konsultieren Sie dazu am besten das Reglement Ihrer Pensionskasse. Dieses gibt auch Auskunft darüber, ob das gesamte Guthaben in Kapitalform bezogen werden kann. Je nach Kasse beträgt die Anmeldefrist für einen Kapitalbezug bis zu drei Jahre. Im aktuellen Umfeld ist die Frist meist deutlich kürzer. Erhalten Sie hier mehr Informationen dazu, wie Sie die Leistungen beziehen können.

 

Wann kann ich meine Säule 3a beziehen?

Die Säule 3a können Sie frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des Referenzalters beziehen. Da ein Bezug immer nur ganz möglich ist (also eine komplette Saldierung des 3a Kontos), kann es sich lohnen, mehr als nur ein Säule 3a Konto zu führen, um diese dann in verschiedenen Kalenderjahren gestaffelt zu beziehen und so von einem steuerlichen Staffeleffekt zu profitieren.

 

Wie lassen sich meine voraussichtlichen Altersleistungen erhöhen?

Bei der AHV könnte sich ein Aufschub anbieten, vorausgesetzt Sie können noch mindestens ein volles Jahr auf die Rentenzahlung der AHV verzichten.  Wenn bei der Pensionskasse Lücken bestehen, können mit Einkäufen die Leistungen erhöht und gleichzeitig Steuern gespart werden. Daneben empfiehlt es sich, wenn immer möglich den maximalen Beitrag in die Säule 3a einzuzahlen. Hier kann die Anlage des Sparguthabens in Vorsorgefonds für zusätzliches Vermögenswachstum sorgen.

 

Wo kann ich mich informieren?

Für Fragen zur AHV ist die Informationsstelle AHV/IV eine gute Anlaufstelle. Über Ihre Pensionskassenansprüche erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Pensionskasse. Bei Informationsbedarf in Sachen Säule 3a und Vorsorgefonds wenden Sie sich am besten an Ihre Bankberaterin oder Ihren Bankberater.

 

Wie viele Jahre vorher sollte ich die Weichen für meine Pensionierung stellen?

Hier gilt der Grundsatz «es ist nie zu früh aber oft zu spät»! Spätestens mit Mitte 50 sollten Sie sich in jedem Fall mit der finanziellen Planung ihrer Pensionierung auseinandersetzen. Dann bleibt meist noch genug Zeit, um allfällige Massnahmen zur Erreichung Ihrer Ziele und Wünsche umzusetzen, sollten Sie diesbezüglich noch nicht ganz «auf Kurs» sein. Entdecken Sie hier die Fragen, die Sie sich ab 50 stellen sollten.

 

Schafft man das überhaupt alleine oder soll ich mir dabei helfen lassen?

Beim Thema Pensionierung sind sehr viele Parameter zu beachten, und alles ist miteinander verknüpft: Einnahmen, Ausgaben, Vermögen, Schulden, Steuern und erbrechtliche Fragen sind zu prüfen. Insbesondere beim Wunsch nach einer Frühpensionierung ist eine möglichst frühe Planung unerlässlich. Die Erfahrung zeigt, dass sich die meisten Menschen professionell beraten lassen, wenn es um ihre Vorsorge und um das Thema Pensionierung geht. Erfahren Sie hier, wie eine Pensionsberatung funktioniert.

 

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Pensioniert wird man nur einmal im Leben. Umso wichtiger ist es, auf Expertenwissen zu setzen: Denn nicht alles, was man sich über Rente und Co. erzählt, ist auch korrekt. Und vieles, was auf den ersten Blick schwarz-weiss scheint, hat – je nach persönlicher Situation – viele Schattierungen.

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