Generalversammlung abgesagt

04.03.2020

Generalversammlung abgesagt

Appenzell, 4. März 2020. Der Verwaltungsrat hat entschieden die Generalversammlung abzusagen.

Der Bundesrat hat am 28. Februar 2020 auf die jüngste Entwicklung der Corona-Virus Epidemie reagiert und stuft die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiegesetz ein.

Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang Grossveranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen verboten. Dieses Verbot gilt bis mindestens am 15. März 2020. Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1‘000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit den zuständigen kantonalen Behörden eine Risikoabwägung vornehmen. Mit diesen Massnahmen soll die Verbreitung des Corona-Virus in der Schweiz verzögert oder eingedämmt werden.

Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Appenzell hat sich aufgrund einer Risikoabwägung entschieden, die ursprünglich für den 7. April 2020 vorgesehene Generalversammlung abzusagen. Die für den 8. beziehungsweise 9. April 2020 vorgesehenen Orientierungsversammlungen in Gonten und Brülisau werden ebenfalls abgesagt. Unabhängig von der potenziellen Verlängerung der behördlichen Auflagen beziehungsweise einer Sonderbewilligung für eine Veranstaltung mit weniger als 1‘000 Personen: die Gesundheit der Mitglieder, Mitarbeitenden sowie Veranstaltungspartner hat für den Verwaltungsrat oberste Priorität.

Allen Mitgliedern der Raiffeisenbank Appenzell wird die vorliegende Information in schriftlicher Form per Post zugestellt. Zum heutigen Zeitpunkt ist es leider nicht möglich, ein neues Datum für die Generalversammlung bekanntzugeben. Wir werden Ihnen zu gegebener Zeit eine Einladung zukommen lassen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen Ihnen für allfällige Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Appenzell, 4. März 2020

 

Kontakt

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