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Klare Ergebnisse der schriftlichen Abstimmung der Raiffeisenbank Appenzell
· Anstelle der Generalversammlung wurde eine schriftliche Abstimmung durchgeführt
· Jahresrechnung 2021 genehmigt
· Verzinsung der Anteilsscheine zu 6 Prozent gutgeheissen
· Beantragte Statutenänderung angenommen
Die Raiffeisenbank Appenzell hat im vergangenen November aufgrund der Situation rund um das Coronavirus entschieden, auch in diesem Jahr anstelle einer Generalversammlung eine schriftliche Abstimmung gemäss der vom Bundesrat erlassenen Ausnahmeregelung durchzuführen. Die Mitglieder der Raiffeisenbank Appenzell waren eingeladen, ihre Stimmen zu den einzelnen Traktanden bis zum 8. April 2022 schriftlich abzugeben.
Sämtlichen Anträgen des Verwaltungsrates wurde stattgegeben. Die Traktanden über die Genehmigung der Bilanz- und Erfolgsrechnung, der Verzinsung der Anteilscheine zu 6 Prozent und der Entlastung der Organe wurden mit grossem Mehr gutgeheissen. Der beantragten Statutenänderungen über die Modernisierung und Flexibilisierung der Generalversammlung sowie der Umsetzung der Vorgaben des Rechnungslegungs- und Gesellschaftsrechts stimmten die Genossenschafterinnen und Genossenschafter ebenso deutlich zu.
wiederum hohe Stimmbeteiligung
Die Auszählung der Stimmen erfolgte am 12. April 2022. Der Verwaltungsrat bestätigte in der Folge das Resultat. 2‘523 Genossenschafterinnen und Genossenschaftern nutzten die Möglichkeit, an der Abstimmung teilzunehmen. Die Stimmbeteiligung stieg somit erfreulicherweise nochmals deutlich an. Dies unterstreicht, dass die Mitglieder am Geschäftsgang und dem Engagement der Raiffeisenbank Appenzell interessiert sind.
| detaillierte Abstimmungsresultate | |||
|---|---|---|---|
Abstimmung 1: Genehmigung der Jahresrechnung 2021 | |||
Ja: 2‘497 | Nein: 12 | leer/ungültig: 14 | Ja-Anteil: 99.5% |
| Abstimmung 2: Verzinsung der Anteilscheine mit 6 Prozent | |||
Ja: 2‘476 | Nein: 27 | leer/ungültig: 20 | Ja-Anteil: 98.9% |
| Abstimmung 3: Entlastung der Organe | |||
Ja: 2‘472 | Nein: 32 | leer/ungültig: 19 | Ja-Anteil: 98.7% |
| Abstimmung 4: Anpassung der Statuten | |||
Ja: 2‘213 | Nein: 264 | leer/ungültig: 46 | Ja-Anteil: 89.3% |
Anhand aller eingegangenen Stimmzettel verloste die Raiffeisenbank ein E-Bike im Wert von 4‘000 Franken. Glücklicher Gewinner ist Dominik Schregenberger aus Teufen. Die Raiffeisenbank gratuliert zum Gewinn und wünscht bereits an dieser Stelle eine allzeit gute Fahrt mit dem auffällig roten Zweirad.
Damit der gesellschaftliche Genossenschaftsgedanke trotz pandemiebedingter Absage der Generalversammlung für die Genossenschaftsmitglieder auch in diesem Jahr erlebbar bleibt, wird die Raiffeisenbank mehrere lokale Erlebnisse und Begegnungspunkte schaffen. Im persönlichen oder telefonischen Kontakt gibt es mehr Informationen dazu. Ebenso im Internet auf www.raiffeisen.ch/appenzell/gv. Die Anmeldefrist läuft noch bis zum 30. April 2022.
Die Raiffeisenbank Appenzell bedankt sich bei den abstimmenden Genossenschafterinnen und Genossenschaftern für die Teilnahme und das ausgesprochene Vertrauen.
Mehrfachzeichnung von Anteilscheinen steht an
Aktuell können die Mitglieder der Raiffeisenbank Appenzell einen Anteilschein im Wert von 200 Franken zeichnen. Demnächst gibt die Raiffeisenbank ihren Mitgliedern jedoch die Möglichkeit, noch stärker am Erfolg der Bank teilzuhaben. Alle Mitglieder erhalten im Mai per Post das Angebot zur freiwilligen Zeichnung zusätzlicher Anteilscheine bis maximal 5‘000 Franken je Mitglied. Die Verzinsung wird jährlich festgelegt und orientiert sich am Geschäftsergebnis sowie dem aktuellen Zinsniveau und ist gemäss Statuten begrenzt. Aktuell stellt der Verwaltungsrat eine Verzinsung in Höhe von 2,0 bis 2,5 Prozent in Aussicht. Die gesetzliche Emissionsabgabe von 1 Prozent wird durch die Raiffeisenbank übernommen. Die Zeichnung sowie das Halten der Anteilscheine war und ist für die Mitglieder kostenfrei. Ebenso unverändert ist das genossenschaftliche Grundprinzip: jedes Mitglied hat ein Stimmrecht, unabhängig der Anzahl Anteilscheine. Die Raiffeisenbank Appenzell möchte mit dem Angebot zur Mehrfachzeichnung von Anteilscheinen die bestehenden Mitgliedervorteile weiter ausbauen und ihrer lokalen Verankerung zusätzlich Ausdruck verleihen.