Invalidität oder Todesfall: So schützen Versicherungen vor finanziellen Risiken

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Eine schwere Krankheit oder der Tod des Partners können die Betroffenen an ihre Grenzen bringen – physisch, psychisch, aber auch finanziell. Denn bei Erwerbsunfähigkeit oder nach einem plötzlichen Todesfall bricht das bisherige Einkommen teils drastisch ein. Genau dafür sind Lebensversicherungen gedacht. Erfahren Sie hier, wie Sie diese finanziellen Risiken reduzieren können und warum sie zu einer ganzheitlichen Vorsorge dazugehören.

Erschreckende Zahlen 

Sachrisiken sind uns allen bewusst: das geklaute Velo, das verbeulte Auto, der Wasserschaden im Badezimmer. Hier sorgen Schweizerinnen und Schweizer umfassend vor. Mit den Risiken für unser eigenes Leben setzen wir uns dagegen deutlich seltener auseinander. Die Zahlen zeigen es: Während jeder Autobesitzer eine Autoversicherung haben muss, schützt nicht mal die Hälfte der Bevölkerung sich selbst und seine Liebsten mit einer Lebensversicherungspolice. 

Das ist erstaunlich, denn Schicksalsschläge wie Invalidität oder Tod haben massive finanzielle Auswirkungen auf die betroffenen Personen und ihre Familien: Ein wesentlicher Teil des Einkommens bricht von einem auf den nächsten Tag weg. 

Welche Leistungen erhalte ich?

Nur ein Teil des wegfallenden Einkommens wird durch Leistungen aus den Vorsorgewerken wie AHV/IV, Pensionskasse oder Unfallversicherung ersetzt. Die nachstehende Grafik zeigt, wer in welchem Fall Gelder spricht:

Leistungen

Allerdings ersetzen die Zahlungen der Vorsorgewerke das wegfallende Einkommen nicht eins zu eins und je nach Situation –  ob Sie verheiratet sind oder Kinder haben, gibt es grosse Unterschiede. Wie gross die Einkommenslücke ausfallen kann, zeigt folgendes Rechenbeispiel.

 

Situation ohne Versicherung

Einkommen bei Krankheit
Einkommen bei Krankheit

Paul verdient heute 100'000 Franken pro Jahr und ist der Hauptverdiener der Familie. Nach einer Erkrankung ist er zu 100 Prozent arbeitsunfähig. Die IV-Rente (inkl. Kinderrente), die basierend auf seinem bisherigen Durchschnittseinkommen berechnet wird, beträgt 39'200 Franken. Die Pensionskassenrente, gemäss Pensionskassenausweis, liegt bei 26'500 Franken. Das macht zusammen knapp zwei Drittel seines bisherigen Lohns aus. Das Teilzeitgehalt seiner Frau kann diesen Ausfall nicht kompensieren.

Einkommen im Todesfall
Einkommen im Todesfall

Im Todesfall sieht es noch prekärer aus. Falls Paul stirbt, erhalten seine Frau und seine schulpflichtige Tochter aus der AHV 32‘800 Franken und der Pensionskasse 17'100 Franken. Das ist noch knapp die Hälfte des bisherigen Einkommens.  

Einkommenslücke – wie helfen Lebensversicherungen?

Um den bisherigen Lebensstandard nicht radikal verändern zu müssen, braucht es gemäss der gültigen Praxismeinung mindestens 80 Prozent des bisherigen Einkommens. Es besteht also eine Lücke zwischen diesem Soll und den Leistungen, die von AHV/IV und Pensionskasse tatsächlich bezahlt werden. Diese Lücke kann man mit einer Todesfall-Versicherung und einer Erwerbsunfähigkeits-Rente schliessen. 

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Die Kosten und Leistungen dieser Versicherungen sind sehr individuell und hängen auch von den Wünschen und der Risikofähigkeit der Versicherten ab. Als Faustregel gilt aber: Für den Preis einer Tasse Kaffee pro Tag erhält man umfassenden finanziellen Risikoschutz. Das folgende Rechenbeispiel zeigt, was dieser Schutz alles umfasst.

 

Situation mit Versicherung

Einkommen bei Krankheit
Einkommen bei Krankheit

Pauls Familie investiert 1500 Franken pro Jahr in eine Todesfall-Versicherung und eine Erwerbsunfähigkeits-Rente. Falls Paul arbeitsunfähig wird, erhält er eine zusätzliche Rente von 12'000 Franken pro Jahr und kommt damit auf rund 80 Prozent seines bisherigen Lohns.

Einkommen im Todesfall
Einkommen im Todesfall

Verstirbt Paul, erhalten seine Frau und seine Tochter 200'000 Franken. Zusammen mit den Renten aus der 1. und 2. Säule deckt das 80 Prozent von Pauls bisherigem Lohn für rund sieben Jahren ab – , bis dahin kann seine Tochter ihre Ausbildung abschliessen.

Wie sieht es bei Ihnen aus?

Die Höhe der Leistungen, die im Ernstfall ausbezahlt werden, unterscheidet sich aufgrund der individuellen Einkommenssituationen von Person zu Person. Der letzte Lohn, die familiäre Situation, – all dies wird bei der Berechnung von Invaliden- oder Hinterbliebenenleistungen berücksichtigt. Unterschiedlich gross sind entsprechend auch die Einkommenslücken bei Erwerbsunfähigkeit oder Tod. Es lohnt sich darum, die eigene Vorsorgesituation individuell mit einem Experten zu analysieren.

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