

Baufördergelder richtig beantragen
Möchten Sie Ihre Liegenschaft energetisch sanieren oder ein neues Haus bauen? Nutzen Sie die Chance, dafür Fördergelder des Gebäudeprogramms zu erhalten. Dabei ist es wichtig, die Unterstützung rechtzeitig zu beantragen – auf jeden Fall vor Umsetzung der Massnahmen. Denn für bereits abgeschlossene oder angefangene Vorhaben werden Fördergelder nicht bewilligt. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Vorgehen.
Fördergelder korrekt beantragen
1. Kontaktieren Sie Ihre kantonale Energieberatungsstelle
2. Nehmen Sie eine Energieberatung in Anspruch
3. Erstellen Sie ein Sanierungskonzept
4. Beantragen Sie Fördergelder
5. Prüfen Sie die Finanzierung der restlichen Kosten
7. Zusammenfassung: Aufgaben im Überblick
Die kantonale Energieberatungsstelle
Informieren Sie sich frühzeitig über mögliche Fördergelder bei der Energieberatungsstelle Ihres Kantons. Das schweizweit geltende Gebäudeprogramm deckt zwar bereits viele Bereiche ab. Jedoch entscheidet seit 2017 jeder Kanton selbst, in welchem Mass und wie er die Richtlinien des Gebäudeprogramms umsetzt. Zudem kann es auf Ebene des Kantons oder der Gemeinde spezifische Fördermöglichkeiten geben, die eventuell für Sie relevant sind. Klären Sie ab, welche Beratungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen und ob Sie dafür in Ihrem Kanton finanzielle Unterstützung beantragen können.
Bedenken Sie: Jeder Förderbetrag spart bares Geld, das Sie ansonsten selbst aufbringen müssten. Sich vorab genau zu informieren, lohnt deshalb.
Mit Beratern durch den Dschungel der Fördergelder
Sie wissen gar nicht so richtig, wo anfangen und wie die passenden Förderungen finden? Einen wichtigen Überblick verschafft Ihnen beispielsweise das vom Bundesrat ins Leben gerufene Programm EnergieSchweiz.
Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, auf professionelle Hilfe zu setzen. Plant etwa ein Architekt Ihren Neubau? Oder holen Sie sich für die Sanierung ein Angebot beim Handwerker ein? Profis aus dem Baugewerbe sind ebenso wichtige Partner wie die Energieberatungsstellen in Ihrem Kanton, um Sie über mögliche Förderungen zu informieren.
Von den zu erfüllenden Voraussetzungen kann schliesslich die Planung der Arbeiten abhängen. Beispielsweise werden Sie vielleicht die Dämmung danach aussuchen, ob sie ausreichend Energieeinsparungen bringt, um Fördergelder zu erhalten. Oder Sie entscheiden sich zum Beispiel für ein Heizsystem mit erneuerbaren Energien. Es lohnt sich, vorausschauend zu planen und eine professionelle Energieberatung in Anspruch zu nehmen und/oder einen GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone plus Empfehlungen) erstellen zu lassen. Für gewisse Fördermassnahmen ist ein GEAK Plus erforderlich, der vielerorts selbst gefördert wird. Ihren GEAK-Experten in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website des Vereins GEAK.
Erstellen Sie ein umfassendes Sanierungskonzept
Eine Sanierung sollten Sie ganzheitlich planen, um die Kosten zu minimieren und die Finanzierung optimal auf ihre Möglichkeiten abzustimmen, damit Investitionen und Nutzen im Einklang stehen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie vor Baubeginn einen gut durchdachten Sanierungsplan festlegen, der sowohl Sanierungsumfang wie auch die Etappierung enthält. Indem künftige Nutzungsbedürfnisse frühzeitig abgeklärt und eingeplant werden, lässt sich entscheiden, ob ein Abbruch und Ersatzbau, eine Teilsanierung oder eine umfassende Erneuerung bzw. Sanierung mit Anbau erfolgen soll. Zudem ermöglicht die Erstellung eines Sanierungskonzepts eine detaillierte Budget-Planung und Steueroptimierungen. Die Planungshilfen des Gebäudeprogramm helfen Ihnen, die Übersicht zu behalten.
Fördergelder beantragen
Beantragen Sie das Fördergeld, sobald ein detailliertes Sanierungskonzept vorliegt. Wichtig ist, dass Sie das Fördergesuch vor Baubeginn einreichen. Neben dem Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen gibt es weitere interessante Förderangebote. Informationen dazu erhalten Sie bei der kantonalen Energiefachstelle oder unter www.energiefranken.ch.
Das Erklärvideo erläutert, wie Sie ein Gesuch für das Gebäudeprogramm stellen können.
Finanzierung restlicher Beträge frühzeitig klären
Ebenfalls wichtig für die Planung einer Sanierung ist es, zu klären, wie Sie die Restbeträge nach Abzug der Fördergelder finanzieren. Zwar stehen die genauen Kosten erst nach Bewilligung der beantragten Zuschüsse fest. Eine grobe Übersicht zur Finanzierung sollten Sie sich jedoch bereits bei Beginn der Planung verschaffen. Ansonsten kann es passieren, dass Sie sich übernehmen. Das nötige Kapital können Sie entweder aus Ihrem Ersparten entnehmen. Oder Sie setzen angelegte Gelder frei. In vielen Fällen ist es auch möglich, Beträge aus der Säule 3a und der beruflichen Vorsorge zu entnehmen, um bestimmte Renovationen durchzuführen oder einen Neubau zu veranlassen. Beachten Sie dabei jedoch, dass die vorbezogenen Gelder Ihnen eventuell später an der Rente fehlen.
Was Sie nicht durch Fördergelder oder eigenes Kapital abdecken, kann eine Finanzierung übernehmen. Je nach Situation, lässt sich dafür die Hypothek aufstocken oder ein Kredit beantragen. Obwohl das zusätzliche Kosten verursacht, kann eine Finanzierung sich am Ende lohnen. Denn durch Massnahmen für eine energetische Sanierung oder einen besonders energieeffizienten Neubau sparen Sie auf lange Sicht deutlich bei Heiz- oder Stromkosten. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Bank, um die Finanzierung zu sichern.
Sanierungsvorhaben starten
Jetzt kann es losgehen mit der Sanierung. Die Fördergelder werden Ihnen nach Abschluss der Sanierung ausbezahlt.
Fördergelder beantragen: Aufgaben im Überblick
- Für energetische Massnahmen entscheiden oder Neubau planen
- Sich bei der Energieberatungsstelle des Kantons informieren resp. beraten lassen und ggf. einen GEAK Plus erstellen lassen
- Sanierungskonzept erstellen
- Vor Baubeginn das Gesuch für Fördergelder einreichen
- Finanzierung der Restbeträge nach Abzug von Fördergeldern abklären