«Der Eigenmietwert ist ökonomisch völlig abwegig»

Juli 2019: Ständerat Pirmin Bischof ist als Präsident der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) die Triebfeder schlechthin im Parlament, wenn es um die Abschaffung des Eigenmietwerts geht. Im Interview mit RaiffeisenCasa erklärt er, warum er nicht in Euphorie verfällt und wie es politisch weitergeht.

Pirmin Bischof (60) war ein Leben lang Mieter, einer der ganz wenigen im Ständerat im Bundeshaus in Bern. Das soll sich ändern. Der Familienvater von zwei Töchtern (3 Jahre, 12 Monate) erachtet den Moment als günstig, sich ein Eigenheim im Grünen zu gönnen und vom Herzen der Stadt Solothurn aufs Land zu ziehen. Für ihn ist unbestritten, dass mit dem Wohneigentum auch das Recht verknüpft sein muss, dieses auch nutzen zu dürfen, ohne dafür besteuert zu werden. 

 

Dorf Schweiz

Der Eigenmietwert in der Schweiz wurde 1934 per Fiskalnotrecht als «Eidgenössische Krisenabgabe» eingeführt.

Zur Verdeutlichung zieht Pirmin Bischof ein Beispiel zu Rate: «Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Buch. Sie dürfen dieses zwar in das Regal stellen. Sobald Sie es aber lesen oder nutzen, müssten Sie dafür Steuern bezahlen. Das ist doch absurd und ökonomisch völlig abwegig», argumentiert Pirmin Bischof. Wir haben ihn zur Abschaffung des Eigenmietwerts befragt, einer der bedeutendsten Steuerreformen seit dem 2. Weltkrieg. 

 

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Ständerat und Präsident der WAK-S Pirmin Bischof im Interview

Interview: Pius Schärli

 

Dreimal erlitt das Bestreben zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung Schiffbruch, warum soll es jetzt im vierten Anlauf klappen?

Pirmin Bischof: Im Gegensatz zu früheren Anläufen haben wir diesmal zwei grosse Vorteile. Zum einen ist die Zinssituation seit Langem ausserordentlich tief, was eine Reform begünstigt. Zudem haben wir im Ständerat ein ausgewogenes, weitgehend steuerneutrales Paket geschnürt. Diese Lösung sollte für alle beteiligten Gruppen akzeptabel sein.

 

Weshalb macht die Abschaffung in Ihren Augen Sinn?

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, welches ein Eigenheimbesitzer gar nicht hat und das er versteuern muss. Das ist in ganz Europa ein absolut exotisches Phänomen.

Experten halten dem entgegen, es handle sich um ein Naturaleinkommen, das sehr wohl zu versteuern sei…

Wenn dem so ist, dann müssten wir auch das Auto, die Yacht oder den Oldtimer besteuern. Wenn die Nutzung des eigenen Eigentums zu besteuern wäre, dann grüsst der Sozialismus. Wer Eigentum hat, der zahlt ja bereits Vermögenssteuer, auch der Hauseigentümer.

 

Wer macht denn überhaupt Druck auf die Abschaffung der ungeliebten Steuer; sind dies primär die Politiker?

Politiker machen selten von sich aus Druck (lacht). Der Druck kommt vor allem von den Hauseigentümern; insbesondere von jenen, die keine oder nur noch wenige Schulden auf dem Eigenheim haben. Diese seriös lebenden Menschen sind heute die Dummen, indem sie einen hohen Eigenmietwert versteuern müssen. Leute dagegen, die auf grossem Fuss leben und Schulden anhäufen, werden im grossen Stil staatlich subventioniert. Das ist ein ökonomischer Unsinn.

 

Kann die Abschaffung des Eigenmietwerts die rasant wachsende private Verschuldung bremsen?

Ja, davon bin ich überzeugt. Es ist doch erstaunlich: Die Privatverschuldung in der Schweiz ist weltrekordverdächtig, jene von Staat, Bund, Kantonen und Gemeinden dagegen rekordtief. Das Beunruhigende an der privaten Verschuldung ist, dass sie in den letzten 15 Jahren nochmals stark zugenommen hat und weiter zunimmt und damit eine Bedrohung für die Volkswirtschaft darstellt. Ich erhoffe mir von der Abschaffung des Eigenmietwerts eine marktkonforme Abdämpfung der Verschuldung. Ich mache mir allerdings keine Illusionen, die Verschuldung wird deswegen kaum massiv zurückgehen, aber vermutlich nicht mehr so stark steigen.

 

Mit dem HEV und der Baubranche haben wichtige Verbände angedeutet, die Abschaffung zu unterstützen. Wichtige Signale?

Das sind sehr wichtige Signale, auch für die Kommission für Wirtschaft und Abgaben im Ständerat. Ohne diese Signale hätten wir das Paket wohl nicht so geschnürt, wie es jetzt daherkommt. Hauseigentümerverband und der Verband Bauen Schweiz haben vor nicht allzu langer Zeit noch auf den Unterhaltsabzügen bestanden. Beide Verbände haben uns die Abkehr von dieser Position schriftlich bestätigt. Wir waren zuerst überrascht.

Eigenmietwert

HEV macht mit 

Der Hauseigentümerverband unterstützt die Arbeiten der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerates, welche beim Eigenmietwert einen generellen Systemwechsel vorsieht: Bei selbstgenutztem Wohneigentum soll für den Hauptwohnsitz - nicht jedoch für Zweitwohnungen - der Eigenmietwert abgeschafft werden. Dabei sollen die gesetzlichen Grundlagen (DBG, StHG) so angepasst werden, dass das neue System unter Berücksichtigung eines langfristigen Durchschnittszinses möglichst haushaltneutral wirkt.

 

Zudem sollen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben keine unzulässigen Disparitäten zwischen Mieterinnen und Mietern und Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern entstehen und Wohneigentum soll gefördert werden.

 
 

Auch der Mieterverband scheint nicht mehr gegen die Abschaffung zu sein.

Der Mieterverband wäre dann kritisch, wenn die Abschaffung zu massiven Steuerausfällen führen würde. Wir haben aber ein Paket geschnürt, das ungefähr haushaltsneutral ist. Deshalb ist der Mieterverband verhalten positiv eingestellt.

 

Dies ist aber noch kein Grund, euphorisch zu sein?

Nein, überhaupt nicht.

 

Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat bei den künftigen Abzugsmöglichkeiten fünf Varianten ausgearbeitet. Warum konnte sie sich nicht auf einen einzigen Vorschlag einigen?

Es ist nicht so, dass wir uns nicht einig wurden. Wir möchten mit den fünf Varianten in der Vernehmlassung erfahren, welches die Wünsche sind und wer wie darauf reagiert.

 

Experten im Auftrag des Bundesrats verlangen einen reinen Systemwechsel: Kein Eigenmietwert, aber auch keine Abzüge mehr – und zwar ausnahmslos. Was halten Sie davon?

Das hat eine innere Logik und ist nachvollziehbar. Wir gingen von ähnlichen Überlegungen aus, merkten aber bald, dass dies nicht sehr realistisch ist. Bei den Energie- und Umweltabzügen wäre es politisch unklug gewesen, diese vom Volk vor zwei Jahren beschlossenen Abzüge wieder abzuschaffen. Deshalb haben wir es den Kantonen überlassen, ob sie solche Abzüge weiterhin zulassen möchten.

 

Wie geht es politisch nun weiter?

Nach den Sommerferien werden wir die Vernehmlassung zusammen mit dem Bundesrat auswerten. Wir werden erörtern, wo Änderungsbedarf besteht. Der weitere Zeitplan hängt davon ab, ob wir noch eine Expertise in Auftrag geben müssen. Wenn dies nicht der Fall ist, geht das Geschäft in der Wintersession in die WAK des Ständerats, dann in die nationalrätliche WAK.

 

Wann könnte der Eigenmietwert definitiv Geschichte sein?

Frühestens 2021, realistischerweise wohl etwas später. 

 

Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit des Zustandekommens eines fakultativen Referendums ein?

Wir planen im Moment nur eine Gesetzesrevision und keine Verfassungsänderung. Deshalb ist die Vorlage dem fakultativen Referendum unterstellt. Wird es ergriffen, gibt es eine Volksabstimmung.

 

Wer könnte ein Interesse an einer solchen Abstimmung haben?

Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich keine Gruppe, die aus ökonomischen Gründen das Referendum ergreifen wird. Am Negativsten betroffen sind junge Ehepaare und Menschen mit geringem Einkommen. Aber hier haben wir Massnahmen eingebaut.

Eigenmietwert

Was ist der Eigenmietwert?

Beim Eigenmietwert (eigentlich: «Mietwert für selbstgenutzte Liegenschaften»), einem Begriff aus dem Schweizer Steuerrecht, werden Miet- oder Pachteinnahmen angenommen, die theoretisch erzielt würden, würde die Immobilie statt selbst bewohnt extern vermietet oder verpachtet. Diese angenommenen Einnahmen unterliegen der Einkommenssteuer. Gleichzeitig können im Gegenzug Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten für Wohneigentum von den Steuern in Abzug gebracht werden.

 

Der Eigenmietwert beträgt etwa 60% bis 70% des Betrages, den ein Mieter für das betroffene Wohnobjekt als Miete bezahlen müsste. Zusätzliche Informationen erhalten Sie beim Gemeindesteueramt der jeweiligen Liegenschaftsgemeinde.

 
 

 

 

Zur Person

Pirmin Bischof

Pirmin Bischof vertritt – nach zuvor vier Jahren im Nationalrat - seit 2011 die CVP im Ständerat.

Der 60-jährige Rechtsanwalt ist Präsident der Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK-S), welche einen Entwurf der Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts erarbeitet hat.