Generalversammlung vom 27. März 2020 abgesagt

05.03.2020

Generalversammlung vom 27. März 2020 abgesagt

 

Der Bundesrat hat am 28. Februar 2020 auf die jüngste Entwicklung der Corona-Virus Epidemie reagiert und stuft die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiegesetz ein.

 

Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang Grossveranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen verboten. Dieses Verbot tritt sofort in Kraft und gilt mindestens bis am 15. März 2020. Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1‘000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörden eine Risikoabwägung vornehmen. Mit diesen Massnahmen soll die Verbreitung des Corona-Virus in der Schweiz verzögert oder eingedämmt werden.

 

Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Cham-Steinhausen hat sich aufgrund einer Risikoabwägung entschieden, die Generalversammlung abzusagen.

 

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