Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2021
Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2021
Sehr geehrte Genossenschafterinnen und Genossenschafter
Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus beeinflusst das öffentliche Leben weiterhin. Der Schutz unserer Genossenschafterinnen und Genossenschafter sowie unserer Mitarbeitenden steht unverändert an oberster Stelle und das behördliche Veranstaltungsverbot wird wohl noch über einige Wochen oder Monate bestehen bleiben. Daher hat der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Cham-Steinhausen entschieden, gestützt auf die Covid-19-Verordnung 3 des Bundes, die Versammlung auch 2021 schriftlich durchzuführen. Die Unterlagen zur schriftlichen oder elektronischen Abstimmung werden den Mitgliedern per Post zugestellt.
Wir bedauern sehr, dass wir Sie auch dieses Jahr nicht an unserer traditionellen Generalversammlung begrüssen können. Weil sich für zahlreiche Menschen in der Schweiz die Lebensgrundlage wegen der Pandemie plötzlich verschlechtert hat und unsere Bank aufgrund der Nichtdurchführung unserer GV gewisse Kosteneinsparungen erzielt, haben wir uns für eine Spende von CHF 30'000.-- entschieden. Je CHF 10'000.-- gehen an die folgenden gemeinnützigen Institutionen mit regionalem Bezug zu unserem Marktgebiet:
ROKJ – Rotary, Inner Wheel und Rotaract für Kinder und Jugendliche
Rotes Kreuz Sektion Zug / Sektion Zürich
Winterhilfe Zug und Zürich
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen herzlich. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.
Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit.
Freundliche Grüsse
Raiffeisenbank Cham-Steinhausen
Termine:
- 29. Januar 2021 Frist für die Genossenschafterinnen und Genossenschafter zur Einreichung allfälliger Anträge
- 8. März 2021 Versand der Abstimmungsunterlagen
- 29. März 2021 Letzter Termin für die Teilnahme an der Urabstimmung (Poststempel)