Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2021

14.01.2021

Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2021

Sehr geehrte Genossenschafterinnen und Genossenschafter

Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus beeinflusst das öffentliche Leben weiterhin. Der Schutz unserer Genossenschafterinnen und Genossenschafter sowie unserer Mitarbeitenden steht unverändert an oberster Stelle und das behördliche Veranstaltungsverbot wird wohl noch über einige Wochen oder Monate bestehen bleiben. Daher hat der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Cham-Steinhausen entschieden, gestützt auf die Covid-19-Verordnung 3 des Bundes, die Versammlung auch 2021 schriftlich durchzuführen. Die Unterlagen zur schriftlichen oder elektronischen Abstimmung werden den Mitgliedern per Post zugestellt.

 

Wir bedauern sehr, dass wir Sie auch dieses Jahr nicht an unserer traditionellen Generalversammlung begrüssen können. Weil sich für zahlreiche Menschen in der Schweiz die Lebensgrundlage wegen der Pandemie plötzlich verschlechtert hat und unsere Bank aufgrund der Nichtdurchführung unserer GV gewisse Kosteneinsparungen erzielt, haben wir uns für eine Spende von CHF 30'000.-- entschieden. Je CHF 10'000.-- gehen an die folgenden gemeinnützigen Institutionen mit regionalem Bezug zu unserem Marktgebiet:

ROKJ – Rotary, Inner Wheel und Rotaract für Kinder und Jugendliche

ROKJ – Rotary, Inner Wheel und Rotaract für Kinder und Jugendliche

Rotes Kreuz Sektion Zug / Sektion Zürich

 

Rotes Kreuz Sektion Zug / Sektion Zürich

Winterhilfe Zug und Zürich

 

Winterhilfe Zug und Zürich

Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen herzlich. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

 

Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit.  

 

Freundliche Grüsse

Raiffeisenbank Cham-Steinhausen

 

Termine:

  • 29. Januar 2021          Frist für die Genossenschafterinnen und Genossenschafter zur                                                   Einreichung allfälliger Anträge
  • 8. März 2021              Versand der Abstimmungsunterlagen
  • 29. März 2021            Letzter Termin für die Teilnahme an der Urabstimmung (Poststempel)