«Es wird mir schon nichts passieren. Und falls doch, sorgt der Staat für mich.» So denken viele, die Realität sieht leider anders aus. Denn im Verlauf des Lebens lauern Risiken, die eine hohe finanzielle Tragweite haben können – für Sie und Ihre Liebsten. Lesen Sie hier, welches die vier grössten Vorsorgerisiken sind und wie Sie sich dagegen schützen können.
Risiko Nr. 1: Meine Rente reicht nicht für meinen Lebensunterhalt
Das kann passieren
Krankheiten sind mit grossem Abstand die häufigste Ursache, warum jemand nicht mehr arbeiten kann. Es kann jede und jeden treffen – auch schon in jungen Jahren. Und sie haben gravierende finanzielle Konsequenzen: Die betroffene Person erhält aus der Invalidenversicherung und der Pensionskasse noch 60 bis 70 Prozent ihres letzten Lohnes. Und wenn man davon ausgeht, dass dieser letzte Lohn gerade bei jungen Menschen eher tief ist, kann die Rente sehr dürftig ausfallen – und das ein Leben lang. Neben den Schwierigkeiten, den laufenden Lebensunterhalt zu bestreiten, werden auch Einzahlungen in die private Altersvorsorge zum Problem.
So sorgen Sie vor
Mit einer Erwerbsunfähigkeits-Rente können Sie die Differenz von den Renten aus der 1. und 2. Säule zum letzten Lohn schliessen..
Eine Sparzielabsicherung stellt zudem sicher, dass Sie Ihr Sparziel trotz des Schicksalsschlags erreichen, indem die Versicherungen für Sie im Invaliditätsfall die Einzahlungen in die Säule 3a leistet.
Risiko Nr. 2: Ich kann den Lebensstandard meiner Familie nicht mehr halten
Das kann passieren
Invalidität oder frühzeitiger Tod als Folgen von Krankheiten treffen mehr Menschen als man meinen würde. In der Schweiz sind es jedes Jahr rund 20'000. Die finanziellen Auswirkungen für die Familie sind ohne Absicherung (bei gesetzlichen Mindestleistungen) einschneidend: Bei Invalidität des hauptverdienenden Familienmitglieds stehen noch 60 bis 70 Prozent des letzten Lohnes zur Verfügung. Beim Tod bleibt meist gar nur noch die Hälfte, wenn es sich beim Verstorbenen um den Hauptverdiener handelt. Der bisherige Lebensstandard der Familie ist damit akut gefährdet, Abstriche sind dann unausweichlich: Die Ferien am Meer, die geplante Zusatzausbildung der Tochter, die finanzielle Unterstützung der betagten Eltern und die jährlichen Einzahlungen in die private Altersvorsorge – alles . kommt auf den Prüfstand.
So sorgen Sie vor
Eine Erwerbsunfähigkeits-Rente sichert Ihnen und Ihrer Familie zusätzliches Einkommen, wenn Sie invalid werden sollten. Daneben empfiehlt sich eine Sparzielabsicherung. So zahlt Ihre Versicherung für Sie weiter in die Säule 3a ein.
Mit einer Todesfallversicherung verschaffen Sie Ihren Hinterbliebenen finanziellen Freiraum, wenn Sie nicht mehr für sie sorgen können.
Risiko Nr. 3: Meine Familie kann sich das Eigenheim nicht mehr leisten
Das kann passieren
Stehen Hypothekarverträge zur Erneuerung an, prüfen Banken die Tragbarkeit für die Eigenheimbesitzer erneut. Eine Hypothek gilt dann als tragbar, wenn die Kosten für Haus und Wohnen maximal einen Drittel des Einkommens ausmachen. Ist das aktuelle Einkommen als Folge des Schicksalsschlages nun tiefer als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, kann das die Erneuerung der Hypothek erschweren oder verunmöglichen. Wichtig zu wissen: Zur Kalkulation wird nicht der aktuell tiefe Hypothekarzins verwendet, sondern ein kalkulatorischer Wert von 5 Prozent. Wenn die Tragbarkeit nicht mehr gegeben ist und keine Mittel zur teilweisen Amortisation der Hypothek vorhanden sind, bleibt zumeist nur der Verkauf des Eigenheims. Eine Horrorvorstellung für alle.
So sorgen Sie vor
Die Amortisations-Versicherung verbindet die Absicherung Ihres Eigenheims mit sicherem Sparen. Das im Todesfall ausbezahlte Kapital wird zur (Teil-) Abzahlung der Hypothek verwendet. Sollten Sie invalid werden, bezahlt die Versicherung dank der integrierten Prämienbefreiung Ihre Prämien weiter und sichert so die spätere Amortisation Ihrer Hypothek. Die Versicherung leistet einen wichtigen Beitrag, dass die Hypothekarschuld tragbar bleibt und die Familie die eigenen vier Wände auch langfristig behalten kann.
Risiko Nr. 4: Mein Lebenspartner ist nicht abgesichert.
Das kann passieren
Konkubinatspaare sind gesetzlich schlechter abgesichert. Wenn der langjährige Partner verstirbt, sehen zum Glück mittlerweile viele Pensionskassen einen Witwen- oder Witwerrente vor – und auch nur dann, wenn es das Reglement der entsprechenden Vorsorgeinstitution so festlegt, denn die Leistungen für Konkubinatspaare sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Von der AHV oder der Unfallversicherung erhält die hinterbliebene Person ohne Trauschein überhaupt nichts. Die Leistungen bei einem Todesfall sind also noch tiefer als bei Ehepaaren oder Familien. Ohne zusätzliche Vorkehrungen sind die finanziellen Folgen für Lebenspartner darum besonders gravierend – vor allem auch, wenn man Kinder hat.
So sorgen Sie vor
In einer Todesfallversicherung können Sie Ihren Konkubinats- / Lebenspartner begünstigen. Achten Sie darauf, dass die Versicherung Teil der freien Vorsorge (Säule 3b) ist, dann bestehen weniger Einschränkungen aus dem Erbrecht. Mit den zusätzlichen Mitteln vermindern Sie im Unglücksfall die finanziellen Risiken für Ihre Partnerin oder Ihren Partner.
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