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Mit Vorsorgeauftrag Selbstbestimmung wahren

Im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit sind Sie auf eine Vertrauensperson angewiesen. Mit einem Vorsorgeauftrag darf sie wichtige Entscheide für Sie treffen. Sonst tun dies die Behörden.

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Mit einem Vorsorgeauftrag beauftragen Sie jemanden, im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit diverse Angelegenheiten für Sie zu regeln – zum Beispiel finanzielle Angelegenheiten und rechtliche Geschäfte. Höchstpersönliche Rechte wie etwa die Errichtung eines Testaments können Sie allerdings nicht an Dritte delegieren. 

Wie wird ein Vorsorgeauftrag errichtet?

Der Vorsorgeauftrag unterliegt strengen Formvorschriften: Er muss eigenhändig verfasst, datiert und unterzeichnet werden, um gültig zu sein. Bereitet Ihnen die handschriftliche Erstellung Mühe, können Sie den Vorsorgeauftrag bei einer dafür zuständigen Urkundsperson, z.B. einem Notar, öffentlich beurkunden lassen.

 

Wer kann als Beauftragter bestimmt werden?

Sie können eine oder mehrere natürliche oder eine juristische Person als Vorsorgebeauftragte ernennen. Für den Fall, dass die beauftragte Person zum gegebenen Zeitpunkt diese Aufgabe nicht übernehmen kann oder will, können Sie Ersatzpersonen bestimmen.

 

Ist ein Vorsorgeauftrag bei Verheirateten sinnvoll?

Auch für Verheiratete und Personen in eingetragener Partnerschaft ist ein Vorsorgeauftrag sinnvoll. Zwar gilt für sie ohnehin ein gesetzlich geregeltes Vertretungsrecht, doch das hat Grenzen: Es umfasst primär alltägliche Angelegenheiten. Für den Verkauf einer Liegenschaft, für Fragen rund um einen Heimeintritt oder unternehmerische Entscheide zum Beispiel muss die Zustimmung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eingeholt werden. Mit einem Vorsorgeauftrag erübrigt sich dies: Der noch urteilsfähige Ehepartner erhält ein umfassendes Vertretungsrecht.

 

Was passiert, wenn kein Vorsorgeauftrag vorhanden ist?

Wenn eine urteilsunfähige Person keinen Vorsorgeauftrag erstellt hat und auch das Vertretungsrecht bei Ehegatten nicht zur Anwendung kommt, errichtet die KESB eine Beistandschaft. Das kann ein Mitarbeiter der Behörde sein oder eine persönlich und fachlich geeignete Person aus dem Umfeld des Urteilsunfähigen.

 

Folgende Beistandschaften (bzw. Mischformen davon) kann die Behörde anordnen:

Wo soll der Vorsorgeauftrag aufbewahrt werden?

Wir empfehlen, das Originaldokument der beauftragten Person auszuhändigen. Erstellen Sie Kopien für Ersatzpersonen und sagen Sie ihnen, wo das Original aufbewahrt wird. Zusätzlich können Sie den Vorsorgeauftrag gegen Gebühr beim Zivilstandsamt eintragen zu lassen. Der Hinterlegungsort wird dann in eine zentrale Datenbank eingetragen. In diversen Kantonen besteht zudem Möglichkeit, den Vorsorgeauftrag physisch bei der KESB zu hinterlegen.

 

Wann wird ein Vorsorgeauftrag wirksam?

Sobald die KESB von der Urteilsunfähigkeit einer Person erfährt, klärt sie beim Zivilstandsamt ab, ob ein Vorsorgeauftrag vorliegt. Sie prüft, ob dieser gültig und ob die Urteilsunfähigkeit effektiv eingetreten ist. Sind diese beiden Voraussetzungen gegeben, prüft die KESB, ob die beauftragte Person geeignet und bereit ist, den Auftrag anzunehmen. Dann erklärt die KESB den Vorsorgeauftrag für wirksam (Fachbegriff: Validierung).

 

Kann ein Vorsorgeauftrag widerrufen werden?

Der Vorsorgeauftrag kann im Zustand der Urteilsfähigkeit und vor der Validierung durch die KESB jederzeit geändert werden. Überprüfen Sie ihn regelmässig, um ihn veränderten Umständen und Bedürfnissen anzupassen.

Zusammenfassung

Vertretung frühzeitig bestimmen

Ihre Zukunft soll möglichst gut geregelt sein – erst recht im Fall eines Schicksalsschlags. Beauftragen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die sich um Ihre Angelegenheiten kümmern.

  • Den Vorsorgeauftrag müssen Sie selbst handschriftlich verfassen. 
  • Alternativ kann ein Notar das Dokument für Sie aufsetzen und beglaubigen.
  • Ohne Vorsorgeauftrag bestimmt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde einen Beistand für Sie.
  • Sie können den Vorsorgeauftrag im Zustand der Urteilsfähigkeit jederzeit abändern.

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