News

15.04.2020

Generalversammlung 2020

Die aktuelle Situation rund um die Corona-Krise beeinflusst das öffentliche Leben und es betrifft auch unsere sonst alljährlich stattfindende Generalversammlung, die wir dieses Jahr leider nicht im gewohnten Rahmen durchführen können. Aufgrund der aktuellen Situation hat der Bundesrat in einer Verordnung vom 16. März 2020 erlassen, die in unserem Fall besagt, dass die Genossenschafter, unabhängig von den entsprechenden Regelungen in unseren Statuten, ihre Rechte auch auf schriftlichem Weg ausüben können.

Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt hat deshalb an seiner Sitzung vom 14. April 2020, entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe („Urabstimmung“) Gebrauch zu machen. Wir informieren unsere Mitglieder hiermit fristgerecht über diesen Entscheid. Die Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung werden den Mitgliedern Ende Mai per Post zugestellt.