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Generalversammlung 2022
Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt hat beschlossen, die Generalversammlung 2022 als schriftliche Abstimmung am 10. März 2022 durchzuführen. Dabei war die Wahrung des Teilnahme- und Stimmrechts der Genossenschafterinnen und Genossenschafter relevant für diese Entscheidung. Physische Grossanlässe müssen aktuell mit einer Zertifikatspflicht durchgeführt werden. Da aus genossenschaftsrechtlichen Gründen ein Ausschluss von Mitgliedern ohne Zertifikat unzulässig und/oder deren elektronische Zuschaltung rechtlich nicht möglich ist, erweist sich die physische Durchführung der Generalversammlung in Innenräumen als unmöglich.
Die Prozesschritte der schriftlichen Abstimmung sind: | |
|---|---|
| 14.12.2021 | Anordnung der schriftlichen Abstimmung durch den Verwaltungsrat |
| 21.01.2022 | Spätester Eingang von Anträgen der Genossenschafterinnen und Genossenschafter am Hauptsitz in Egerkingen |
| 04.03.2022 | Spätester Eingang der Unterlagen mit der Liste der Abstimmungsfragen bei den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern |
| 10.03.2022 | Datum schriftliche Abstimmung |
| 14.03.2022 | Stimmauszählung |
| 15.03.2022 | Erwahrungssitzung Verwaltungsrat |
| 16.03.2022 | Publikation der Abstimmungsergebnisse auf der Homepage |
Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt bedauert sehr, die Generalversammlung sowie die Raiffeisen Abende erneut nicht physisch durchführen zu können und dankt für das Verständnis.