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03.03.2020

Verschiebung Generalversammlung und Absage Raiffeisen Abende

Der Bundesrat hat am 28. Februar 2020 auf die jüngste Entwicklung der Corona-Virus Epidemie reagiert und stuft die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiegesetz ein.

Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang Grossveranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen verboten. Dieses Verbot tritt sofort in Kraft und gilt mindestens bis am 15. März 2020. Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1‘000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörden eine Risikoabwägung vornehmen. Mit diesen Massnahmen soll die Verbreitung des Corona-Virus in der Schweiz verzögert oder eingedämmt werden.

Die Generalversammlung der Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt war für den 13. März 2020 geplant. Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt hat sich aufgrund einer Risikoabwägung entschieden, die Generalversammlung zu verschieben. Die Raiffeisen Abende vom 14. März 2020 und 20. März 2020 sind abgesagt.

Wir werden Ihnen zu gegebener Zeit wiederum eine Einladung zukommen lassen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen Ihnen für allfällige Rückfragen gerne zur Verfügung.