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Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2021
Die Corona-Pandemie beeinflusst das öffentliche Leben und betrifft auch unsere alljährlich stattfindende Generalversammlung. Für den Fall einer anhaltenden Krise hat der Bundesrat in einer Verordnung vom 19. Juni 2020 erlassen, dass die Genossenschafterinnen und Genossenschafter unabhängig von den entsprechenden Regelungen in den Statuten, ihre Rechte auch auf schriftlichem Weg ausüben können.
Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Gossau-Andwil-Niederwil Genossenschaft hat deshalb an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2020 entschieden, wie schon im 2020 von der Möglichkeit der schriftlichen Durchführung der Generalversammlung («Urabstimmung») Gebrauch zu machen. Wir informieren unsere Mitglieder hiermit fristgerecht über diesen Entscheid.
Die Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung werden den Mitgliedern per Post zugestellt. Folgender Ablauf ist vorgesehen:
05.02.2021 | Frist für die Genossenschafter zur Einreichung allfälliger Anträge |
| Anfangs März 2021 | Versand der Unterlagen mit dem notwendigen Stimmmaterial |
| 26.03.2021 | letzter Abstimmungstag. Bis zu diesem Datum (Poststempel) müssen die Abstimmungsunterlagen bei der Raiffeisenbank eingegangen sein. |
Wir bedauern sehr, dass wir Sie im Jahre 2021 nicht an unserer traditionellen Generalversammlung begrüssen können, und hoffen, die Generalversammlung 2022 wieder mit einem attraktiven Programm abhalten zu können.
Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Freundliche Grüsse
Raiffeisenbank Gossau-Andwil-Niederwil Genossenschaft
Arthur Fagagnini Roger Wichser
Präsident des Verwaltungsrats Vorsitzender der Bankleitung