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Anpassung der Konto-Rückzugsbestimmungen
Die Rückzugsbestimmungen werden sich per 1. Juli 2025 ändern. Neu berechnet sich der maximal mögliche Rückzugsbetrag aufgrund der vergangenen 30, 90, 180 resp. 360 Tage vor dem Bezugstag, anstatt wie bisher aufgrund der Bezüge des aktuellen Kalender-Monats, -Quartals, -Semesters resp. -Jahres (abhängig vom Kontoprodukt). Die Anpassung der Rückzugsbestimmungen hilft Raiffeisen bei der Erfüllung der vom Regulator verschärften Liquiditätserfordernisse.
Beispiel ab 1. Juli 2025:
Ihre Rückzugslimite beträgt CHF 10'000 während 30 Tagen. Der jeweils verfügbare Betrag berechnet sich aus dem Betrag der Rückzugslimite abzüglich der Beträge, die Sie in den letzten 30 Tagen bezogen haben. Wenn Sie mehr beziehen möchten, ist dies wie bisher mittels Betragskündigung oder mit einer Gebühr von 2% auf dem überschrittenen Rückzugsbetrag möglich, sofern die Bank einen höheren Rückzug zulässt.
Tipp: Für bereits bekannte grössere Zahlungen (z.B. Steuerrechnungen), die über die Rückzugslimiten hinausgehen, können Sie uns im Vorfeld eine Betragskündigung mitteilen. So können wir diese bei uns vormerken, damit die Zahlungen pünktlich – ohne die Rückzugslimite zu überschreiten – ausgeführt werden können.
Hier finden Sie die aktuellen Rückzugslimiten.