Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2020

16.04.2020

Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2020

Corona verhindert Krönung (Fortsetzung 2)

 

Liebe Genossenschafterinnen und Genossenschafter

Anfangs März mussten wir Ihnen mitteilen, dass die schleichende Invasion der heimtückischen Corona-Viren unsere weit gediehene Planung einer stolzen Berichterstattung und eines tollen Mitglieder-Events fundamental in Frage stellt und zur Absage der Generalversammlung 2020 (GV) zwingt (vgl. News vom 2. März 2020 auf dieser Homepage).

Angesichts der ungewohnten Situation hat der Verwaltungsrat (VR) dann gegen Ende des letzten Monats einen ebenso ausserordentlichen Beschluss gefasst. Wir haben den Tausendschaften unserer Mitglieder den Zins ihres Anteilscheinkapitals ohne formellen Beschluss der eigentlich zuständigen GV und erst noch zum statutarisch maximal zulässigen Zinsfuss von 6% bezahlt (vgl. News vom 26. März 2020 auf dieser Homepage).

Ebenfalls ausserhalb des gewohnten Rahmens hat der VR im sogenannten social distancing - Verfahren vor kurzem auch den traditionellen Sozialpreis 2020 für soziale Engagements zu Gunsten unserer Gemeinschaft an den Verein ‘familientrauerbegleitung.ch’ verliehen (vgl. News vom 6. April 2020 auf dieser Homepage).

Heute teilen wir Ihnen mit, dass der VR am 5. April 2020 beschlossen hat von der vom Bundesrat notrechtlich eingeräumten Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe (‘Urabstimmung’) Gebrauch zu machen. Die Anträge des VR, die an der ursprünglich auf den 15. März 2020 angesetzten GV traktandiert waren, werden somit schriftlich zur Abstimmung gelangen. Der Zeitpunkt dieser schriftlichen Durchführung der GV wird später kommuniziert. Die Beschlusses-Traktanden werden sein:

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2019
  2. Genehmigung des treuhänderischen VR-Beschlusses betreffend Verzinsung der Anteilscheine zum statutarisch maximalen Zinsfuss von 6%
  3. Entlastung der Organe
  4. Wahlen Verwaltungsrat

-          Marc Kaeslin, Dr. iur., Rechtsanwalt, Verwaltungsratspräsident (bisher)

-          Hans-Ruedi Jung, Dr. Ing.-Agronom ETH, Gemeinderat, Verwaltungsratsvizepräsident 
           (bisher)

-          Beat Schilliger, Leiter IT-Technik, Aktuar (bisher)

-          Ludwig Gaal, Geschäftsführer, Mitglied (bisher)

-          Marc Haas, Experte in Rechnungslegung und Controlling, Mitglied mit AC-Aufgaben
           (bisher)

-          Sarah Ming-Henderson, Gastronomin, Mitglied (bisher)

-          Rudolf Ackermann, Geschäftsführer, eidg. dipl. Malermeister (bisher)

5. Anpassung der Statuten der Raiffeisenbank Horw

(Die Unterlagen werden bis zum Abschluss der Urabstimmung auf unserer Webseite aufgeschaltet sein)

a.      Einführung einer Präambel

b.      Anpassung der Wahl der Vertreter für die Generalversammlung als oberstes Organ von
         Raiffeisen Schweiz

c.      Verankerung eines Antrags- und Traktandierungsrechtes der Genossenschafter sowie
         Klarstellung des bereits bestehenden Einberufungsrechtes

d.      Einführung des Blankokreditkonzeptes – Aufhebung des Raiffeisengrundsatzes ‘Ausleihung
         nur gegen Sicherheiten’

Wir bedauern es sehr, dass wir Sie für dermalen nicht persönlich zur Krönung unseres letztjährigen Jubiläums- und Geschäftsjahres begrüssen können. Für Ihr geschätztes Verständnis danken wir Ihnen bestens.

Gerne halten wir Sie auf dieser Homepage und über andere Kanäle auf dem Laufenden.

Bleiben Sie gesund!

Freundliche Grüsse
Raiffeisenbank Horw

 

Dr. iur. Marc Kaeslin                                  Dr. Hans-Ruedi Jung
Präsident des Verwaltungsrates                 Vizepräsident des Verwaltungsrates