Beteiligen Sie sich am Erfolg Ihrer Raiffeisenbank.

Zeichnen Sie jetzt Anteilscheine und profitieren Sie von vielen Vorteilen.

Vorteile von Anteilscheinen:

  • Verzinsung der Anteilscheine zu Vorzugskonditionen
  • Keine Emissionsabgabe
  • Exklusiv für Mitglieder
  • Lokale Beteiligung mit der Sicherheit der Raiffeisen Gruppe

Ihre Mitglieder-Vorteile:

  • Mitbestimmungsrecht an der Generalversammlung
  • Mitglieder Sparkonto mit Vorzugszins
  • Mitglieder Privatkonto mit Gebührenvorteilen
  • Exklusive Erlebnisvorteile

Wissenswertes zum Raiffeisen-Anteilschein

  • Mehrfachzeichnung: Ein Mitglied kann maximal 5 Anteilscheine à CHF 200.– zeichnen.
  • Stimmrecht: Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht, unabhängig der Anzahl Anteilscheine.
  • Verzinsung: Die Bestimmungen für die Verzinsung werden in den Statuten geregelt. Die Verzinsung wird jährlich an der Generalversammlung festgelegt und orientiert sich am Geschäftsergebnis sowie dem aktuellen Zinsniveau und ist gemäss Statuten begrenzt. Ein Verzicht auf eine Zinszahlung berechtigt nicht zu irgendwelchen Ersatzleistungen und begründet keinen Anspruch auf eine spätere Zahlung solcher Zinsen. Im Ausgabejahr erfolgt die Verzinsung anteilsmässig von der Zeichnung bis zum Abschluss des Geschäftsjahres. Anschliessend erfolgt die Zinszahlung jährlich nach der Generalversammlung für das abgeschlossene Geschäftsjahr. Bei Rückzahlungen erfolgt die Verzinsung lediglich für das abgeschlossene Geschäftsjahr und nicht bis zum Rückzahlungstag.
  • Laufzeit und Rückzahlung: Die Anteilscheine verfügen über eine unbeschränkte Laufzeit. Ausscheidende Mitglieder oder ihre Erben haben Anspruch auf die Rückzahlung des Anteilscheins höchstens zum Nennwert. Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftlich erklärten Austritt unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, durch Tod oder durch Ausschluss.

Bitte beachten Sie die besonderen Kapitaleigenschaften von Anteilscheinen

Der Verwaltungsrat kann eine Rückzahlung der Anteilscheine ohne Angabe von Gründen verweigern, insbesondere dann, falls die Eigenmittel der Raiffeisen Gruppe den gesetzlichen Eigenmittelanforderungen nicht genügen. Die zur Raiffeisen Gruppe gehörenden Raiffeisenbanken und Raiffeisen Schweiz bilden einen Haftungsverbund und sind Risiken ausgesetzt, die sich aus ihrer Geschäftstätigkeit ergeben. Die Anteilscheine sind nicht durch die Einlagensicherung der Schweizer Banken gedeckt.  Entscheiden Sie sich nur dann für den Kauf von mehreren Anteilscheinen, wenn Sie sich der damit verbundenen Risiken bewusst sind. Die Anteilscheine eignen sich zur Beimischung im Rahmen der Aktienquote. Ihr/e Raiffeisen-Berater/in unterstützt Sie gerne und berät Sie über den Einsatz von Anteilscheinen in Ihrem Portfolio. Diese Angaben geben lediglich eine zusammenfassende Kurzdarstellung wesentlicher Merkmale von Anteilscheinen. Die Rechte und Pflichten sind in den Statuten der Bank geregelt.

Weitere Informationen und unseren Flyer mit Zeichnungsschein erhalten Sie in unseren Geschäftsstellen oder bei Ihrem Kundenberater.