Vor Erreichen des Pensionsalters kann man sich zwischen einem Kapitalbezug und/oder einer lebenslangen Rente entscheiden. Die entscheidende Frage ist also: wie soll ich die Leistungen aus der Pensionskasse beziehen?
Wer das Kapital bezieht, übernimmt die Verantwortung für sein Alterseinkommen und muss sich um die Anlage der Gelder selbst kümmern. Beim Entscheid für eine Auszahlung als Rente bleibt das Anlagerisiko hingegen bei der Pensionskasse.
Kapital oder Rente: Die Unterschiede
Rentenbezug | Kapitalbezug | |
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Vorteile |
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Nachteile |
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Entscheidungshilfe
Das Guthaben bei der Pensionskasse beträgt in vielen Fällen mehrere hunderttausend Franken. Gemäss Gesetz hat jeder Versicherte das Recht, sich mindestens 25 % des bei der Pensionierung vorhandenen BVG-Altersguthabens als Kapital auszahlen zu lassen. In die Entscheidungsfindung, ob das Pensionskassenguthaben als Rente, als Kapital oder in Kombination bezogen wird, sollten folgende Rahmenbedingungen miteinbezogen werden:
Familienverhältnisse |
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Gesundheitszustand |
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Persönliche Ziele |
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Einkommens- und Vermögensverhältnisse |
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Volkswirtschaftliche Aspekte |
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Wie funktioniert der Umwandlungssatz?
Der Umwandlungssatz bestimmt die Rentenhöhe: Die Höhe der Rente ergibt sich aus dem vorhandenen Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung und dem gesetzlich festgelegten Umwandlungssatz. Ein Beispiel: Altersguthaben CHF 100'000.–, Umwandlungssatz 6,8 %, jährliche Rente CHF 6'800.–.
Die unterschiedlichen Bezugsformen im Detail
Rentenbezug
Bei der Bezugsvariante Rente wissen Sie genau, wie hoch Ihr jährlicher Rentenbezug sein wird und Sie können mit dieser Rente bis ans Lebensende kalkulieren. Sie müssen sich weder um die Liquiditätsplanung noch um Anlagefragen kümmern – damit bietet der Rentenbezug ein hohes Mass an Sicherheit.
- Die Rente ist zu 100 % als Einkommen zu versteuern.
- Stirbt die versicherte Person, so reduziert sich die Rente für den Ehepartner in der Regel auf 60 %.
- Immer mehr Pensionskassenreglemente sehen unter gewissen Voraussetzungen auch die Begünstigung von Konkubinatspartnern vor.
- Eine Anpassung der Rente an die Teuerung ist abhängig vom Reglement der Pensionskasse und von deren finanziellen Möglichkeiten.
Kapitalbezug
Mit dem Kapitalbezug erhalten Sie ein hohes Mass an Flexibilität. Sie haben die Chance, mit eigenen Anlagen eine höhere Rendite als die Pensionskasse zu erwirtschaften. Im Idealfall kann die Vermögenssubstanz erhalten oder sogar ausgebaut werden. Für die Kapitaloption müssen Sie vor Entstehung des Rentenanspruchs ein entsprechendes Gesuch einreichen.
- In den meisten Fällen ist die Entscheidung «Kapital oder Rente» definitiv und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
- Gemäss Gesetz hat jeder Versicherte das Recht, sich mindestens 25 % des bei der Pensionierung vorhandenen BVG-Guthabens auszahlen zu lassen. Viele Pensionskassen bieten auch die Möglichkeit, mehr als einen Viertel oder sogar das gesamte Altersguthaben als Kapital zu beziehen.
- Die Kapitalauszahlung wird einmalig und zu einem reduzierten Satz besteuert. Wie hoch die Steuer ausfällt, ist vom Wohnort, vom Betrag und vom Zivilstand abhängig. Sie liegt in der Regel zwischen 5 - 15 % des ausbezahlten Kapitals.
- Da durch die Auszahlung das private Vermögen zunimmt, wird die Vermögenssteuer zukünftig entsprechend höher ausfallen.
- Welche Kapitalerträge jährlich zu versteuern sind, ist abhängig von der Art der gewählten Kapitalanlage.
- Mit dem Bezug des Kapitals fällt die Garantie einer lebenslangen Pensionskassenrente weg.
- Den Hinterbliebenen kann 100 % des Kapitals vererbt werden.
Rentenbezug und Kapitalbezug kombiniert
Sie sind nicht schlüssig, ob Sie die Bezugsvariante Rente oder Kapital wählen sollen? Sie möchten gerne von den Vorteilen beider Varianten profitieren? Sie sind aber auch bereit, die jeweiligen Nachteile in Kauf zu nehmen? Dann empfiehlt sich eine Kombination.
- Eine Möglichkeit ist, den Betrag als Rente zu beziehen, der zusammen mit der AHV die Lebenshaltungskosten deckt. Der Rest wird in Kapitalform ausbezahlt.
- Als weitere Variante ist denkbar, dass ein Lebenspartner die Rente wählt und der andere das Kapital bezieht.
- Über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten gibt Ihnen das Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung Auskunft.
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