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Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2022
Die Raiffeisenbank Luzern verzichtet im Jahr 2022 auf die Durchführung der Generalversammlung und führt erneut eine schriftliche Abstimmung durch.
Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus beeinflusst das öffentliche Leben weiterhin. Damit die Mitgliedschaftsrechte unserer Genossenschafterinnen und Genossenschafter in keiner Weise eigenschränkt werden, hat der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Luzern beschlossen, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe Gebrauch zu machen.
Die Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung werden am 13. April 2022 an unsere Genossenschafterinnen und Genossenschafter per Post versandt. Bis spätestens am
13. Mai 2022 (Poststempel) kann das Stimmrecht auf elektronischem oder physischem Weg ausgeübt werden. Allfällige Anträge zur Aufnahme von Geschäften auf die Traktandenliste müssen bis am 25. März 2022 unserem Verwaltungsratspräsidenten schriftlich zugestellt sein.
Die Abstimmungsergebnisse werden Anfang Juni 2022 auf unserer Homepage publiziert.
Wir bedauern sehr, dass wir Sie nicht an unserer Generalversammlung persönlich begrüssen dürfen.
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Raiffeisenbank Luzern