Vom Paar zur Familie – das Wichtigste zur gemeinsamen Vermögensplanung

Im Leben gibt es immer wieder turbulente Phasen, die vieles auf den Kopf stellen. Zum Beispiel das erste Kind. Ob Ehe oder Konkubinat, Teilzeitarbeit oder Babypause – egal, welchen Weg ein Elternpaar wählt, die Entscheidung hat grossen Einfluss auf Finanzen und Vorsorge. Erfahren Sie hier, auf was Sie bei einer gemeinsamen Finanzplanung achten müssen.

Ein neuer Lebensabschnitt

Petra und Jannick sind Anfang dreissig und leben seit vier Jahren unter einem Dach. Beide arbeiten Vollzeit und tragen zu gleichen Teilen zu den Fixkosten und Lebensmitteln bei. Über den Rest ihres Gehalts sowie über ihr Erspartes verfügen sie getrennt. Doch nun wünschen sich die beiden ein Kind – und fragen sich, wie sie Familienalltag, Finanzen und Altersvorsorge künftig organisieren wollen.

Wie soll unser Familienmodell aussehen?

Eine längere Babypause oder nach 14 Wochen Mutterschaftsurlaub zurück ins Büro – Petra ist sich noch unsicher, wie ihr Leben mit Kind aussehen könnte. Auch Jannick weiss noch nicht, wie er die Balance zwischen Kind, Haushalt und Arbeit gestalten möchte.

Einige der Punkte, über die sich die beiden Gedanken machen, sind:

  • Welchen Anteil an unserem Alltag sollen Arbeit und Kinderbetreuung jeweils einnehmen?
  • Sind wir uns in punkto Rollenverteilung einig?
  • Ist dieses Familienmodell mit unseren beruflichen Zielen vereinbar?
  • Können wir uns das leisten?

Ehe oder Konkubinat?

Jannick würde gerne heiraten, Petra bevorzugt ein Leben im Konkubinat. Beide Lebensformen haben Auswirkungen auf Steuern, Finanzen und Vorsorge. Die beiden entscheiden sich, die finanziellen Vor- und Nachteile von Ehe und Konkubinat genauer anzuschauen.

AHV

Ehe: Weniger im Alter, mehr Sicherheit im Todesfall

Heiraten Petra und Jannick, profitieren sie in der 1. Säule von den AHV-Beiträgen des anderen. Petra ist von der Beitragspflicht befreit, wenn sie sich dazu entscheidet, ihren Job aufzugeben. Das gleiche gilt für Jannick, sollte sich das Paar entscheiden, dass er den Job aufgibt. Allerdings erhalten verheiratete Paare weniger Altersrente als unverheiratete. Bei einer Scheidung wird in der 1. Säule (AHV) das während den vollen Ehejahren von beiden Ehepartnern erwirtschaftete Einkommen plus allfällige Erziehungs- und Betreuungsgutschriften geteilt.

Stirbt Jannick, erhält Petra von der AHV eine Witwenrente – sofern sie geheiratet haben. Im Konkubinat kann sie keine Ansprüche geltend machen. Ihr Kind hingegen kriegt in jedem Fall eine Waisenrente.

 

Pensionskasse

Konkubinat: Leistungen abhängig von der Pensionskasse

In der 2. Säule werden die Beiträge von Petra und Jannick ab dem Zeitpunkt der Eheschliessung zusammengezählt und bei einer Scheidung halbiert. Das bedeutet: Jeder erhält die Hälfte der Pensionskassenbeiträge des anderen.

Stirbt Petra, erhält Jannick von der Pensionskasse eine Witwerrente, sofern sie verheiratet waren. Bei Konkubinatspaaren hängt es vom Reglement der jeweiligen Pensionskasse ab, ob Leistungen gewährt werden. Wichtig dabei: Die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner muss mittels entsprechender Begünstigungserklärung bei der Pensionskasse angemeldet werden. Ihr gemeinsames Kind erhält in jedem Fall eine Waisenrente.

3. Säule

Konkubinatspaare müssen aktiv werden

Guthaben der dritten Säule, die Petra und Jannick während der Ehe ansparen, werden bei einer Scheidung untereinander aufgeteilt. Bei Konkubinatspaaren gehört das Vermögen dem jeweiligen Kontoinhaber.

Im Todesfall geht das Vermögen der dritten Säule in der Ehe automatisch an den verbliebenen Ehepartner. Leben Petra und Jannick im Konkubinat, können sie den anderen begünstigen – müssen dies aber aktiv mit der Vorsorgestiftung regeln.

Steuern

Die Heiratsstrafe

Ehepaare, bei denen beide zwischen 75'000 und 125'000 Franken Jahreseinkommen erzielen, zahlen in der Regel höhere Steuern als wenn sie nicht verheiratet wären. Denn in der Ehe werden die Einkommen zusammengezählt und aufgrund der Progression zu einem höheren Satz versteuert. 

Teilzeit und Vorsorge

Petra und Jannick möchten Lohnarbeit und Kinderbetreuung möglichst gerecht aufteilen und ihre jeweiligen Pensen reduzieren, sobald ihr Kind da ist. Dabei wollen sie neben dem Alltagsbudget keinesfalls ihre Altervorsorge und Sparziele aus den Augen verlieren. Sie haben sich entschieden, einen Teil Ihres Einkommens für kurz- und mittelfristige Anschaffungen sowie Unvorhergesehenes auf dem Konto zu lassen und den Rest ihres Vermögens gewinnbringend zu investieren.

Das müssen sie dabei beachten:

  • Wer weniger verdient, bezahlt weniger in die Pensionskasse ein und leidet vielfach stärker unter dem Koordinationsabzug. Eine Möglichkeit, die Rente aus der 2. Säule aufzubessern, sind freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse.
  • Regelmässige Beiträge in die 3. Säule verbessern den Lebensstandard im Alter und gehören ins Monatsbudget. Oft sind diese Beiträge jedoch die ersten, die Familien einsparen.
  • Was kurz- und mittelfristig nicht benötigt wird, sollte für längerfristige Sparziele angelegt werden. Im Gegensatz zum Sparkonto nutzt man so die Chance, langfristig eine höhere Rendite zu erzielen. 

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Sparen fürs Kind

Petra und Jannick möchten gleich nach der Geburt ihres Kindes damit beginnen, Geld für dessen Zukunft auf die Seite zu legen – zum Beispiel für eine Ausbildung oder die erste Wohnung. Doch Petra weiss: Auf dem Bankkonto wirft das Ersparte heute kaum mehr Zinsen ab. Zudem sorgt die Inflation dafür, dass das Geld mit der Zeit immer weniger wert ist. Das Paar entscheidet sich deshalb dazu, jeden Monat einen fixen Betrag in einen Fondssparplan zu investieren.

Folgende Punkte sollten die beiden dabei beachten:  

  • Da der Anlegehorizont in diesem Fall sehr lang ist, eignet sich die höchste Risikoklasse mit dem grössten Aktienanteil. Durch den regelmässigen Kauf von Fondsanteilen profitieren Petra und Jannick bei schwankenden Kursen von einem günstigen Durchschnittspreis: sie kaufen mehr Anteile bei tiefen Kursen und weniger Anteile bei hohen Kursen.
  • Ungefähr fünf Jahre bevor das Kind volljährig wird, sollten Petra und Jannick das Risiko reduzieren, um böse Überraschungen zum Auszahlungszeitpunkt zu vermeiden.
  • Wählen die Eltern ein Spardepot im Namen des Kindes, geht das Geld automatisch an dieses über, wenn es 18 wird. Bis dann dürfen die Petra und Jannick daraus nur Geld abheben, wenn sie es für das Kind verwenden. Wünschen sich die Eltern mehr Flexibilität, können sie das Konto von Anfang an auf ihren eigenen Namen laufen lassen.

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