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Die Delegiertenversammlung 2021 wird wiederum schriftlich und digital durchgeführt.
Mit der vom Bundesrat beschlossenen Verlängerung der Covid-19-Verordnung 3 können die Raiffeisenbanken bei den General- und Delegiertenversammlungen bis zum 31.12.2021 von der bestehenden Sondervorschrift Gebrauch machen, dass unsere Delegierte ihre Rechte auf schriftlichem Weg oder mittels digitaler Abstimmung ausüben können. Dies kann ungeachtet der bestehenden Statuten erfolgen.
Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Mischabel-Matterhorn hat deshalb im Februar 2021 entschieden, die geplante Delegiertenversammlung im März 2021 abzusagen und die Abstimmungen schriftlich und digital durchzuführen.
Die Unterlagen zur schriftlichen oder digitalen Abstimmung wurden den Delegierten unserer Bank per Post zugestellt.
Über diese Anträge des Verwaltungsrates können die Delegierten unserer Bank schriftlich oder digital abstimmen:
- Genehmigung der Jahresrechnung
- Verzinsung der Anteilscheine: Der Verwaltungsrat beantragt 2.5 Prozent
- Entlastung der Organe
- Wahl der Revisionsstelle
- Befristete Einführung der Urabstimmung und des Reglements für die Urabstimmung insbesondere auch mit elektronischer Stimmabgabe
Bei Fragen oder für weitere Informationen erreichen Sie uns telefonisch (+41 27 955 19 05) oder per Mail (anja.lauber@raiffeisen.ch).
Wir danken den Delegierten der Bank auf diesem Weg ganz herzlich für das Engagement zu Gunsten der Erlebnisbank Raiffeisen Mischabel-Matterhorn.
Wir wünschen alles Gute!
Ihr Erlebnisbank-Team