Vorsorgetipps für Selbständige – und solche, die davon träumen

Die eigene Chefin, der eigene Chef sein – wer träumt nicht zumindest gelegentlich davon? Die gute Nachricht: Im digitalen Zeitalter ist es leichter denn je, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Was jedoch vom Start weg in die Planung mit einfliessen sollte, ist eine sichere Vorsorge.

Die Gründung eines Unternehmens ist eine aufregende Erfahrung: Endlich kann man alles genau so organisieren, wie man es sich immer gewünscht hat. Vor lauter Freiheit vergessen viele jedoch, sich rechtzeitig um die Altersvorsorge zu kümmern und sich ausreichend abzusichern. Dies rächt sich spätestens dann, wenn für den Ruhestand zu wenig Rücklagen vorhanden sind. Denn kurz vor der Pensionierung ist es kaum mehr möglich, grössere Vorsorgelücken zu schliessen.

Bei Angestellten schaut der Arbeitgeber, dass Beiträge in die Pensionskasse fliessen. Selbständige müssen sich hingegen selbst um alles kümmern, was über die AHV/IV (1. Säule) hinausgeht, denn Vorsorgen über die 2. Säule ist für Selbständigerwerbende nicht obligatorisch.

Die folgende Grafik zeigt es eindrücklich: die Leistungen der 1. Säule (AHV) werden maximal für Ihre Existenzsicherung ausreichen:

Die Säule 3a schliesst Vorsorgelücken aus der 1. und 2. Säule

Die Säule 3a schliesst Vorsorgelücken aus der 1. und 2. Säule

Gut zu wissen: Beträgt Ihr durchschnittlicher Jahreslohn CHF 88'200.–, so deckt die zu erwartende AHV-Rente (1. Säule) einen Drittel dieses Betrags. Als Selbständigerwerbender erhalten Sie grundsätzlich keine weiteren Leistungen und müssen den Ausfall der 2. Säule zusätzlich mit der 3. Säule ansparen. 

Haben Sie Fragen zu Ihrer Vorsorge im Zusammenhang mit der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit? Gerne beraten wir Sie persönlich.

Selbständig und gut vorgesorgt: 4 Tipps

Tipp 1: Sparen Sie bezogenes Vorsorgekapital so bald wie möglich wieder an

Schreiner

Haben Sie sich dazu entschieden, Vorsorgegelder für den Aufbau Ihres Geschäfts zu verwenden? Das ist für viele eine grundlegende Voraussetzung, um mit dem eigenen Geschäft starten zu können. Denken Sie aber daran, die in der Vorsorge fehlenden Guthaben so bald wie möglich wieder anzusparen.

Der Grund liegt auf der Hand: Viele Gründerinnen und Gründer verdrängen die Möglichkeit, dass Ihre Geschäftsidee auch floppen könnte. Haben Sie Ihre Pensionskasse und die Säule 3a ins eigene Geschäft investiert, verlieren Sie bei einem Konkurs das gesamte investierte Kapital und stehen damit womöglich ohne private Altersvorsorge da.

 

Tipp 2: Investieren Sie von Beginn weg in Ihre private Vorsorge

 2 Männer mit Notebook

Zahlen Sie regelmässig einen kleinen Betrag in die private Vorsorge ein – jeder Rappen zählt! Auf diese Weise gewöhnen Sie sich an den Abzug, und aufstocken können Sie später immer noch. Am besten planen Sie die Vorsorge als ganz normalen Budgetposten ein – wie die Stromrechnung oder die Büromiete.

Und was ist, wenn Sie sich private Vorsorge nicht leisten können? Selbständige sind nur in der AHV (1. Säule) obligatorisch versichert, und die AHV-Rente deckt gemäss Definition nur die Existenzsicherung ab (die jährliche Maximalrente beträgt CHF 28'680.–). Wenn Ihr Geschäftsmodell keine Zahlungen in die private Vorsorge erlaubt, ist es nicht nachhaltig. Sie zahlen später einen hohen Preis für die vermeintliche Einsparung.

 

Tipp 3: Denken Sie auch an das Undenkbare

Beinbruch

Unfälle und schwere Krankheiten können die perfektesten Pläne durchkreuzen. Umso wichtiger ist es, sich auch darauf vorzubereiten. Ist es Ihnen durch Krankheit oder Unfall nicht mehr möglich, Ihr Unternehmen weiter zu führen, haben Sie frühestens nach einem Jahr Anspruch auf eine staatliche Invaliditätsrente. Die Zeit davor müssen Sie aus eigenen Mitteln bestreiten.

Eine freiwillig abschliessbare Taggeldversicherung überbrückt mit ihren Zahlungen den Lohnausfall bis zum Erhalt der IV-Rente. Die Rente der Invalidenversicherung richtet sich nach dem durchschnittlichen Erwerbseinkommen – sie beträgt aktuell maximal CHF 29'400 pro Jahr, sofern das durchschnittliche Einkommen CHF 88'200 war. Es kann also nicht schaden, die Differenz zu Ihrem tatsächlichen Bedarf über eine Vorsorgeversicherung zu kompensieren. 

Eine Übersicht zu unseren Vorsorge- und Versicherungsprodukten finden Sie hier:

 

Tipp 4: Schlafen Sie gut – und sichern Sie eine allfällige Haftung ab

Schlafen Sie gut

Wer auf eigene Faust wirtschaftet, ist ganz allein für sein Handeln verantwortlich. Auch für die ganz schlechten Entscheidungen, oder wenn etwas unvorhergesehen passiert. Je nach Ereignis können Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe reinflattern. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung, welche finanziell durchaus tragbar ist, sorgen Sie vor und können ruhig schlafen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Vorsorge im Zusammenhang mit der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit? Gerne beraten wir Sie persönlich.