In 5 Schritten zur Bankgarantie

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Erleichtern  und stärken Sie Geschäftsbeziehungen, indem Sie gegenüber Ihren Geschäftspartnern Sicherheit und Vertrauen mit Bankgarantien schaffen. In nur fünf einfachen Schritten kommen Sie zu Ihrer Bankgarantie.

1. Bedürfnisabklärung im ersten Kundengespräch

Im Gespräch mit dem Kundenberater informieren Sie die Bank über das Grundgeschäft und Ihre Bedürfnisse. Verlangt Ihr Lieferant eine Zahlungsgarantie oder wünscht Ihr Kunde eventuell eine Gewährleistungsgarantie? Wir finden die passende Lösung für Ihre Geschäftssituation. Ihr Raiffeisen Kundenberater unterstützt Sie dabei.

2. Interne Abklärungen über Ausgestaltung und Abwicklung

Ihre Raiffeisenbank trifft interne Abklärungen darüber, ob eine ausreichende Kreditlimite vorhanden ist beziehungsweise, ob eine Kreditlimite gesprochen werden kann. Bei einem Exportgeschäft, kann eventuell die Schweizerische Exportrisikoversicherung mit einer Bondgarantie zur Absicherung der Bankgarantie Unterstützung bieten. Weiter wird die Ausgestaltung der Bankgarantie festgelegt.

 

3. Auftragserteilung und Vertragsunterzeichnung

Bei positivem Bescheid erteilen Sie Ihrer Bank den Auftrag zur Erstellung einer Bankgarantie. Im Garantieauftrag werden die Garantieart, der Garantiebetrag, die Laufzeit und die Angaben zum Grundgeschäft definiert.

 

4. Ausstellung der Garantieurkunde

Die Bank stellt die Garantieurkunde aus. In der Urkunde ist unter anderem festgehalten, welche Bedingungen für eine Ausbezahlung erfüllt werden müssen – beispielsweise wie die Zahlungsaufforderung des Begünstigten an die Bank lauten soll. Die Bank verpflichtet sich, den Betrag bei erster Forderung an den Begünstigten zu bezahlen, sofern die Bedingungen erfüllt sind.

 

5. Übermittlung der Urkunde

Die Übermittlung der Garantieurkunde kann auf zwei Arten erfolgen: Entweder sendet die Bank sie an den Auftraggeber und dieser leitet sie an seinen Geschäftspartner weiter. Die Bank kann die Garantieurkunde aber auch direkt an den Begünstigten senden. Dies je nach Angaben, welche im Garantieauftrag definiert wurden.