Fakt oder Fake? Rund um Lebensversicherungen ranken sich viele Mythen. Und so einiges, was man sich darüber erzählt, ist nicht korrekt. Zeit also, die häufigsten «Versicherungsmythen» auf den Prüfstand zu stellen und mit den Irrtümern aufzuräumen.
Nein, nur bedingt. Die Schweiz hat ein gut ausgebautes staatliches Sicherheitsnetz – das ist richtig. Die Leistungen sind aber gerade in der 2. Säule sehr unterschiedlich, je nachdem ob das Ereignis auf einen Unfall oder Krankheit zurückzuführen ist. Bei Unfall ist man relativ gut abgesichert. Bei Krankheit, beispielsweise Krebs oder einer Depression, reichen die Leistungen aus 1. und 2. Säule meist nicht, um für sich selbst oder die Familie den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Betroffene müssen bei Invalidität mit bis zu 30 Prozent weniger Einkommen zurechtkommen. Und beim Tod des Hauptverdieners ist der Ausfall für die hinterbliebenen Familienmitgliedern sogar oft noch grösser. Zur persönlichen Tragödie kommen so noch gravierende finanzielle Sorgen dazu. Wer sich selbst und seine Liebsten davor bewahren möchte, tut gut daran, sich frühzeitig mit diesen Risiken zu beschäftigten und entsprechend vorzusorgen.
Ganz im Gegenteil! Lebensversicherungen bieten sowohl beim Abschluss als auch während der Laufzeit hohe Flexibilität. Die Leistungen lassen sich spezifisch auf die persönlichen Bedürfnisse und Gegebenheiten hin gestalten: Sie entscheiden, ob Sie eine konstante oder sinkende Versicherungssumme bevorzugen, ob ein oder zwei Personen im selben Vertrag versichert sind, oder ob Sie eine einmalige Auszahlung oder fortlaufende Renten bei Erwerbsunfähigkeit wünschen. Auch Laufzeit, Höhe der Versicherungssumme oder Auszahlungszeitpunkt bzw. Rentenbeginn bei kapitalbildenden Versicherungen sind individuell wählbar.
Zudem kann während der Laufzeit der Vertrag angepasst werden. So können die Todesfallsumme, Höhe der Erwerbsunfähigkeits-Rente, aber auch die Begünstigten jederzeit geändert werden.
Stimmt nur teilweise. Lebensversicherungen können einen wichtigen Beitrag leisten, wenn es darum geht, die finanziellen Auswirkungen von Invalidität oder Tod abzufedern. Finanzielle Lücken hängen nämlich nicht per se vom Lohn ab, sondern mit der Höhe des entsprechenden Ersatzeinkommens. Sind Sie beispielsweise bei Ihrer Pensionskasse nur gesetzlich versichert, werden auch nur minimale Leistungen ausbezahlt und es gilt sogar abzuklären, ob überhaupt ein Rentenanspruch besteht. Lücken können somit bei jedem Lohn entstehen.
Tipp: Pensionskassenausweis
Das Vorsorgereglement Ihrer Pensionskasse und Ihr persönlicher Pensionskassenausweis geben Ihnen Auskunft über Ihre individuelle Situation. Wer für Familie, einen Partner, ein Eigenheim oder auch Unternehmen verantwortlich ist, sollte seine individuelle Situation besonders sorgfältig analysieren und sich von Experten unterstützen lassen.
Das ist relativ. Wer eine Lebensversicherung abschliesst, muss dafür Prämien bezahlen. Im Gegenzug werden die finanziellen Risiken, welche aus Invalidität oder Tod entstehen können, stark reduziert. Umfassenden finanziellen Risikoschutz erhält man bereits für den Preis von nur einer Tasse Kaffee pro Tag, also für etwas mehr als vier Franken. Zugegeben: Für den hoffentlich guten Fall, dass der Versicherungsschutz nie benötigt wird, summiert sich auch eine Tasse Kaffee pro Tag über ein ganzes Leben zu einer stattlichen Summe. Tritt der Worst-Case aber ein, erscheinen die Kosten für die finanzielle Absicherung plötzlich in einem ganz anderen Licht.
Die Fallzahlen sprechen eine andere Sprache. Bei über 90 % aller Bezüger einer Invalidenrente, handelt es sich um Krankheit. Immer häufiger führen psychische Erkrankungen wie Depressionen und Burnout zu vorübergehender oder dauerhafter Erwerbsunfähigkeit, resp. Invalidität. Laut Zahlen des Pensionskassenrückversicherers «PK Rück» haben sich die beruflichen Absenzen aus psychischen Gründen in den vergangenen zehn Jahren beinahe verdoppelt. Und bei der IV erfolgt mittlerweile fast jede zweite Neuanmeldung wegen psychischen Leiden. Diese Krankheiten können jede und jeden treffen und kommen bei Büroberufen oder Heimarbeit mindestens ebenso häufig vor wie bei Industriearbeitern und Handwerkern.
Stimmt nur bedingt. Bei Unfällen machen die Leistungen aus 1. und 2. Säule in der Regel rund 90 Prozent des bisherigen Lohnes aus. Die Leistungen der Unfallversicherung fliessen dabei so lange, bis die Folgen des Unfalls abgeheilt sind und man wieder sein volles Pensum arbeiten kann. Die direkten finanziellen Folgen eines Unfalls sind damit gut abgesichert.
Komplizierter kann es dagegen werden, wenn – allenfalls lange – nach dem eigentlichen Unfall Spätfolgen auftreten. Die Unfallversicherung springt dann nur wieder ein, wenn zwischen dem seinerzeitigen Unfall und der aktuellen Erwerbsunfähigkeit ein direkter Zusammenhang besteht. Kann dies nicht nachgewiesen werden, gilt das Leiden dann als Krankheit und ein Betroffener erhält die oftmals tieferen Renten-Leistungen aus seiner Pensionskasse.
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