Generell gilt: Je kürzer der Arbeitsunterbruch dauert, desto eher empfiehlt sich die Überweisung Ihres Vorsorgeguthabens auf ein Freizügigkeitskonto. Dauert der Unterbruch länger als fünf Jahre, lohnt es sich, die Variante Freizügigkeitsdepot zu prüfen. Damit profitieren Sie von den Chancen der Finanzmärkte und Ihr Altersguthaben kann sich vermehren.
Bei der Ausgestaltung des Freizügigkeitsdepots können Sie aus einer breiten Palette an unterschiedlichen Vorsorgefonds und Anlagestrategien aus unserer Fonds-Familie mit dem Namen «Pension Invest Futura» wählen. Entscheidend ist auch hier Ihr zeitlicher Horizont: Je länger die Freizügigkeitsgelder angelegt werden können, desto höher kann der Aktienanteil sein und Ihre Renditechancen steigen. Allerdings stehen den erhöhten Renditechancen grosse Wertschwankungen und damit ein erhöhtes Risiko gegenüber. Übrigens: Alle Raiffeisen Vorsorgefonds sind nachhaltig! Das heisst, Sie investieren Ihr Vorsorgevermögen ausschliesslich in Unternehmen, welche bei Ihrer Geschäftstätigkeit ökologische, soziale und ethische Aspekte berücksichtigen.
Konto vs. Depot: drei Beispiele
Diese drei Beispiele zeigen Ihnen anhand von verschiedenen Lebenssituationen welche Lösung zu empfehlen ist:
Luisa (35) wird Mutter
Gemeinsam mit ihrem Partner gründet Luisa eine Familie. Sie möchte sich in den kommenden Jahren voll und ganz der Familie widmen. Deshalb kündigt sie ihren Job bis auf weiteres.
Empfehlung des Vorsorge-Experten
Da Luisa mittelfristig nicht mehr berufstätig sein wird, lohnt sich für sie die Eröffnung eines Freizügigkeitsdepots. Gehen wir von einer Freizügigkeitsleistung von CHF 150'000.– aus, so kann sich Luisa nach sieben Jahren und bei einem ausgewogenen Freizügigkeitsdepot (Aktienanteil 40 %) und bei einer durchschnittlichen jährlichen Rendite von 3.5 % über einen Wertzuwachs von CHF 35'000.– respektive ein Endvermögen von CHF 185'000.– erfreuen (Berechnung exkl. Ausgabe- und/oder Verwaltungsgebühr) – notabene ohne dass sie irgendwas dafür tun musste.
Alex (42) gönnt sich eine berufliche Auszeit
Alex erfüllt sich einen Lebenstraum und geht auf Weltreise – und dies für mindestens ein Jahr, je nach Budgetverbrauch auch länger. Damit er den Anschluss nicht verpasst, möchte er aber spätestens nach zwei Jahren wieder in seinen Beruf als Informatiker zurück.
Empfehlung des Vorsorge-Experten
Da Alex spätestens nach zwei Jahren wieder in ein Angestelltenverhältnis zurückkehrt, ist das Freizügigkeitskonto für ihn die ideale Lösung.
Sebastian (28) macht sich selbständig
Sebastian wagt den Schritt in die Selbständigkeit und gründet eine Schreinerei. Schon immer hat er von einer Selbständigkeit geträumt und deshalb einen schönen Batzen für die Gründung angespart.
Empfehlung des Vorsorge-Experten
Grundsätzlich könnte sich Sebastian die Freizügigkeitsleistung auszahlen lassen, da er sich selbständig macht. Weil er finanziell darauf aber nicht angewiesen ist, empfehlen wir ihm, sein Vorsorgevermögen in Vorsorgefonds zu investieren. Grund hierfür ist insbesondere sein langfristiger Anlagehorizont, denn mit zunehmender Anlagedauer nehmen die Wachstumschancen stark zu und das Verlustrisiko sinkt. Das Vorsorgekapital von Sebastian vermehrt sich somit optimal – ohne dass er etwas dafür tun muss.
Und wie sieht es mit Ihrer Situation aus?
Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin mit Ihrem Kundenberater und loten Sie die für Sie ideale Lösung aus!