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Urabstimmung 2020
Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus beeinflusst das öffentliche Leben aber auch uns derzeit sehr. Es betrifft auch unsere sonst alljährlich stattfindende Generalversammlung, die wir dieses Jahr nicht im gewohnten Rahmen durchführen können (siehe auch News-Meldung vom 13.03.2020).
Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Situation hat der Bundesrat in einer Verordnung vom 16. März 2020 erlassen, dass die Teilnehmer, in unserem Fall die Genossenschafter, ihre Rechte auf schriftlichem Weg ausüben können. Dies kann ungeachtet der bestehenden Statuten erfolgen. Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Obertoggenburg hat deshalb an seiner Sitzung vom 25. März 2020 entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe („Urabstimmung“) Gebrauch zu machen.