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Die BVG-Revision ist kein Ersatz für Eigenverantwortung
Mit oder ohne Reform – Eigenverantwortung in der beruflichen Vorsorge zahlt sich aus.
Roger Federer steht erstmals auf Platz 1 der Weltrangliste, Chris von Rohr fordert «Meh Dräck» und eine Website namens Facebook geht online. Das war 2004 und damals wurde die berufliche Vorsorge BVG zum letzten Mal revidiert. Seither hat sich vieles verändert – mit Konsequenzen für unser Arbeitsleben und die Zeit danach.
Punkt 1: Unsere Lebenserwartung steigt. Im Schnitt dauert der Ruhestand heute etwa drei Jahre länger als noch 2004, nämlich 23 Jahre. Die Renten für diese zusätzliche Zeit zu finanzieren, war gerade in einer längeren Phase mit dauerhaft tiefen Zinsen schwierig.
Punkt 2: Immer mehr Menschen arbeiten Teilzeit. Vor 20 Jahren waren es weniger als ein Drittel, heute sind es knapp 38 Prozent der Erwerbstätigen. Ihre – vergleichsweise tiefen – Einkommen sind ungenügend versichert. Die berufliche Vorsorge muss mit diesen Veränderungen Schritt halten. Darum stimmen wir im Herbst über die nächste BVG-Revision ab.
Umwandlungssatz, Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle senken
Wie will die Revision diese Herausforderungen lösen?
Erstens mit einem tieferen Mindestumwandlungssatz. Wer sein Pensionskassenvermögen als Rente bezieht, erhält dadurch monatlich etwas weniger Geld – schliesslich muss das angesparte Altersguthaben wegen der gestiegenen Lebenserwartung länger reichen.
Zweitens mit einer Reduktion von Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle. Diese beiden Grenzwerte bestimmen, ab welchem Jahreseinkommen man in die zweite Säule einzahlen darf. Eine Reduktion ermöglicht es Erwerbstätigen mit tiefen Löhnen, Teilzeit und Mehrfachbeschäftigten, mehr fürs Alter anzusparen – oder sich überhaupt einer Pensionskasse anzuschliessen.
Gut zu wissen: Diese Änderungen gelten nur für das sogenannten BVG-Obligatorium. Das schränkt den Kreis derer ein, die tatsächlich von der Reform betroffen wären. Denn 85 Prozent der Versicherten sind überobligatorisch versichert – für einen Teil ihres Altersguthabens gilt darum schon heute ein tieferer Umwandlungssatz. Eine Senkung würden viele von ihnen praktisch nicht merken.
Lücken mit privater Vorsorge schliessen
Unabhängig davon, ob das Stimmvolk die Reform im Herbst annimmt oder nicht: Sie entbindet uns nicht davon, uns selbstverantwortlich um unsere Altersvorsorge zu kümmern. Wir müssen uns aktiv mit den Möglichkeiten unserer Pensionskasse auseinandersetzen. Immer mehr Einrichtungen erlauben freiwillig höhere monatliche Sparbeiträge. Auch Einkäufe in die Pensionskasse sind möglich.
Zudem gilt nach wie vor, dass die Pensionskassen- und AHV-Rente zusammen in der Regel nur rund 60 Prozent des letzten Lohns betragen. Um den gewohnten Lebensstandard auch nach der Pensionierung zu halten, wären aber rund 80 Prozent nötig. Diese Lücke gilt es mit der privaten Vorsorge in der Säule 3a zu schliessen.
Und auch im Ruhestand besteht Handlungsbedarf: Die Aussicht auf einen noch weiter sinkenden Umwandlungssatz dürfte den Trend verstärken, dass immer mehr Versicherte ihr Pensionskassenvermögen nicht als Rente, sondern zumindest teilweise als Kapital beziehen. Dieses Geld muss sinnvoll investiert werden. Dabei kommen auch Rentnerinnen und Rentner nicht um die Renditechancen an den Finanzmärkten herum.
Eine Vorsorgeberatung zahlt sich aus
Beschäftigen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Vorsorge und nehmen Sie bei Bedarf unsere Beratung in Anspruch.