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  • Medienmitteilung
21.03.2018

Raiffeisen Schweiz stellt klar

St.Gallen, 21. März 2018. Raiffeisen Schweiz informiert, dass Patrik Gisel, Vorsitzender der Geschäftsleitung, von der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich befragt worden ist. Gegen Patrik Gisel ist kein Strafverfahren eröffnet worden. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft dürfen wir ausschliesslich richtigstellen, dass die Aussage, dass Raiffeisen Schweiz die Siegelung von Belegen oder sonstigem Material verlangt, falsch ist. Es liegt im Interesse von Raiffeisen Schweiz, dass die Vorgänge aus der Ära Vincenz aufgeklärt werden. Wir unterstützen die Staatsanwaltschaft mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln.

 

Medienmitteilung (PDF, 113.9KB)