SV-Stempelkarte

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5 Transaktionen: CHF 5.– geschenkt


Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter und Geltungsbereich

Die Raiffeisen Kampagne «SV Stempelkarte: 5 Transaktionen – CHF 5.– geschenkt»  wird von der Bank veranstaltet. Mit der Teilnahme an der Kampagne akzeptieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die vorliegenden Teilnahmebedingungen.

 

2. Kampagne

Die Teilnahme an der Kampagne erfolgt durch die manuelle Aktivierung oder Aktivierung bei der ersten Zahlung mit der Stempelkarte. Es wird  jede Zahlung in einem der SV Personalrestaurants in St. Gallen oder Dietikon automatisch als «Stempel» auf der Stempelkarte in der Raiffeisen TWINT App erfasst. Die Kampagne läuft vom 11.06.2018 bis 29.06.2018.

Überweisungen mit der Funktion «Geld senden/empfangen» (P2P-Zahlungen) sind von der Kampagne ausgeschlossen und werden nicht berücksichtigt.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten nach 5 Stempeln einen Cashback Coupon unter ‚Meine Angebote' ausgespielt und bei der nächsten Zahlung mit TWINT in einem der SV Restaurants in St. Gallen oder Dietikon automatisch eine Gutschrift von CHF 5.– auf das in der Raiffeisen TWINT App hinterlegte Konto. Die Einlösung des Cashback-Coupons muss bis spätestens 31.07.2018 erfolgen.

Während der gesamten Kampagne werden pro Teilnehmerin oder Teilnehmer nur die ersten fünf Zahlungen nach Aktivierung der Stempelkarte für die Kampagne berücksichtigt. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält somit maximal eine Gutschrift.

 

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitarbeiter von Raiffeisen Schweiz, welche in der Raiffeisen TWINT App registriert sind.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die diese Teilnahmebedingungen oder die TWINT AGB verletzen, können – auch nachträglich – von der Kampagne ausgeschlossen werden.

 

4. Beendigung

Die Bank behält sich vor, die Kampagne jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen, zu ändern oder vorzeitig zu beenden. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen der Bank zu. Bereits gesammelte Stempel verfallen, wenn die Kampagne endet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen und es wird keine Korrespondenz über die Kampagne geführt.