Was Sie wissen müssen
Die Planung der Pensionierung beginnt mit 50.
Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit 65.
Erstellen Sie frühzeitig eine Budget- und Zeitplanung.
Nichtberufsunfallversicherung nicht vergessen!
Was Sie wissen müssen
Die Planung der Pensionierung beginnt mit 50.
Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit 65.
Erstellen Sie frühzeitig eine Budget- und Zeitplanung.
Nichtberufsunfallversicherung nicht vergessen!
Die Planung der Pensionierung sollte frühzeitig beginnen, idealerweise ab dem 50. Lebensjahr. Spätestens mit 55 Jahren sollte man sich mit dem Thema Ruhestand befassen. Bei der Planung ist es ratsam, eine Checkliste oder einen Zeitplan zu verwenden, um alle wichtigen Punkte zu berücksichtigen. Zu den wichtigen Schritten gehören die Überprüfung der Ansprüche bei der AHV/IV und Pensionskasse, die rechtzeitige Information des Arbeitgebers über den Ruhestand, die Beantragung von Rentenleistungen, die finanzielle Planung, die Krankenversicherung im Ruhestand, die Wohnsituation, Freizeitaktivitäten und steuerliche Fragen. Eine sorgfältige Vorbereitung und frühzeitige Planung sind entscheidend für einen reibungslosen Übergang in den Ruhestand.
Seit 1. Januar 2024, Inkraftsetzung Reform AHV 21 wird das ordentliche Rentenalter neu als Referenzalter bezeichnet und auf 65 Jahre vereinheitlicht, wobei das ordentliche Pensionsalter für Frauen von 64 auf 65 Jahre angehoben wird. Dieser Anstieg erfolgt jährlich um 3 Monate, wobei die erste Erhöhung im Jahr 2025 erfolgt. Die Angleichung des Referenzalters 65 von Männern und Frauen erfolgt vollständig erst im Jahr 2028. Frauen der sogenannten Übergangsgeneration (neun Jahrgänge, 1961 bis 1969) erhalten lebenslange Rentenzuschläge als Ausgleich, jedoch reduzierte Kürzungssätze, falls sie die Rente früher beziehen. Gut zu wissen: Das Referenzalter der Frauen wird auch in der beruflichen Vorsorge (2. Säule) schrittweise erhöht. Allerdings sind die Vorsorgeeinrichtungen nach wie vor frei, das Pensionsalter selber festzulegen.
Ob Sie Ihr Arbeitsverhältnis auf den Zeitpunkt des Referenzalters kündigen müssen, kann je nach Arbeitgeber unterschiedlich sein. Ein verbreiteter Irrtum besteht darin anzunehmen, dass das Arbeitsverhältnis automatisch endet, wenn dieses Alter erreicht ist. Tatsächlich müssen Sie Ihr Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung oder eine vertragliche Vereinbarung offiziell beenden. Früher war es üblich, dies zum Monatsende des 64. oder 65. Geburtstags zu tun. Am 1. Januar 2024 trat jedoch die Reform AHV 21 in Kraft. Infolgedessen wird ab dem Jahr 2028 für Männer und Frauen das Monatsende des 65. Geburtstags als Beendigungstermin des Arbeitsverhältnisses gelten. Die Rentenzahlungen beginnen dann im folgenden Monat.
Nichtberufsunfallversicherung nicht vergessen! Mit dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses endet auch die Nichtbetriebsunfallversicherung. Die meisten Angestellten haben den Unfallschutz bei ihrer Krankenkasse ausgeschlossen. Sichern Sie sich daher ab dem ersten Tag Ihrer Pensionierung diesen Schutz, indem Sie Ihre Police entsprechend anpassen. Ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse genügt, um dies zu regeln.
Die Zeit rast. Eben erst den 50. gefeiert, und schon geht es auf die 60 zu. Höchste Zeit, sich mit dem Thema Ruhestand zu befassen. Optimalerweise beginnen Sie mit der Planung Ihrer Pensionierung mit 50 Jahren. Spätestens mit 55 sollten Sie sich mit dem Ruhestand befassen und sich über die relevanten Fakten informieren. Falls Sie kurz vor der Pensionierung stehen und planen, Ihren wohlverdienten Ruhestand anzutreten, dann erfahren Sie hier, welche Schritte Sie für eine reibungslose Pensionierung einleiten müssen und was es zu beachten gilt.
Wenn Sie bei der Planung Ihrer Pension vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehen, sind Sie nicht allein. Eine To-Do-Liste oder besser noch eine Zeitplanung hilft. Ein solcher Zeitplan unterstützt Sie dabei, alle wichtigen Punkte zu berücksichtigen, und zeigt auf, welche Massnahmen zu welchem Zeitpunkt eingeleitet werden sollten. Ein solcher Zeitplan kann gut zusammen mit einer Beratung erstellt werden.
Checkliste für die Vorbereitung der ordentlichen Pensionierung
Damit Sie mit einem guten Gefühl in die Pension starten können, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Vorgehensweise 1
Budgetieren, wieviel man nach der Pensionierung für das Leben benötigt und anschliessend den Plan darauf ausrichten, damit allfällige Lücken noch geschlossen werden können.
Vorgehensweise 2
Berechnen, wieviel Geld nach der Pensionierung zur Verfügung steht und sich danach ausrichten.
Bei der Planung der Pensionierung sind einige wichtige Aspekte und Termine zu beachten. Es ist ratsam, frühzeitig mit der Planung zu beginnen und die Fristen einzuhalten, insbesondere wenn Sie sich bei der 2. Säule, also bei den Pensionskassengeldern, für einen Kapitalbezug entscheiden.
Die Entscheidung zwischen Rentenbezug und Kapitalauszahlung hängt von individuellen Präferenzen ab, wobei beide Optionen Vor- und Nachteile haben. Es ist wichtig, sich auch über die steuerlichen Konsequenzen im Klaren zu sein. Eine sorgfältige Planung kann erhebliche Steuereinsparungen ermöglichen, insbesondere durch die Nutzung von gestaffelten Bezugsmöglichkeiten sowohl aus der Pensionskasse als auch aus der Säule 3a, sowie mit freiwilligen Einkäufen in die 2. Säule, also Pensionskasseneinkäufen.
Es ist ratsam, sich frühzeitig über die verschiedenen Optionen zu informieren, um die persönliche Pensionsplanung entsprechend den individuellen Bedürfnissen und steuerlichen Aspekten zu optimieren und keine Fristen zu verpassen.
Zusammenfassung
Das ordentliche Pensionsalter liegt bei 65 Jahren. Optimalerweise beginnen Sie die Pensionierungsplanung mit 50 Jahre. Um keine Fristen zu verpassen, lohnt es sich, einen Zeitplan zu erstellen, der Sie unterstützt, alle wichtigen Punkte zu beachten. Wichtig: Auch bei einer ordentlichen Pensionierung müssen Sie den AHV-Bezug mit 65 Jahre anmelden.
2. und 3. Säule ordentlich optimieren
Bei der ordentlichen Pensionierung haben Sie bei der 2. Säule die Wahl – beim Bezug von Pensionskassengeldern als Rente oder als Kapital. Auch mit der freiwilligen Vorsorge, allen voran die Säule 3a, können Sie die ordentliche Pensionierung optimieren – mit Maximalbeitrag und gestaffeltem Bezug.