Streitpunkt Grill
Andere Streitpunkte, etwa der «Duft» vom Grill, sind weniger klar geregelt. In solchen Fällen gehen die Gerichte vom «Durchschnittsmenschen» aus: Gefragt wird, ob sich eine Mehrheit in dieser Situation ebenfalls gestört fühlen würde. Ein solcher Konflikt lässt sich nur schwer auf dem Rechtsweg lösen und ist zudem auch nach der rechtlichen Klärung meist nicht ausgestanden – man lebt ja weiterhin Zaun an Zaun.
Tipp: Die Faustregel für gute Nachbarschaft lautet: Vermeiden Sie das, was Sie selber beim Nachbarn auch stören würde. Und lassen Sie auch mal fünf gerade sein, vor allem bei vorübergehenden Immissionen, etwa bei einem Grillfest im Nachbargarten. Kommt es doch zum Konflikt, gilt: Je früher Sie das Gespräch suchen, desto ruhiger und offener werden Sie das Thema besprechen können. Zuwarten, bis Ihnen der Kragen platzt, empfiehlt sich nicht.
Haftungsfragen im Garten
Wenn auf Ihrem Grundstück jemand zu Schaden kommt, haften Sie als Eigentümer oder Eigentümerin, wenn Sie nicht genügend Vorkehrungen getroffen haben, um den Schaden abzuwenden. Das gilt für den Winterdienst auf dem Weg vor dem Haus genauso wie für das Biotop hinter dem Haus.
Auf Ihrem Grundstück sind Sie selber für den Winterdienst zuständig. Sie müssen dafür sorgen, dass vereiste Wege mit Split oder Salz gestreut werden und dass keine grossen Eiszapfen oder Schneemassen vom Dach fallen können. Verletzt sich jemand bei einem Sturz auf Ihrem mangelhaft geräumten Weg, haften Sie als Eigentümer oder Eigentümerin für den Schaden. Das kann schnell teuer werden. Ist ein Dritter (Hauswart, Reinigungsunternehmen) fürs Schneeschaufeln zuständig, ist es ratsam, die Aufgaben genau zu umschreiben, damit im Streitfall klar ist, ob der Winterdienst korrekt ausgeführt wurde.
Feuchtbiotope und Gartenweiher bilden eine Gefahrenquelle für kleine Kinder. Befindet sich im Nachbargarten ein Biotop, können Sie als Eltern vom Nachbarn Schutzmassnahmen verlangen. Denn der Grundeigentümer ist verpflichtet, bauliche Vorkehrungen zu treffen, damit Kleinkinder nicht zu Schaden kommen können. Tut er dies nicht und passiert ein Unfall, ist er haftbar, im schlimmsten Fall droht gar ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung.