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Vorschriften bei der Heizungsmodernisierung

Die Gründe für eine Heizungsmodernisierung sind vielfältig und reichen von der Reduzierung der Heizkosten über die Erhöhung der Zuverlässigkeit und die Schonung der Umwelt bis zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zu den Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2014) und hilfreiche Tipps, worauf es bei der Erneuerung Ihres Heizsystems zu achten gilt.

Welches Heizsystem das richtige für Sie und Ihre vier Wände ist, hängt von vielen Faktoren ab: dem Alter, Zustand und Energieverbrauch Ihres Wohneigentums, dem vorhandenen Wärmeverteilsystem, dem Wärmebedarf, der Preisentwicklung der Rohstoffe, und nicht zuletzt den kantonalen Vorschriften. Weiter sind natürlich die Kosten für Anschaffung und Installation relevant. Aber auch der Betriebs- und Wartungsaufwand für das Heizsystem sollte bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

Die Kantone haben eine harmonisierte Mustervorlage für kantonale Energiegesetze erstellt (MuKEn 2014). In den Kantonen welche den Teil F des Basismoduls «Wärmeerzeugerersatz» unverändert übernommen haben, ist folgendes Vorgehen empfohlen:

Um herauszufinden, welche Möglichkeiten überhaupt für Sie in Frage kommen, ist als Erstes die Energieeffizienzklasse zu bestimmen. Denn bei einer Energieeffizienzklasse E oder schlechter, muss beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung eine der 11 Standardlösungen der Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2014) gewählt werden. 

Die auf dem Markt zur Verfügung stehenden Heizsysteme unterscheiden sich nicht nur in Hinblick auf den Energieträger, sondern auch auf den Installationsaufwand, die erforderlichen Komponenten und eine eventuelle staatliche Förderung der unterschiedlichen Heizungsarten. Verschaffen Sie sich daher frühzeitig einen Überblick über die Vor- und Nachteile der gängigen Heizsysteme. Das Programm «erneuerbar heizen» unterstützt sie dabei.

 

Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2014)

Die MuKEn 2014 definieren kantonsübergreifend Regelungen zur Modernisierung von Heizsystemen. Ziel der neuen Vorschriften ist es, den Energiebedarf zu senken, den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen und damit CO2-Ausstoss von Gebäuden signifikant zu reduzieren. Die Heizungsmodernisierung ist einer der entscheidenden Aspekte der neuen MuKEn. Die elf Standardlösungen der MuKEn 2014 definieren mögliche Heizszenarien unter Berücksichtigung der kantonalen Auflagen. Am einfachsten ist, gleich vollständig auf ein erneuerbares Heizsystem zu wechseln, dann erfüllen sie nicht nur die geltenden kantonalen Vorschriften, sondern allfällige zukünftige noch weitergehende Vorgaben. 

Die MuKEn 2014 sehen beim Ersatz von Öl- bzw. Erdgasheizungen vor, dass 10 Prozent der bisher verbrauchten Energie durch Erneuerbare Energien (zum Beispiel Heizkesselersatz plus Solaranlage für das Warmwasser) oder durch Effizienzmassnahmen kompensiert werden müssen. Sodann sind zur Steigerung der Stromeffizienz in einer Übergangszeit von 15 Jahren zentrale Elektroheizungen zu ersetzen, ebenso Boiler, die rein mit Strom betrieben werden.

Gesetzliche Regelungen des Energieverbrauchs von Gebäuden sind vor allem in der Hoheit der Kantone. Jeder Kanton hat daher ein eigenes Energiegesetz. Die Vergleichbarkeit zwischen den Kantonen ist schwierig, weil die Kantone oft nur Teile der MuKEn 2014 übernehmen und/oder inhaltlich anpassen. So hat der Kanton Fribourg beispielsweise das neue Energiegesetz angenommen ohne die Sanierungspflicht für Elektroheizungen, während der Kanton Bern das neue Energiegesetz nicht angenommen hat, aber im bestehenden Gesetz die Sanierungspflicht von Elektroheizungen innert 20 Jahren festgehalten hat.

Gut zu wissen

Ausblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen

In den Kantonen werden bereits die MuKEn 2025 angedacht. Und auf Bundesebene kündigen sich über die Luftreinhalteverordnung und Anforderungen in technischen Normen weitere Verschärfungen für fossile Heizungen an.

Losgelöst von der Gesetzgebung sollten sich Eigenheimbesitzer bereits heute mit der Zukunftstauglichkeit von fossilen Heizungen auseinandersetzen. Bereits heute erfahren Gebäude mit einer Elektroheizung eine Wertverminderung. In Zukunft dürfte dies auch auf fossil beheizte Gebäude zukommen. Das Heizsystem ist deshalb bereits heute aus wirtschaftlichen Überlegungen zu hinterfragen.

MuKEn 2014 Ziele für Neubauten

Ein wichtiges Ziel im Bereich Neubauten ist das Nahezu-Null-Energiegebäude. Konkret bedeutet das, Neubauten müssen sich übers ganze Jahr gesehen fast vollständig selbst mit Wärmeenergie versorgen – etwa durch Erdwärme und Abwärme. Der jährliche Energiebedarf darf maximal 35 kWh/m2 oder anders ausgedrückt, 3,5 Liter-Heizöl-Äquivalente an Wärmeenergie betragen. Ein Heizöl-Äquivalent entspricht der Energiemenge, die beim Verbrennen von einem Kilogramm Erdöl freigesetzt wird. Zum Vergleich: der klassische Minergie-Standard liegt bei 38 kWh/m2

 

MuKEn 2014 Ziele für den Heizungsersatz

Beim Heizungsersatz in bestehenden Wohnbauten müssen gemäss den MuKEn 2014 entweder mindestens 10% durch erneuerbare Energien eingebracht oder 10% Energie gespart werden. Zudem darf der jährliche Bedarf an Wärmeenergie maximal 100 kWh/m2 betragen. Dies betrifft alle Gebäude, die nicht nach Minergie zertifiziert sind und eine schlechtere Gebäudeeffizienz als Klasse D erreichen. 

In der Regel sind diese nicht sanierten und ungedämmten Altbauten oder teilerneuerte Altbauten mit Öl- oder Erdgasheizungen. Bereits nach 15, spätestens jedoch nach 20 Jahren, lohnt sich die Heizungsmodernisierung. Im Vergleich zu einem Neubau gestaltet sich die Suche nach dem richtigen Heizsystem bei Altbauten etwas komplizierter, weshalb bereits ab einer 10-jährigen Heizung erste Überlegungen angestellt werden sollten. Wenden Sie sich dazu an einen Impulsberater «erneuerbar heizen», eine Energieberatungsstelle oder einen GEAK-Experten in ihrer Region.

Die Anschaffungskosten einer Wärmepumpe oder einer Pelletheizung sind zwar höher als die einer Öl- oder Erdgasheizung. Über die Laufzeit hinweg lassen sich erneuerbare Systeme aber gut amortisieren, da die Betriebskosten niedriger sind. Mit dem Energierechner unter www.erneuerbarheizen.ch können Sie auf einfache Weise erste Kostenkennwerte bestimmen.

 

Was bedeuten diese Vorschriften für mich?

Wer in einer Minergie-zertifizierten Immobilie wohnt, kann gemäss MuKEn seinen Wärmeerzeuger weiterhin frei wählen und ist nicht zur Umsetzung einer Standardlösung verpflichtet. Dasselbe gilt für die Besitzer von Gebäuden, die nachweislich der Effizienzklasse D oder höher angehören. Um herauszufinden, wie es um die Energieeffizienz Ihrer Immobilie bestellt ist, lassen Sie einen GEAK® erstellen. Dieser Gebäudeausweis der Kantone, GEAK® gibt Auskunft über den Sanierungsbedarf eines Gebäudes und gilt als Energieausweis einer Liegenschaft. Er ermittelt den Ist-Zustand einer Liegenschaft nach gesetzlichen Vorgaben und weist das Renovationspotenzial von Gebäudehülle und Anlagetechnik aus. Zudem enthält der umfassendere Beratungsbericht GEAK® Plus Informationen zu Fördergeldern und Sanierungskosten.

Gut zu wissen

Heizung und Gebäude - Abstimmung ist wichtig!

Teilweise erfolgen Erneuerungen des Heizsystems - vor allem wenn die Heizung im Winter aussteigt und es eilt - ohne dass sich die Eigenheimbesitzer Gedanken über weitere energetische Massnahmen am Gebäude machen. Beginnen Sie sich bereits bei Heizungen, welche über ab 10 Jahren in Betrieb sind, Gedanken über den Heizungsersatz zu machen. Prüfen Sie in jedem Fall ein erneuerbares Heizsystem. Die Impulsberater «erneuerbar heizen» stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

Wird bei einem Gebäude ohne oder mit geringer Isolation die Heizung ersetzt, muss sie entsprechend leistungsfähig ausgelegt werden.

Um solche Probleme zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, mit einem unabhängigen Energieberater oder GEAK®-Experten aus Ihrer Region Kontakt aufzunehmen.

Tipp

Der GEAK® Plus liefert Ihnen als Entscheidungsgrundlage drei Varianten zur energetischen Modernisierung Ihrer Liegenschaft samt Infos zu Kosten, Fördergeldern und Einsparungen. Auch viele Kantone subventionieren den GEAK® Plus mit individuellen Förderbeträgen. Der GEAK®-Experte bereitet mit Ihnen zusammen das Gesuch vor der Erstellung des GEAK® Plus vor.

Das Programm «erneuerbar heizen» berät und unterstützt Sie beim Wechsel von einem fossilen auf ein erneuerbares Heizsystem. 

 

3 Tipps für Ihre Heizungsmodernisierung

Der nächste Schritt zu Ihrer Immobilie

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