Welches Heizsystem das richtige für Sie und Ihre vier Wände ist, hängt von vielen Faktoren ab: dem Alter, Zustand und Energieverbrauch Ihres Wohneigentums, dem vorhandenen Wärmeverteilsystem, dem Wärmebedarf, der Preisentwicklung der Rohstoffe, und nicht zuletzt den kantonalen Vorschriften. Weiter sind natürlich die Kosten für Anschaffung und Installation relevant. Aber auch der Betriebs- und Wartungsaufwand für das Heizsystem sollte bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
Die Kantone haben eine harmonisierte Mustervorlage für kantonale Energiegesetze erstellt (MuKEn 2014). In den Kantonen welche den Teil F des Basismoduls «Wärmeerzeugerersatz» unverändert übernommen haben, ist folgendes Vorgehen empfohlen:
Um herauszufinden, welche Möglichkeiten überhaupt für Sie in Frage kommen, ist als Erstes die Energieeffizienzklasse zu bestimmen. Denn bei einer Energieeffizienzklasse E oder schlechter, muss beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung eine der 11 Standardlösungen der Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2014) gewählt werden.
Die auf dem Markt zur Verfügung stehenden Heizsysteme unterscheiden sich nicht nur in Hinblick auf den Energieträger, sondern auch auf den Installationsaufwand, die erforderlichen Komponenten und eine eventuelle staatliche Förderung der unterschiedlichen Heizungsarten. Verschaffen Sie sich daher frühzeitig einen Überblick über die Vor- und Nachteile der gängigen Heizsysteme. Das Programm «erneuerbar heizen» unterstützt sie dabei.
Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2014)
Die MuKEn 2014 definieren kantonsübergreifend Regelungen zur Modernisierung von Heizsystemen. Ziel der neuen Vorschriften ist es, den Energiebedarf zu senken, den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen und damit CO2-Ausstoss von Gebäuden signifikant zu reduzieren. Die Heizungsmodernisierung ist einer der entscheidenden Aspekte der neuen MuKEn. Die elf Standardlösungen der MuKEn 2014 definieren mögliche Heizszenarien unter Berücksichtigung der kantonalen Auflagen. Am einfachsten ist, gleich vollständig auf ein erneuerbares Heizsystem zu wechseln, dann erfüllen sie nicht nur die geltenden kantonalen Vorschriften, sondern allfällige zukünftige noch weitergehende Vorgaben.
Die MuKEn 2014 sehen beim Ersatz von Öl- bzw. Erdgasheizungen vor, dass 10 Prozent der bisher verbrauchten Energie durch Erneuerbare Energien (zum Beispiel Heizkesselersatz plus Solaranlage für das Warmwasser) oder durch Effizienzmassnahmen kompensiert werden müssen. Sodann sind zur Steigerung der Stromeffizienz in einer Übergangszeit von 15 Jahren zentrale Elektroheizungen zu ersetzen, ebenso Boiler, die rein mit Strom betrieben werden.
Gesetzliche Regelungen des Energieverbrauchs von Gebäuden sind vor allem in der Hoheit der Kantone. Jeder Kanton hat daher ein eigenes Energiegesetz. Die Vergleichbarkeit zwischen den Kantonen ist schwierig, weil die Kantone oft nur Teile der MuKEn 2014 übernehmen und/oder inhaltlich anpassen. So hat der Kanton Fribourg beispielsweise das neue Energiegesetz angenommen ohne die Sanierungspflicht für Elektroheizungen, während der Kanton Bern das neue Energiegesetz nicht angenommen hat, aber im bestehenden Gesetz die Sanierungspflicht von Elektroheizungen innert 20 Jahren festgehalten hat.