Einkauf in die Säule 3a

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Verpasste Gelegenheiten sind oft für immer verstrichen. Zukünftig soll das für Einzahlungen in die Säule 3a nicht mehr gelten. Das Parlament hat beschlossen, dass ein nachträglicher Einkauf in die private Vorsorge zukünftig möglich sein soll. Damit unterstreicht er die Bedeutung der 3. Säule für die finanzielle Vorsorge von Herr und Frau Schweizer.

Was bedeutet die Annahme der Motion für die Vorsorge von Herr und Frau Schweizer?

Kurt Frehner: «Herr und Frau Schweizer können davon profitieren, indem sie verpasste Einzahlungen in die Säule 3a nachholen und von den Steuern abziehen können. Das war bisher nicht möglich: nach dem 31. Dezember war eine nachträgliche Einzahlung nicht mehr möglich.»
 

Was ergeben sich dadurch für Vorteile?

K.F.: «Wer zu einem Zeitpunkt, wo die Ersparnisse vielleicht noch knapper waren, auf die Einzahlung in die Säule 3a verzichtet hat oder diese vergessen hat, kann das heute nachholen und so seine private Altersvorsorge aufbessern.»

 

Sparschwein
Einkauf in die Säule 3a bringt viele Vorteile

Für wen ist diese Anpassung gedacht?

K.F.: «Profitieren können alle, die in früheren Jahren auf eine Einzahlung verzichten mussten, oder diese vielleicht auch mal "vergessen" haben oder in ganz jungen Jahren noch gar nicht auf dem Radar hatten. Dazu gehören beispielsweise Selbständigerwerbende oder nicht erwerbstätige Mütter, die mangels AHV-Einkommen nicht einzahlen konnten.»

Wird Vorsorgen dadurch attraktiver?

K.F.: «Die Säule 3a als private Vorsorge hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung zugenommen. Mit der gesetzlichen Vorsorge werden zum Zeitpunkt der Pensionierung nur etwa 60% des heutigen Einkommens abgedeckt sein. Wer genauer hinschaut, wird schnell sehen, dass sich der finanzielle Bedarf nach der Pensionierung gar nicht so drastisch reduziert. Man rechnet hier mit etwa 80% des heutigen Einkommens, also 20% mehr. Vorsorgen ist also wichtig für alle, um diese Vorsorgelücke zu schliessen. Attraktiv zum «heutigen» Zeitpunkt wird die private Vorsorge durch die steuerlichen Vorteile.»

Steuersparrechner
Steuersparrechner

Wie sieht es mit den steuerlichen Vorteilen bei der Nachzahlung aus?

K.F.: «Die nachträgliche Einzahlung kann ebenfalls von den Steuern abgezogen werden. Wieviel eine Einzahlung in die Säule 3a heute schon für jeden persönlich ausmacht, kann ganz einfach mit dem Steuersparrechner berechnet werden.» 

Ist schon bekannt wie viele Jahre man rückwirkend in die 3. Säule einzahlen kann?

K.F.: «Ein Einkauf wird möglich sein, berechnet ab Alter 25 und ist beschränkt auf den sogenannten «grossen Abzug» (Stand 2023: CHF 35'280.–). Ein Einkauf selber ist alle fünf Jahre möglich.»

Ab wann soll der Einkauf in die Säule 3a möglich sein?

K.F.: «Das ist noch nicht klar. Der Bundesrat hat nun den Auftrag bekommen, die entsprechenden Bundesgesetze und Verordnungen anzupassen.»

 

Kurt Frehner

Zur Person

Kurt Frehner ist Geschäftsführer der Raiffeisen Vorsorge- und Freizügigkeitsstiftung und Mitglied im Vorstand des Verein Vorsorge Schweiz VVS. Der VVS hat sich massgeblich dafür stark gemacht, dass ein nachträglicher Einkauf in die Säule 3a möglich wird.

 

Möchten auch Sie Ihr Einkaufspotential bestimmen?

Mit dem Einkaufsrechner* für die Säule 3a haben Sie die Möglichkeit Ihr Potential für einen nachträglichen Einkauf in die Säule 3a zu bestimmen. Probieren Sie es aus:

Geschlecht

Stände- und Nationalrat haben einer Motion zugestimmt und damit den Bundesrat beauftragt eine Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge vorzulegen, mit der ein nachträglicher Einkauf in die Säule 3a ermöglicht werden soll.

Annahmen basierend auf heutigem Kenntnisstand (21.02.2023).

*Als Berechnungsgrundlage des Rechners dient die 3a-Tabelle des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Diese wird zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens genutzt, das existierende 3a-Guthaben wird davon abgezogen. Damit das Ziel (individuelle Vorsorge für den Mittelstand stärken) im Fokus bleibt, soll der Einkauf dabei dreifach beschränkt werden:

a. Einkauf nur alle fünf Jahre möglich (von 25 bis 60 Jahren jeweils in 5er-Schritten)

b. Limitierung Einkaufsbetrag auf den sog. grossen 3a-Beitrag (2023: CHF 35’280)

c. alle bereits getätigten Wohneigentumsvorbezüge werden vom maximalen Einkaufsbetrag abgezogen

 

Gut zu wissen

Die Gesetzesänderung ist noch in Umsetzung und wurde noch nicht final verabschiedet. Ein Einkauf in die Säule 3a ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Ob und wann die Motion in Kraft treten wird, ist noch unklar.