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Einkauf in die Pensionskasse

Wer freiwillig mehr in die Pensionskasse einzahlt, stärkt die persönliche Altersvorsorge und spart Steuern. Damit die Rechnung aufgeht, gilt es ein paar Dinge zu beachten.

Ihre Vorteile mit einem Pensionskasseneinkauf 

  • Höheres Altersguthaben
  • In der Regel höhere Altersrente
  • Reduktion der Steuerbelastung
  • Je nachdem höhere Hinterlassenen- und Invaliditätsleistungen

Voraussetzungen für einen Pensionskasseneinkauf

Sie können sich in die 2. Säule einkaufen, wenn …

  • Sie bei einer Pensionskasse versichert sind,
  • eine Beitragslücke besteht,
  • allfällige Vorbezüge für selbstbewohntes Wohneigentum (WEF) vollständig zurückbezahlt wurden und
  • keine Sperrfrist abzuwarten ist.

Zusätzliche Einkäufe sind möglich, wenn die Summe Ihres bisher angesparten Alterskapitals geringer ist als das Kapital, das sich ergeben hätte, wenn Sie vom frühestmöglichen Zeitpunkt mit dem aktuellen Lohn in der heutigen Vorsorgelösung versichert gewesen wären. In der Regel entstehen solche Beitragslücken infolge von Lohnerhöhungen oder fehlender Beitragsjahre (zum Beispiel berufliche Auszeit, Studium, verlängerter Mutterschaftsurlaub).

 

Was sollten Sie bei einem Pensionskasseneinkauf alles beachten?

Zusammenfassung

Die 2. Säule maximal nutzen

Eine Lücke in der 2. Säule ist eher die Regel als die Ausnahme. Diese lässt sich jedoch durch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse schliessen. Vorteil: Diese lassen sich von den Steuern abziehen.   

  • Einkäufe sind möglich, wenn das effektive Altersguthaben kleiner ist als das reglementarisch mögliche Altersguthaben.
  • Nach einem Pensionskasseneinkauf gilt eine Sperrfrist für Kapitalbezüge von drei Jahren.
  • Aus Rendite- und Risikoüberlegungen sollten Pensionskasseneinkäufe erst ab dem 50. Altersjahr evaluiert werden.
  • Nur wer den 3a-Maximalbetrag bereits vollständig ausgeschöpft hat, sollte Pensionskasseneinkäufe prüfen.
  • Vor einem Einkauf sollte abgeklärt werden, ob das einbezahlte Geld im vorzeitigen Todesfall den Hinterlassenen zusteht.

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