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Konkubinat im Überblick

14.05.2025

Was Sie wissen müssen

Partner, die unverheiratet zusammenleben, müssen vieles selbst regeln, um einander für das Alter, bei Krankheit, Unfall oder im Todesfall abzusichern.

 

Im Konkubinat werden Partner getrennt besteuert. Insgesamt zahlen sie oft weniger Steuern als Ehepaare, da die Steuerprogression gebrochen wird.

 

Konkubinatspartner sind keine gesetzlichen Erben. Im Todesfall können darum hohe Erbschaftssteuern fällig werden.

Wichtige Fakten zum Konkubinat

Das Konkubinat bietet Freiheit und Unabhängigkeit. Aber es fehlen gesetzliche Regelungen, um Rechte und Pflichten zu klären. Im Gegensatz zur Ehe gibt es keine Beistandspflicht, Auskunftspflicht oder medizinische Vertretungsbefugnis. Auch das schweizerische Vorsorgesystem ist auf die Vorsorgesituation von Ehepaaren ausgerichtet, was Konkubinatspaare in verschiedenen Bereichen benachteiligt. 

Es ist daher entscheidend, geeignete Massnahmen zur finanziellen und rechtlichen Absicherung zu treffen. Dazu zählen zum Beispiel Konkubinatsvertrag, Auskunftsvollmacht, Testament oder Erbvertrag. Bei der Erbschaft ist allerdings Vorsicht geboten: Konkubinatspartner sind in den meisten Kantonen nicht von der Erbschaftssteuer befreit. 

Dafür sind Einkommens- und Vermögenssteuern für Konkubinatspaare meist tiefer: Denn Unverheiratete werden separat besteuert. Für Konkubinatspaare gilt daher oft ein tieferer Steuersatz als für das addierte Einkommen und Vermögen eines Ehepaares.

Im untenstehenden Videobeitrag erklären wir Ihnen die wichtigsten Regelungen für gemeinsame Eigentumsverhältnisse, Kinder, Krankheit und Unfall sowie die Absicherung im Todesfall. Zudem erfahren Sie, wie ein Konkubinatsvertrag abgeschlossen wird und welche Vorsorgemassnahmen bei AHV, Pensionskasse und Säule 3a getroffen werden müssen.

Konkubinat und Ehe im Vergleich

In der Gegenüberstellung von Ehe und Konkubinat lassen sich die Vor- und Nachteile aufzeigen (Download: Merkblatt – Konkubinat vs. Ehe). In aller Regel treten die Nachteile des Konkubinats ab der Geburt von gemeinsamen Kindern deutlicher in den Vordergrund. Dasselbe gilt bei einer Trennung oder im Todesfall. Ganz beheben lassen sich solche Nachteile im Konkubinat auch durch vertragliche Regelungen nicht, sie können aber viele Probleme vor deren Entstehung aus der Welt schaffen. Die nachfolgenden Gegenüberstellungen zeigen Ihnen auf, wo Konkubinatspaare Regelungsbedarf haben und welche Vorkehrungen sinnvoll sind.

Rechte und Pflichten für Paare

Grundsätzlich kommt das Recht der einfachen Gesellschaft zur Anwendung. Einzelne Aspekte werden nach der passendsten Vertragsform, z. B. Auftrag, Miete etc. beurteilt. Im Streitfall ist der Gang zum Richter nicht einfach. Vielfach kann nur auf die Auflösung der einfachen Gesellschaft geklagt werden. Es besteht seit 1.1.2017 nebst dem Unterhalt für gemeinsame Kinder neu auch ein Betreuungsunterhalt für den Partner. Ein Ausgleich der Vorsorgeguthaben aus der gemeinsamen Zeit erfolgt nicht. Für eine Trennung muss kein Richter angerufen werden; hier muss meist eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

 KonkubinatEhe
Beistandspflichtkeinegesetzlich vorgesehen
Auskunftspflichtkeinegesetzlich vorgesehen
Medizinisches Auskunfts- und Vertretungsrechtkeinegesetzlich vorgesehen
Güterstandkeine gesetzlichen Regelungen, vollständige TrennungGüterstände gesetzlich geregelt

Steuerliche Unterschiede

 KonkubinatEhe
VeranlagungEinzelpersonengemeinsame Besteuerung
Erbschaftssteuerin vielen Kantonen steuerpflichtigin den meisten Kantonen steuerbefreit

Paare im Konkubinat geniessen steuerliche Vorteile im Vergleich zu verheirateten Paaren. Dies resultiert daraus, dass sie getrennte Steuererklärungen einreichen. Auf diese Weise unterliegen ihr Einkommen und Vermögen einer getrennten Besteuerung, was sich auf die Steuerprogression vorteilhaft auswirken kann.

Achtung Erbschaftssteuer

Konkubinatspartner sind keine gesetzlichen Erben und sind im Gegensatz zu verheirateten Paaren in den meisten Kantonen erbschaftssteuerpflichtig. Die Erbschaft wird teilweise in begrenztem Umfang privilegiert besteuert (z. B. AG, ZH, ZG, GR, FR etc.).

Vorsorge und Absicherung

Das schweizerische Vorsorgesystem ist auf die traditionelle Vorsorgesituation von Ehepaaren ausgerichtet. Als Konkubinatspaar ist man in diesem System benachteiligt. Insbesondere bei den Hinterbliebenenleistungen, aber nicht nur, hat dies einschneidende Konsequenzen. Daher ist es umso wichtiger, geeignete Massnahmen zur Absicherung zu ergreifen.

 KonkubinatEhe
AHV (1. Säule)neinja
BVG (2. Säule)möglichja
UVG (2. Säule)neinja
Säule 3amöglichja
Todesfallkapital (3b)möglichmöglich 

Downloads zum Thema

Zusammenfassung

Füreinander vorsorgen

Für das Beziehungsmodell Konkubinat gibt es – im Gegensatz zur Ehe – keine bindenden gesetzlichen Regelungen. Steuerlich sind Konkubinatspaare meistens im Vorteil, bei Vorsorge und Absicherung haben diese aber gravierende Nachteile. Konkubinatspaare sollten deshalb aktiv werden, um für die Altersvorsorge, bei Invalidität und im Todesfall füreinander Vorkehrungen zu treffen. 

Trennung bei Konkubinatspaaren

Grundsätzlich kommt im Konkubinat das Recht der einfachen Gesellschaft zu Anwendung. Im Streitfall kann vielfach nur auf die Auflösung der einfachen Gesellschaft geklagt werden. Seit dem 1. Januar 2017 besteht nebst dem Unterhalt für gemeinsame Kinder auch ein Betreuungsunterhalt für den Partner. Erfahren Sie, wie Sie im Konkubinat für Ihre Familie die notwendigen Vorkehrungen treffen.

Das Erbe im Voraus regeln

Konkubinatspartner sind keine gesetzlichen Erben und sind im Gegensatz zu verheirateten Paaren in den meisten Kantonen erbschaftssteuerpflichtig. Besonders beim Wohneigentum also müssen besonders die Verhältnisse klar geklärt werden. 

Die häufigsten Fragen 

Wir stehen Ihnen für Fragen sehr gerne zur Verfügung.

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