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Säule 3a und Teilzeitarbeit

22.10.2025

Was Sie wissen müssen

Teilzeitarbeit schmälert die Altersvorsorge.
 

Wer Teilzeit arbeitet und ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt, darf in die Säule 3a einzahlen.
 

Mit Einzahlungen in die Säule 3a lassen sich Vorsorgelücken verkleinern, bestenfalls schliessen.
 

Wenn möglich jährlich den Maximalbetrag einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen.
 

Verpasste Säule-3a-Einzahlungen können unter bestimmten Bedingungen nachgeholt werden.

Wichtige Fakten zu Teilzeitarbeit und Säule 3a 

Eine Vorsorgelücke, die aufgrund von Teilzeitarbeit in der AHV oder in der Pensionskasse entsteht, können Sie durch Einzahlungen in die Säule 3a zumindest teilweise schliessen. Voraussetzung dafür ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen. Der jährliche 3a-Maximalbetrag hängt davon ab, ob Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind oder nicht: Bei einer Pensionskasse versicherte Teilzeitarbeitende dürfen jährlich bis zu 7'258 Franken einzahlen. Der Betrag darf vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Wer hingegen keiner Pensionskasse angehört, ist zu Beiträgen bis 20 Prozent des Erwerbseinkommens bis zu einem Maximum von 36’288 Franken berechtigt.

Säule 3a bei Teilzeitarbeit nutzen 

Wer in die Säule 3a einzahlt, kann zusätzliches Kapital fürs Alter ansparen. Falls Sie bei einer Pensionskasse versichert sind, liegt der Maximalbetrag bei jährlich 7'258 Franken (Stand 2025). 

Sind Sie nicht bei einer Pensionskasse versichert, dürfen Sie höchstens 20 Prozent Ihres jährlichen Erwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen, aber nicht mehr als 36'288 Franken (Stand 2025). Wenn Sie also Teilzeit arbeiten und nur über ein geringes Einkommen verfügen, reduziert sich auch der Betrag, den Sie in die 3. Säule einzahlen dürfen. Ein Beispiel: Verdienen Sie 20'000 Franken im Jahr, dürfen Sie maximal CHF 4'000 in die Säule 3a einzahlen, also deutlich weniger als der Maximalbetrag für Angestellte mit Pensionskasse. Auch wer mehrere kleine Jobs hat, bei denen keine Pensionskasse greift, muss die Einkommen zusammenzählen und darf dann ebenfalls nur 20 Prozent vom Gesamteinkommen einzahlen.

Wenn immer möglich empfiehlt es sich, den jährlich möglichen Maximalbetrag in die Säule 3a einzuzahlen. Dabei steht es Ihnen frei, Ihr Vorsorgegeld in ein Säule-3a-Konto einzuzahlen oder in Vorsorgefonds zu investieren und so von den Renditechancen an den Finanzmärkten zu profitieren.

Erfahren Sie, wann welche Lösung Sinn macht.

 

Säule 3a bietet Steuervorteile

Wer privat vorsorgt, profitiert. Denn Einzahlungen in die Säule 3a sind steuerlich abzugsfähig. Für Teilzeitarbeitende bedeutet dies: Beiträge in die Säule 3a reduzieren das steuerbare Einkommen, was Steuervorteile bringt. Da Teilzeitarbeitende oft über ein niedrigeres Einkommen verfügen, kann dieser Steuervorteil relativ gesehen grösser sein, da er einen grösseren Anteil des Gesamteinkommens betrifft.

Nachzahlung in die Säule 3a

Sollte eine Einzahlung des geltenden Maximalbetrags in die Säule 3a nicht immer möglich sein, besteht ab dem 1. Januar 2026 die Möglichkeit, verpasste Einzahlungen für Lücken ab dem Jahr 2025 unter folgenden Voraussetzungen nachzuholen: 

  • Im Jahr der Nachzahlung muss zuerst der ordentliche Maximalbetrag des laufenden Beitragsjahrs vollständig einbezahlt sein.
  • Eine Lücke darf nur innerhalb eines Kalenderjahrs, entweder in mehreren kleinen Beträgen oder mit einer einmaligen Zahlung, geschlossen werden – nicht verteilt über mehrere Jahre. Hingegen dürfen in einem Nachzahlungsjahr die Lücken mehrerer Jahre geschlossen werden.
  • Nachzahlungen können innerhalb von 10 Jahren erfolgen.

Erfahren Sie mehr zu den Bedingungen der Nachzahlung

 

Nachzahlungen in die Säule 3a helfen, Vorsorgelücken gezielt zu schliessen. Für Personen mit und ohne Pensionskassenanschluss gelten andere Bestimmungen bei den Maximalbeträgen für die Säule 3a, die sich auch auf die maximal möglichen Nachzahlungen auswirken. Dies betrifft besonders Teilzeitarbeitende mit einem niedrigen Einkommen unterhalb der Eintrittsschwelle der Pensionskassen.

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Häufige Fragen zu Teilzeit und Säule 3a

Wir stehen Ihnen für Fragen sehr gerne zur Verfügung.