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Teilzeitarbeit und Vorsorge im Überblick

21.08.2025

Was Sie wissen müssen

Teilzeitarbeit erhöht das Risiko von Vorsorgelücken.

 

Wer Teilzeit arbeitet, muss seine Vorsorge besonders gut planen.

 

Das gilt auch bei mehreren Teilzeitpensen und für Teilzeitarbeitende, die im Konkubinat leben. 

 

Das grösste Risiko liegt in der 2. Säule aufgrund der Eintrittsschwelle und des Koordinationsabzugs.

Wichtige Fakten zu Teilzeitarbeit und Vorsorge

Teilzeitarbeit ist attraktiv für die Work-Life-Balance, wirkt sich aber negativ auf die Vorsorge aus. Denn: Je geringer das Arbeitspensum, desto geringer der Lohn mit entsprechend niedrigeren Renten im Alter. Das gilt besonders in der 2. Säule, der Pensionskasse, aufgrund des Koordinationsabzugs und der Eintrittsschwelle.

Sorgfältige Planung ist bei Teilzeitarbeit deshalb das A und O (Download: Broschüre – Vorsorge individuell gestalten). Wichtig sind Einzahlungen in die private 3. Säule und dass der jährliche AHV-Mindestbeitrag von 530 Franken nicht vergessen geht. Frauen müssen besonders auf die Vorsorge achten, da sie oft Teilzeit arbeiten und im Schnitt länger leben als Männer. Ratsam ist die Wahl eines «teilzeitfreundlichen» Arbeitgebers mit entsprechenden Pensionskassenleistungen.

Besondere Herausforderungen stellen sich zudem für Konkubinatspaare. Denn AHV-Renten für Ehepaare basieren auf dem kombinierten Einkommen beider Partner. Unterschiedliche Pensen gleichen sich aus – nicht so im Konkubinat. Zudem erhalten unverheiratete Partner im Todesfall oder bei Invalidität nicht in jedem Fall Leistungen aus den Sozialversicherungen.

Teilzeitarbeit liegt im Trend

Teilzeitarbeit ist beliebter denn je. Mehr als die Hälfte der Schweizerinnen und knapp jeder fünfte Schweizer arbeiten weniger als 90 Prozent. Teilzeitarbeitende müssen die Auswirkungen ihrer Arbeitszeitreduktion auf die Altersvorsorge verstehen, um finanzielle Lücken im Ruhestand zu vermeiden. Denn Teilzeitarbeit schmälert die Altersvorsorge.

 

Beschäftigungsgrad in der Schweiz 1991 und 2023

Beschäftigungsgrad in der Schweiz 1991 und 2023

Quellen: BFS, Raiffeisen Schweiz Investment & Vorsorge Center

Teilzeitarbeit im 3-Säulen-System

Das Einkommen wirkt sich auf alle drei Säulen der Schweizer Vorsorge aus: Die Höhe der AHV-Rente hängt vom Durchschnittseinkommen ab. Wer weniger verdient, erhält später eine tiefere Rente. Andererseits haben Teilzeitarbeitende auch weniger Spielraum, um Geld für die private Vorsorge beiseitezulegen. Darum ist indirekt auch die 3. Säule betroffen. 

Am stärksten wirkt sich Teilzeitarbeit auf die 2. Säule aus. Denn der Lohn bestimmt, wie hoch die Pensionskassenbeiträge sind. Allerdings nicht der ganze Lohn: Es gibt den sogenannten Koordinationsabzug von 26'460 Franken. Massgebend für die Berechnung der PK-Beiträge ist nur der Lohn, der nach dem Abzug übrigbleibt (= versicherter oder koordinierter Lohn). Weil der Koordinationsabzug für alle Löhne gleich hoch ist, leiden tiefe Löhne überproportional darunter. 

Für Frauen: Teilzeitjob und Vorsorge

Rund 60 Prozent der erwerbstätigen Frauen in der Schweiz arbeiten Teilzeit und verdienen deshalb weniger. Weniger Lohn führt zu tieferen Pensionskassenleistungen. Ein Grund dafür ist der fixe Koordinationsabzug von 26'460 Franken, der den versicherten Lohn stark reduziert. Zudem werden die meisten Frauen, die weniger als die Eintrittschwelle von 22'680 Franken verdienen, gar nicht in einer Pensionskasse versichert. Es gibt jedoch immer mehr «teilzeitfreundliche» Pensionskassen, die auch tiefere Löhne versichern und den Koordinationsabzug reduzieren, um eine höhere Altersvorsorge zu ermöglichen.

 

Teilzeit: Absicherung im Konkubinat

Besondere Herausforderungen stellen sich für Konkubinatspaare. Denn AHV-Renten für Ehepaare basieren auf dem kombinierten Einkommen beider Partner. Unterschiedliche Pensen, etwa wenn ein Partner sich primär um Haushalt und Kinder kümmert, gleichen sich so aus. Beim Konkubinat ist das nicht der Fall. Auch im Todesfall oder bei Invalidität sind Ehe- und Konkubinatspaare nicht gleichgestellt. Unverheiratete Partner erhalten nicht in jedem Fall Hinterlassenenleistungen aus den Sozialversicherungen.

Diese weiterführenden Themen sind jetzt wichtig für Sie

Häufige Fragen zur Teilzeitarbeit 

Wir stehen Ihnen für Fragen sehr gerne zur Verfügung.