• Berufliche Vorsorge
  • Vorsorgen

Konkubinat und Familiengründung

Was Sie wissen müssen

Unverheiratete Väter müssen die Vaterschaft offiziell anerkennen.

 

Bei Teilzeitpensen können Vorsorgelücken entstehen.

 

Für das Alter sowie für den Fall einer Trennung sollte man rechtzeitig vorsorgen.

 

Mit einem Kinderkonto oder Geschenksparkonto kann man für das Kind Geld sparen.

Die wichtigsten Fakten für unverheiratete Eltern

Kinderkriegen im Konkubinat hat rechtliche und finanzielle Folgen. Diese sollten erkannt und entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Unverheiratete Väter müssen die Vaterschaft offiziell anerkennen. Im gleichen Verfahren kann auch angegeben werden, dass man die elterliche Sorge gemeinsam mit der Mutter ausüben möchte. Für gemeinsame Kinder sind beide dazu verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten zum Wohl des Kindes beizutragen. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn ein Elternteil nicht das Sorgerecht für sein Kind hat.

Eine Unterhaltspflicht der Partner zueinander besteht im Konkubinat nicht. Jedoch können Unterhaltsansprüche mit einem Konkubinatsvertrag geregelt werden. Arbeitet eines oder beide Elternteile Teilzeit, können Vorsorgelücken entstehen. Im Unterschied zu verheirateten Ehepaaren gibt es im Konkubinat keine Regelung für einen Vorsorgeausgleich. Daher ist es ratsam, frühzeitig die private Altersvorsorge zu planen und Vereinbarungen zu treffen, um die finanzielle Unabhängigkeit im Alter oder bei einer Trennung zu sichern.

Gemeinsame Kinder und Stiefkinder

Wenn man nicht verheiratet ist und Kinder hat, dann ist es notwendig, in einem Anerkennungsverfahren die Vaterschaft zu erklären. Mit dieser Erklärung kann auch angegeben werden, dass man die elterliche Sorge gemeinsam mit der Mutter ausüben möchte. Im Falle einer gemeinsamen elterlichen Sorge hat das Kind auch die Möglichkeit, den Namen des Vaters zu tragen.

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie ein Kind nicht anerkennen können, wenn bereits ein anderer Mann als Vater anerkannt wurde, die Mutter verheiratet ist oder das Kind adoptiert wurde.

Beachten Sie dabei, dass für die Anerkennung eines Kindes kein Nachweis der biologischen Vaterschaft erforderlich ist. Es ist jedoch strafbar, ein Kind anzuerkennen, von dem Sie wissen, dass Sie nicht der leibliche Vater sind.

Kinder des Partners oder der Partnerin: Wenn Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, haben Sie die Möglichkeit, die Kinder Ihres Partners oder Ihrer Partnerin zu adoptieren. 

 

Auswirkung der Vaterschaftsanerkennung

  • Sie werden offiziell als Vater des Kindes ab der Geburt anerkannt.
  • Sie können die gemeinsame elterliche Sorge beantragen.
  • Sie sind verpflichtet, für den Unterhalt des Kindes zu sorgen.
  • Das Kind hat Erbansprüche gegenüber Ihnen, und Sie haben Erbansprüche gegenüber dem Kind.
  • Gemeinsam mit der Mutter können Sie entscheiden, welchen Nachnamen das erste Kind erhalten soll. Alle weiteren gemeinsamen Kinder tragen dann denselben Nachnamen.
  • Falls die Mutter aus einem anderen Land kommt und der Vater Schweizer ist, erhalten die anerkannten Kinder die schweizerische Staatsbürgerschaft des Vaters.

Mit der Geburt des Kindes befassen sich viele Eltern bereits mit dem Thema Sparen für das Kind und eröffnen ein Konto für das Kind. In diesem Zusammenhang gibt es folgendes zu beachten. Es funktioniert fast so wie bei einem Konto für Sie selbst. Kontoinhaber ist allerdings Ihr Kind. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass der Batzen auf dem Jugendsparkonto geschütztes Kindesvermögen ist und ein Bezug durch die Eltern nicht ohne weiteres möglich ist.

Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres haben die Eltern eine Vollmacht. Sobald das Kind volljährig ist, gehen die Verträge auf das Kind über. Das heisst, dass das Kind in vollem Umfang über die Vermögenswerte verfügen kann. Besteht der Wunsch der Eltern, dass sie den Zeitpunkt des Übertrages selbst wählen möchten, empfiehlt sich ein Geschenksparkonto. Im Unterschied zu einem normalen Jugendsparkonto sind Sie als Eltern Kontoinhaber. Das bedeutet, dass der angesparte Batzen nicht automatisch mit Erreichen der Volljährigkeit dem Kinde zur Verfügung steht, sondern Sie den Zeitpunkt bestimmen können.

Unterhaltspflicht

Grundsätzlich besteht in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft keine Unterhaltspflicht der Partner untereinander. Jedoch können Unterhaltsansprüche mit einem Konkubinatsvertrag geregelt werden.

Für gemeinsame Kinder sind beide dazu verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten zum Wohl des Kindes beizutragen. Diese Verpflichtung, für das Kind zu sorgen, hängt nicht von der elterlichen Sorge ab, sondern von der Beziehung zwischen Eltern und Kind. Das bedeutet, selbst wenn ein Elternteil nicht das Sorgerecht für sein Kind hat, ist es dennoch nicht von der Pflicht, zum Unterhalt beizutragen, befreit.

Falls es zu einer Trennung kommt, besteht die Verpflichtung des Vaters zur Zahlung von Unterhalt erst, nachdem der von ihm unterzeichnete Unterhaltsvertrag von der Erwachsenen- und Kindesschutzbehörde (KESB) oder einem Richter genehmigt wurde. 

Es ist möglich, dass Unterhaltsansprüche aus einer früheren Ehe erlöschen, wenn eine neue nicht-eheliche Lebensgemeinschaft in einer stabilen Beziehung besteht, einer sogenannten qualifizierten Lebensgemeinschaft oder qualifiziertes Konkubinat.

Babypause – Vorsorgelücken vermeiden

Während der Zeit, in der Sie sich um das Baby kümmern und viele Jahre danach, kann es sein, dass Sie als Elternteil nicht mehr in Vollzeit arbeiten können – das betrifft oft immer noch hauptsächlich Frauen. Dadurch zahlen Sie weniger AHV- und BVG-Beiträge ein, was im Alter und vor allem im Falle einer Trennung nachteilig ist. Im Gegensatz zu verheirateten Müttern ist kein Vorsorgeausgleich vorgesehen. Daher ist es ratsam, frühzeitig die private Altersvorsorge zu planen, um Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter und bei einer Trennung zu gewährleisten.

 

Beispiel

Falls Sie ein Jahreseinkommen unter der BVG-Eintrittsschwelle haben (22'050 Franken, Stand 2023), werden keine PK-Beiträge ausgerichtet. Das bedeutet, dass Sie im Alter nur die AHV-Minimalrente erhalten. Diese Rente reicht nicht einmal aus, um das Existenzminimum zu decken. Um das Mindesteinkommen für die Pensionskasse zu erreichen, ist es empfehlenswert, zumindest in einem Umfang von 60% zu arbeiten.

Unverheiratete Paare stehen zusätzlich vor dem Nachteil, dass im Falle einer Trennung die Beiträge für die Pensionskasse nicht geteilt werden. Dies bedeutet, dass der Partner, der über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt, eine niedrige Rente erhält. In diesem Zusammenhang kann ein Konkubinatsvertrag helfen, der die Ausgleichszahlungen im Falle einer Trennung frühzeitig regelt.

Trennung

In guten Zeiten zu regeln. In einer Ehe wird das Vermögen in der Regel bei einer Scheidung aufgeteilt, einschliesslich der Altersvorsorge und der Pensionskassenguthaben, die während der Ehe angesammelt wurden. Im Konkubinat gibt es gesetzlich keine Vorschriften zur Vermögensaufteilung bei einer Trennung. Das bedeutet, dass unabhängig von der Dauer der Beziehung kein Anspruch auf eine Aufteilung des Vermögens oder eine Entschädigung für die erbrachte Familienarbeit besteht.

Dies kann besonders problematisch werden, wenn man im Laufe der Beziehung auf Einkommen oder Arbeitszeit zugunsten der Familie verzichtet hat. Bei einer Trennung kann dies zu finanziellen Schwierigkeiten führen, insbesondere im Alter im Zusammenhang mit einer so entstandenen Vorsorgelücke (AHV und Pensionskasse).

 

Was kann man konkret tun?

Im Konkubinat ist es wichtig, über die Vor- und Nachteile gegenüber der Ehe nachzudenken, insbesondere wenn Kinder geplant sind. Viele Dinge können im Konkubinat geregelt werden, aber dies erfordert offenere Gespräche und möglicherweise rechtliche Vereinbarungen. Oft vermeiden Paare diese Gespräche aus Angst vor Konflikten, aber es ist entscheidend, finanzielle Fragen frühzeitig zu klären.

Denken Sie daran, dass Verträge und Vereinbarungen in guten Zeiten getroffen werden sollten, wenn die Beziehung gut funktioniert. In Zeiten einer Trennung sind finanzielle Diskussionen oft schwieriger und belastender.

Zusammenfassung

Vorsorgen und Absichern

Konkubinatspaare müssen vieles selbst regeln, um im Alter oder im Fall von Krankheit, Unfall oder Tod abgesichert zu sein.

Mehr erfahren

Verträge und Vereinbarungen

In guten Zeiten sollte man vorsorgen – weil das Leben unberechenbar ist.

Mehr erfahren

Die häufigsten Fragen zu Konkubinat und Familie

Wir stehen Ihnen für Fragen sehr gerne zur Verfügung.