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Das 3-Säulen-Prinzip der Schweiz einfach erklärt

Drei Säulen, ein Ziel: Finanzielle Sicherheit im Alter, Todesfall und bei Invalidität. Das 3-Säulen-Prinzip vereint staatliche, berufliche und private Vorsorge und somit Solidarität und individuelle Freiheiten.

Die drei Säulen des 3-Säulen-System einfacher erklärt

1. Säule: Staatliche Vorsorge

Die 1. Säule ist obligatorisch und dient der finanziellen Sicherung des Existenzbedarfs im Alter, bietet Schutz im Invaliditätsfall und sichert Ihre Hinterbliebenen im Todesfall mit dem Existenzminimum ab. Sie umfasst die AHV/IV (Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) sowie Ergänzungsleistungen (EL). Zudem in der staatlichen Vorsorge geregelt, sind Erwerbsersatzleistungen (EO) während des Militär- oder Zivildienstes, die Mutterschaftsversicherung (MSE) sowie die Arbeitslosenversicherung (ALV).

 

Die AHV, Alters- und Hinterlassenenversicherung

Die AHV gibt es seit 1948. Sie ist die wichtigste Sozialversicherung der Schweiz und für alle, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, obligatorisch. Die AHV-Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen und zu gleichen Teilen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden getragen. Die aktuell tätigen Arbeitnehmer finanzieren solidarisch den Ruhestand der pensionierten AHV-Bezüger - im sogenannten Umlageverfahren.

Die IV, Invalidenversicherung 

Die IV gibt es seit 1960. Sie soll die wirtschaftlichen Folgen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit mildern. Ihr Hauptziel ist es, Menschen zu unterstützen, die aufgrund von gesundheitlichen Gründen zu mindestens 40% nicht mehr in den Arbeitsprozess integriert werden können.

 

Die EL, Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Es sind keine Leistungen der Sozialhilfe, sondern Sozialversicherungsleistungen, auf welche bei Vorliegen der Voraussetzungen ein verfassungsmässiger, unbedingter Anspruch auf Ausrichtung besteht.

Die Ergänzungsleistungen werden mit Steuergeldern von Bund und Kantonen finanziert. Mit der Gesetzesänderung seit dem 1. Januar 2021 haben Einzelpersonen neu einen Anspruch auf EL, wenn ihr Reinvermögen weniger als CHF 100'000.– beträgt. Bei Ehepaaren liegt die Vermögensschwelle bei CHF 200'000.–. 

 

2. Säule: Berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge bildet die 2. Säule im Schweizer 3-Säulen-System und wird als Pensionskasse bezeichnet. Dank ihr sollen die Versicherten und ihre Angehörigen ihren Lebensstandard halten können – nach der Pensionierung, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall. Grundlage dafür ist das Gesetz zur beruflichen Vorsorge (BVG). Es regelt, wie Arbeitnehmende über ihre Arbeitgeber in die Pensionskasse einzahlen. 

Ebenfalls zur 2. Säule gehören das Unfallversicherungsgesetz (UVG) und die überobligatorische Versicherung zum BVG und UVG sowie das Freizügigkeitsgesetz (FZG).

 

Die PK, Pensionskasse

Gemeinsam mit der 1. Säule decken die gesetzlichen Pensionskassenrenten etwa 60 bis 70 Prozent des letzten Lohns ab. Dies soll im Ruhestand eine finanziell angemessene Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen. Auch ergänzende Invaliden- und Hinterlassenenrenten werden von der Pensionskasse bezahlt. 

 

Freizügigkeitsleistungen

Beendet eine PK-Versicherte Person ihr Arbeitsverhältnis, wechselt die Arbeitsstelle oder zieht ins Ausland, werden die Pensionskassengelder vorübergehend auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Das Freizügigkeitsgesetz (FZG) regelt, wie die Guthaben der beruflichen Vorsorgegelder zu einer neuen Pensionskasse transferiert werden.  

 

Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung

Die obligatorische Unfallversicherung deckt die finanziellen Folgen von Unfällen und beruflich bedingten Krankheiten ab. Auch sie ergänzt die Rentenleistungen der 1. Säule bei Invalidität und im Todesfall.

3. Säule: Private Vorsorge

Die freiwillige Selbstvorsorge ergänzt die staatliche und berufliche Vorsorge. Mit der 3. Säule können Sie Ihre Vorsorgesituation aktiv verbessern und Einkommenslücken im Alter, bei Invalidität und im Todesfall schliessen. Durch verschiedene Spar- und Versicherungslösungen lässt sich die 3. Säule individuell gestalten. Die private Vorsorge ist seit 1972 in der Bundesverfassung verankert und wird vom Bund und den Kantonen mit Steuervorteilen für die Versicherten gefördert.

 

 

Säule 3a: Gebundene Vorsorge für AHV-pflichtige Erwerbstätige

Das Kapital, das Sie in der Säule 3a ansparen, dient grundsätzlich der Altersvorsorge. In gewissen Fällen kann es auch vorbezogen werden – zum Beispiel, für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder für die Beibringung der eigenen Mittel zur Aufnahme einer Hypothek für den Kauf einer selbstbewohnten Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses.  Die einbezahlten Prämien oder Beiträge lassen sich vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Was Sie über die Säule 3a wissen müssen

 

Säule 3b: Freie Vorsorge für alle

Mit der Säule 3b können Sie das finanzielle Polster für Ziele und Wünsche nach der Pensionierung weiter ausbauen. Auch die finanziellen Risiken bei Invalidität oder im Todesfall können Sie bedürfnisgerecht absichern. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Spar- und Anlagelösungen sowie Versicherungslösungen zur Verfügung.

Zusammenfassung

Das 3-Säulen-System kurz zusammengefasst

Das Schweizer Vorsorgesystem bietet uns finanzielle Sicherheit: im Alter, Todesfall und bei Invalidität. Es beruht auf dem 3-Säulen-Prinzip und umfasst die staatliche, berufliche und private Vorsorge.

 

  • Die 1. Säule (staatliche Vorsorge) dient der finanziellen Sicherung Ihres Existenzbedarfs.
  • Die 2. Säule (berufliche Vorsorge) soll helfen, einen angemessenen Lebensstandard fortzusetzen.
  • Die 3. Säule (private Vorsorge) dient dazu, Ihren Lebensstandard möglichst gleich fortzuführen wie während der Erwerbstätigkeit.