Pensionsberatung
Mehr finanzielle Freiheit im Alter: Denken Sie frühzeitig über Ihre Wünsche für die Zukunft nach. Mit unserer Pensionsberatung unterstützen wir Sie dabei, diese zu erfüllen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Wir erarbeiten eine individuell auf Sie zugeschnittene Lösung.
- Indem Sie frühzeitig planen, halten Sie sich Optionen offen.
- Sie gewinnen einen ganzheitlichen Blick auf Ihre Finanzen.
- Sie können zielgerichtet Ihre Vorsorgesituation optimieren.
Warum eine Pensionsberatung?
Bei der Pensionierung geht es um mehr als nur Ihre Rente. Ob Sie den dritten Lebensabschnitt wunschgemäss gestalten können, hängt von vielen Faktoren ab: Ihrem Einkommen, Ihren Ausgaben, der Wohn- und Vermögenssituation sowie Fragen rund um Steuern, Ehe- und Erbrecht. Im Rahmen einer Pensionsberatung berücksichtigen wir all diese Aspekte und erarbeiten eine ganzheitliche, individuell auf Sie zugeschnittene Lösung.
Die Pensionsberatung einfach erklärt
Das Ziel der Pensionsberatung ist, Ihnen einen Überblick über Ihre finanzielle Situation heute und im Alter zu verschaffen und aufzuzeigen, mit welchen Optionen Sie diese bis zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung noch optimieren können. Die Basis bildet ein Erstgespräch, in dem wir Ihre Ausgangssituation analysieren sowie Ihre Bedürfnisse und Ziele aufnehmen.
Folgende Kalkulationen fliessen in Planung ein:
- Berechnung der finanziellen Situation zum Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung und darüber hinaus
- Prüfung einer möglichen Frühpensionierung und Aufzeigen von Alternativen
- Berechnung der zu erwartenden AHV-Rente
- Aufzeigen der Varianten des Renten- oder Kapitalbezugs aus der Pensionskasse
- Schätzung der Vermögensentwicklung
- Kalkulation der Lebenshaltungskosten
So tragen wir alle relevanten Informationen zusammen. Ausgehend vom Status Quo und Ihren Wünschen gelangen wir zu konkreten Massnahmen, mit der Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen können. Je früher Sie die Weichen stellen, desto grösser ist Ihr Handlungsspielraum. Setzen Sie bei diesem komplexen Thema auf unsere Begleitung. Wir beraten Sie umfassend bei allen wichtigen Entscheidungen und unterstützen Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung der konkreten Massnahmen.
Wie bereite ich mich auf eine Pensionsberatung vor?
Je mehr Informationen Sie uns zur Verfügung stellen, desto gezielter können wir Sie beraten. Folgende Unterlagen sind hilfreich:
- Ausgabenbudget heute und nach Pensionierung
- Kontoauszüge Bank und Post inklusive Säule 3a
- Aktuelle Wertschriftenverzeichnisse und Depotauszüge
- Aktuelle Steuerveranlagung und/oder aktuelle Steuererklärung
- AHV-Ausweise, individuelle Kontoauszüge (IK-Auszüge)
- Pensionskassenausweise, Pensionskassen-Reglemente
- Lebensversicherung: Policen, allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Angaben zum Rückkaufswert (RKW)
- Rentenversicherung: Policen, allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Angaben zum Rückkaufswert (RKW)
- Angaben zu Liegenschaften
- Ehe-/Erbvertrag
- Testament
Machen Sie sich zudem Gedanken zu Ihren Wünschen und Zielen: Notieren Sie sich zum Beispiel, wann Sie aus dem Berufsleben austreten möchten, in welcher Form (Rente, Kapital, Kombination) Sie die Leistungen aus der Pensionskasse beziehen möchten, auf welche Ausgaben Sie nach der Pensionierung verzichten könnten und ob Sie Teile Ihres Vermögens schon zu Lebzeiten weitergeben möchten.
Warum lohnt sich eine frühzeitige Planung?
Je früher Sie sich mit Ihren Wünschen für den dritten Lebensabschnitt auseinandersetzen, desto vielfältiger sind Ihre Optionen: Sie haben mehr Zeit, ein solides finanzielles Fundament für einen Ruhestand nach Mass zu schaffen. Unsere Empfehlung:
45 bis 49 Jahre: Machen Sie sich erste Gedanken, wie Sie sich Ihre Pensionierung vorstellen. Prüfen Sie, ob bei Ihnen Vorsorgelücken bestehen und stellen Sie sicher, dass Sie Ihre private Vorsorge auf mehrere Konten verteilen.
50 bis 59 Jahre: Konkretisieren Sie Ihre Pläne und legen Sie den Pensionierungszeitpunkt fest. Prüfen Sie, ob sich Einkäufe in die zweite Säule lohnen. Und denken Sie über Ihre gewünschte Wohnform im Alter nach.
60 bis 65 Jahre: Entscheiden Sie, ob Sie Ihr Pensionskassenvermögen als Rente oder Kapital beziehen wollen. Legen Sie zudem fest, wann Sie sich Ihre beruflichen und privaten Vorsorgegelder auszahlen lassen möchten.
Weitere Informationen
Häufige Fragen
Wie hoch ist mein Einkommen nach der Pensionierung?
AHV und Pensionskasse machen in der Regel 60 Prozent des letzten Lohns aus. Bei höheren Einkommen ist es tendenziell weniger. Um den bisherigen Lebensstandard beizubehalten wird davon ausgegangen, dass man mindestens 80 Prozent des letzten Lohns benötigt, da die Ausgaben im Alter nicht so stark sinken, wie man vielleicht annimmt. Die Differenz kann mit den Geldern der 3. Säule ausgeglichen werden.
Wie hoch sind meine Ausgaben nach der Pensionierung?
Die Ausgaben reduzieren sich in der Regel weniger stark, als man annimmt. Zwar fallen Ausgaben in Zusammenhang mit der Erwerbsarbeit weg, doch bleibt Ihnen mehr Zeit für Hobbies oder Reisen. Fazit: Eine Reduktion der Ausgaben von über 20 Prozent ist nicht realistisch.
Kann ich mir eine Teil-/Frühpensionierung leisten?
Dies hängt von der finanziellen Ausganglage und Ansprüchen ab. Wenn Sie früher in den Ruhestand treten möchten, brauchen sie ein finanzielles Polster. Bei einem (Teil-)Vorbezug der AHV-Rente wird diese lebenslang gekürzt, sowie die Beitragsplicht bis zum Erreichen des Referenzalters bleibt bestehen. Auch die Leistungen der Pensionskasse (Rente oder Kapital) fallen tiefer aus.
Mit einer frühzeitigen Pensionsplanung können Sie prüfen, ob für Sie eine Frühpensionierung möglich wäre und die entsprechenden finanziellen Weichen stellen.
Lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse?
Das wird von einer Reihe von Faktoren bestimmt und kann nicht pauschal beantwortet werden: Von den steuerlichen Vorteilen profitieren Sie in der Regel am meisten, wenn die Einkäufe kurz vor der Pensionierung gestaffelt erfolgen und wenn Sie Ihr Pensionskassenguthaben später als Kapital (und nicht als Rente) beziehen. Ein Pensionskasseneinkauf sollte wohlüberlegt sein, da er doch einige Risiken birgt.
Ist Rente oder Kapitalbezug sinnvoller?
Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Es gilt, die Vor- und Nachteile individuell abzuwägen: Ein Kapitalbezug ermöglicht finanzielle Flexibilität, geht aber mit Unsicherheiten bezüglich Lebenserwartung und Kapitalbedarf einher. Die Rente wiederum wird bis ans Lebensende ausbezahlt, wird aber in der Regel nicht der Teuerung angeglichen. Prüfen Sie zudem das Reglement Ihrer Pensionskasse: Ob Sie Ihr ganzes Vorsorgevermögen oder nur einen Teil als Kapital beziehen dürfen, ist von Kasse zu Kasse verschieden.
Soll ich mein Geld im Alter noch anlegen?
Unbedingt. Denken Sie in 10-Jahres-Etappen und legen Sie Geld, das Sie in den ersten Jahren nach der Pensionierung nicht brauchen, unter Berücksichtigung Ihres Risikoprofil an. So wächst Ihr Vermögen auch im Alter weiter – in Ihrem Interesse und im Interesse Ihrer Erben.
Der nächste Schritt zu Ihrer Beratung.
Rechtliche Hinweise
Die publizierten Inhalte dienen ausschliesslich allgemeinen Werbe- sowie Informationszwecken und sind nicht auf die individuelle Situation des Empfängers abgestimmt. Der Empfänger bleibt selbst für entsprechende Abklärungen, Prüfungen und den Beizug von Spezialisten (z.B. Steuer-, Versicherungs- oder Rechtsberater) verantwortlich. Erwähnte Beispiele, Ausführungen und Hinweise sind allgemeiner Natur, welche im Einzelfall abweichen können. Aufgrund von Rundungen können sich sodann Abweichungen von den effektiven Werten ergeben.
Die Inhalte stellen weder eine Anlageberatung resp. persönliche Empfehlung noch ein Angebot, eine Aufforderung oder Empfehlung zum Erwerb oder zur Veräusserung von Finanzinstrumenten dar. Die Informationen sind insbesondere keinen Prospekt und kein Basisinformationsblatt gemäss Art. 35 ff. bzw. Art. 58 ff. FIDLEG dar. Die allein massgeblichen vollständigen Bedingungen sowie die ausführlichen Risikohinweise zu den erwähnten Finanzinstrumenten sind in den jeweiligen rechtsverbindlichen Verkaufsdokumenten (z.B. [Basis-]Prospekt, Fondsvertrag, Basisinformationsblatt (BIB) oder Jahres- und Halbjahresberichte) enthalten. Diese Unterlagen können kostenlos bei Raiffeisen Schweiz Genossenschaft, Raiffeisenplatz, 9001 St.Gallen oder unter raiffeisen.ch bezogen werden. Finanzinstrumente sollten nur nach einer persönlichen Beratung und dem Studium der rechtsverbindlichen Verkaufsdokumente sowie der Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) erworben werden. Entscheide, die aufgrund der vorliegenden Inhalte getroffen werden, erfolgen im alleinigen Risiko des Empfängers. Aufgrund gesetzlicher Beschränkungen in einzelnen Staaten richten sich diese Informationen nicht an Personen mit Nationalität, Sitz oder Wohnsitz eines Staates, in welchem die Zulassung von den in diesem Inhalt erwähnten Finanzinstrumente oder Finanzdienstleistungen beschränkt ist. Bei den aufgeführten Performancedaten handelt es sich um historische Daten, aufgrund derer nicht auf die laufende oder zukünftige Entwicklung geschlossen werden kann.
Der vorliegende Inhalt enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese widerspiegeln Einschätzungen, Annahmen und Erwartungen von Raiffeisen Schweiz zum Zeitpunkt der Erstellung. Aufgrund von Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren können die künftigen Ergebnisse von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Entsprechend stellen diese Aussagen keine Garantie für künftige Leistungen und Entwicklungen dar. Zu den Risiken und Unsicherheiten zählen unter anderem die im Geschäftsbericht der Raiffeisen Gruppe beschriebenen Risiken und Unsicherheiten.
Raiffeisen Schweiz sowie die Raiffeisenbanken unternehmen alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. Sie übernehmen aber keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Inhalt veröffentlichten Informationen und haften nicht für allfällige Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Verteilung und Verwendung dieses Inhalts verursacht werden. Insbesondere haften sie nicht für Verluste infolge der den Finanzmärkten inhärenten Risiken. Die in diesem Inhalt geäusserten Meinungen sind diejenigen von Raiffeisen Schweiz zum Zeitpunkt der Erstellung und können sich jederzeit und ohne Mitteilung ändern. Raiffeisen Schweiz ist nicht verpflichtet, diesen Inhalt zu aktualisieren. In Bezug auf allfällige, sich ergebende Steuerfolgen wird jegliche Haftung abgelehnt. Der vorliegende Inhalt darf ohne schriftliche Genehmigung von Raiffeisen Schweiz weder auszugsweise noch vollständig vervielfältigt und/oder weitergegeben werden.
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Die Inhalte stellen weder eine Anlageberatung resp. persönliche Empfehlung noch ein Angebot, eine Aufforderung oder Empfehlung zum Erwerb oder zur Veräusserung von Finanzinstrumenten dar. Die Informationen sind insbesondere keinen Prospekt und kein Basisinformationsblatt gemäss Art. 35 ff. bzw. Art. 58 ff. FIDLEG dar. Die allein massgeblichen vollständigen Bedingungen sowie die ausführlichen Risikohinweise zu den erwähnten Finanzinstrumenten sind in den jeweiligen rechtsverbindlichen Verkaufsdokumenten (z.B. [Basis-]Prospekt, Fondsvertrag, Basisinformationsblatt (BIB) oder Jahres- und Halbjahresberichte) enthalten. Diese Unterlagen können kostenlos bei Raiffeisen Schweiz Genossenschaft, Raiffeisenplatz, 9001 St.Gallen oder unter raiffeisen.ch bezogen werden. Finanzinstrumente sollten nur nach einer persönlichen Beratung und dem Studium der rechtsverbindlichen Verkaufsdokumente sowie der Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) erworben werden. Entscheide, die aufgrund der vorliegenden Inhalte getroffen werden, erfolgen im alleinigen Risiko des Empfängers. Aufgrund gesetzlicher Beschränkungen in einzelnen Staaten richten sich diese Informationen nicht an Personen mit Nationalität, Sitz oder Wohnsitz eines Staates, in welchem die Zulassung von den in diesem Inhalt erwähnten Finanzinstrumente oder Finanzdienstleistungen beschränkt ist. Bei den aufgeführten Performancedaten handelt es sich um historische Daten, aufgrund derer nicht auf die laufende oder zukünftige Entwicklung geschlossen werden kann.
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