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18.12.2020

Durchführung schriftliche Abstimmung

Aufgrund der Situation rund um das Corona-Virus kann die am 19. März 2021 geplante Generalversammlung nicht durchgeführt werden. Der Bundesrat hat mit Erlass vom 16. März 2020 die Covid-19-Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) in Kraft gesetzt. Diese gestattet es allen Gesellschaften ungeachtet der bestehenden Statuten eine schriftliche Abstimmung durchzuführen. Der Bundesrat hat am 11. September 2020 beschlossen, die COVID-19-Verordnung 3 bis zum 31.12.2021 zu verlängern. So können die Raiffeisenbanken die Generalversammlung auch im 2021 schriftlich durchführen und alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter können ihre Rechte auf dem schriftlichen Weg ausüben.

Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Merenschwand-Obfelden hat an seiner Sitzung vom Donnerstag, 17. Dezember 2020 entschieden, dass eine schriftliche Abstimmung („Urabstimmung“) nach Covid-19-Verordnung 3 angeordnet wird. Der Versand der Abstimmungsunterlagen erfolgt im Februar 2021.

Damit der gesellschaftliche Rahmen nicht ganz untergeht, prüfen wir für den Sommer 2021 die Durchführung eines Mitgliederanlasses mit Unterhaltung und Nachtessen. Sofern es die Lage zulässt, freuen wir uns auf ein persönliches Wiedersehen.