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02.03.2020

Verschiebung Generalversammlung

 

Liebe Genossenschafterinnen und Genossenschafter

 

Der Bundesrat hat am 28. Februar 2020 auf die jüngste Entwicklung der Corona-Virus Epidemie reagiert und stuft die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiegesetz ein.

 

In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat Grossveranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen verboten. Dieses Verbot tritt sofort in Kraft und gilt mindestens bis am 15. März 2020. Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1'000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit den zuständigen kantonalen Behörden eine Risikoabwägung vornehmen. Mit diesen Massnahmen soll die Verbreitung des Corona-Virus in der Schweiz verzögert oder eingedämmt werden.

 

Angesichts dessen hat sich der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Merenschwand-Obfelden bezüglich der Durchführung unserer Generalversammlung vom 20. März 2020 beraten. Die uneingeschränkte Sicherheit unserer Mitglieder sowie die sorgenfreie Teilnahme an unserer Generalversammlung sind die wichtigsten Entscheidungskriterien. Beide Bedingungen können wir aus heutiger Sicht nicht gewährleisten. Deshalb hat sich der Verwaltungsrat dafür entschieden, unsere Generalversammlung am 20. März 2020 nicht durchzuführen und diese auf ein noch zu bestimmendes Datum zu verschieben.

 

Wir werden Ihnen zu gegebener Zeit wiederum eine Einladung zukommen lassen. Bitte bewahren Sie die bereits zugestellten GV-Unterlagen auf. Diese Unterlagen können auch am Verschiebedatum verwendet werden. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen Ihnen für allfällige Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Freundliche Grüsse

Ihre Raiffeisenbank Merenschwand-Obfelden