So schaffen Sie ausreichend Eigenkapital

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Für die Finanzierung einer Nachfolge braucht es Eigenkapital, je nach Situation mindestens 30 Prozent. Doch nicht jede kaufwillige Nachfolgerin oder interessierte Nachfolger hat die nötigen flüssigen Mittel.
 

 

Das sind mögliche Eigenkapital-Quellen

1. Verkauf oder Belehnung von Vermögenswerten

Reichen die vorhandenen flüssigen Mittel nicht aus, können bestehende Vermögenswerte verkauft oder belehnt werden. Im Vordergrund stehen dabei in erster Linie Wertschriften oder Immobilien. Dabei ist zu beachten, dass genügend flüssige Mittel für den eigenen Lebensunterhalt übrigbleiben, inklusive eines ausreichend dotierten Reservepolsters. Belehnungen von Vermögenswerten erhöhen die Verschuldung der betreffenden Person.

 

2. Mittel aus der eigenen Altersvorsorge

Je nach Rechtsform des zu übernehmenden Unternehmens besteht die Möglichkeit, für die Nachfolge-Finanzierung auf Mittel aus der eigenen Pensionskasse oder der Säule 3a zuzugreifen. Zulässig ist dies jedoch ausschliesslich bei Personengesellschaften – also Kommandit- und Kollektivgesellschaften – oder bei Einzelunternehmen. Aber: Um die Gelder aus der zweiten oder dritten Säule beziehen zu können, muss man sich bei der kantonalen Ausgleichskasse als selbstständig Erwerbender anmelden. Häufig benötigt man auch Nachweise über die selbstständige Tätigkeit wie Mietverträge, Offerten oder Rechnungen.

 

«In wenigen Fällen können Mittel aus der Pensionskasse für die Selbständigkeit verwendet werden. Dies gilt nur für Personengesellschaften. Für juristische Personen können die Mittel aus der PK nicht verwendet werden» 

Edi Platter, Verantwortlicher Kompetenzteam Unternehmensentwicklung und Finanzen im Raiffeisen Unternehmenszentrum (RUZ)

 

3. Mittel von Familie und Freunden

Ein Erbvorbezug oder ein Darlehen von Familienmitgliedern und Freuden ermöglicht es in vielen Fällen, die nötigen Mittel zusammenzubringen. In der Regel besteht ein Vertrauensverhältnis, das sicherstellt, dass der Geldgeber nicht in letzter Minute einen Rückzieher macht. Trotz der persönlichen Nähe sind die finanziellen Konditionen und weiteren Bedingungen schriftlich festzuhalten – schliesslich soll die Beziehung durch Kapitalverträge nicht getrübt werden. Auch bei Darlehen aus dem persönlichen Umfeld sollte man deshalb einen schriftlichen Darlehensvertrag aufsetzen, in dem Laufzeit, Zinssatz und die Rückzahlung festgehalten sind.

Bei einem Erbvorbezug ist die Ausgleichungspflicht zu bedenken. Denn bei der Erbteilung haben alle Berechtigten Anrecht auf ihren Anteil. Je nach Höhe des Vorbezugs muss man die anderen Erben auszahlen – und dafür über liquide Mittel verfügen.  

 

«Häufig fliessen entscheidende Beträge an die Finanzierung aus den Reihen von Familien und Freunden.»

Edi Platter, Verantwortlicher Unternehmensentwicklung und Finanzen im Raiffeisen Unternehmenszentrum (RUZ)

 

4. Nachrangiges Darlehen des Verkäufers

Ein regelmässig verwendetes Mittel, das als wirtschaftliches Eigenkapital gilt, ist ein nachrangiges Darlehen der Verkäuferin oder des Verkäufers. Dabei gewährt der frühere Inhaber zum Übergabezeitpunkt einen Aufschub auf einen Teil des Kaufpreises. Diesen zahlt die Übernehmerin oder der Übernehmer später in mehreren Raten aus dem Cash Flow des Unternehmens. In der Regel werden nachrangige Darlehen nur gewährt, wenn ein Vertrauensverhältnis zwischen Verkäufer und Nachfolger besteht. Denn: Im Fall einer Insolvenz werden die nachrangigen Darlehen erst zurückbezahlt, nachdem die Ansprüche aller nicht-nachrangigen Gläubiger befriedigt worden sind.

 

5. Finanzielle Sponsoren (Private Equity)

Bei grösseren Transaktionen mit hohem Bedarf an zusätzlichem Eigenkapital kommen finanzielle Sponsoren, zumeist Private-Equity-Gesellschaften, in Frage. Sie beteiligen sich in der Regel ab Kaufpreisen von 15 bis 20 Millionen. Zu beachten ist zudem, dass Private-Equity-Gesellschaften normalerweise einen Aktienanteil von mindestens 51 Prozent erwarten und in einem Zeitraum von gewöhnlich drei bis sechs Jahren wieder aussteigen.

 

Der Mix macht es

Für die gesamte Finanzierung einer Nachfolgelösung empfiehlt sich ein Mix aus verschiedenen Mitteln. Oft wird eigenes Erspartes und ein nachrangiges Verkäuferdarlehen auf der Eigenkapitalseite mit einem Bankkredit als Fremdkapital kombiniert. Dies erleichtert die Beschaffung der notwendigen Mittel, erhöht die Sicherheit der Finanzierung und verteilt die Risiken auf mehrere Parteien.

 

«Es lohnt sich, im Vorfeld alle Möglichkeiten einer Finanzierung durchzuspielen und die Risiken gegeneinander abzuwägen.»

Edi Platter, Verantwortlicher Unternehmensentwicklung und Finanzen im Raiffeisen Unternehmenszentrum (RUZ)