Lebensabend im Ausland – das sollten Sie beachten

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Sonne, Ruhe, tiefere Lebenshaltungskosten – das lässt Schweizerinnen und Schweizer über einen Ruhestand im Ausland nachdenken. Doch der Weg dahin ist kompliziert und hält einige Stolpersteine bereit. Was es im Voraus alles abzuklären gilt, sagt Marcel Balzli, Senior Finanzplaner bei Raiffeisen. 

«Herr Balzli, was macht Auswandern für Schweizer Pensionäre attraktiv?»

Neben Sonne und Natur sind das Gründe wie eine andere Kultur oder weniger Hektik. Vielleicht leben auch Verwandte im angepeilten Land oder man kann dem Hobby dort besser nachgehen. Ebenfalls ein häufiger Grund für eine Auswanderung nach der Pensionierung sind natürlich die tieferen Lebenshaltungskosten. In den EU-Ländern etwa ist das Leben im Schnitt um 60 Prozent günstiger, wobei insbesondere die südlicheren und östlicheren Ländern mit tiefen Preisen locken.

 

«Welche Gelder bekomme ich als ausgewanderter Pensionär?»

AHV-Renten sowie Gelder aus der 2. und 3. Säule können normalerweise an jeden beliebigen Wohnort überwiesen werden.  Allerdings sollten Sie darauf achten, dass dabei keine Verzögerungen auftreten – teilen Sie der Ausgleichs- und Pensionskasse Ihren Domizilwechsel vorzeitig mit.  Was nur Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz beziehen können: Ergänzungsleistungen (EL). 

 

«Wann sollte ich mit der Planung beginnen, wenn ich über einen Lebensabend im Ausland nachdenke?»

Gehen Sie die finanzielle Planung mit zirka 50 an und lassen Sie sich dabei von Spezialisten begleiten. So erhalten Sie den Überblick über Ihre Finanzen und haben noch genug Zeit, diese bis zur Pensionierung zu optimieren und die Weichen richtig zu stellen. Wenn Sie in Ihrer neuen Heimat ein eigenes Heim kaufen oder bauen wollen, ist es auch da von Vorteil, wenn Sie dafür eine längere Zeit zur Verfügung haben, um in Ruhe ein geeignetes Objekt zu finden. Und seien Sie nicht überrascht, wenn die notwendigen Formalitäten umständlich sind und sich sehr lange hinziehen können. Erkundigen Sie sich ausserdem rechtzeitig über Aufenthaltsbewilligung, Krankenversicherung oder Steuervorschriften an Ihrer Wunschdestination. Je nach Land sind die Bestimmungen sehr unterschiedlich und es kann lange dauern, die notwendigen Papiere und Bewilligungen zu erhalten.

Frankreich ist das beliebteste Land für Pensionäre

 

«Was gibt es punkto Steuern zu beachten?»

Zum Beispiel die Gefahr von Doppelbesteuerung. Leben Sie etwa in Spanien, zahlen Sie nach Ihrer Auswanderung zwar grundsätzlich in Spanien Steuern. Auf Kapitalbezüge aus der Pensionskasse zum Beispiel erhebt die Schweiz aber trotzdem eine Quellensteuer, die Sie ebenfalls bezahlen müssen. Klären Sie deshalb ab, ob es zwischen der Schweiz und dem Zielland ein Abkommen zur Vermeidung doppelter Steuern gibt. Wenn ja, können Sie die Quellensteuer nämlich zurückerhalten. Kontaktieren Sie dazu die kantonale Steuerverwaltung oder das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen in Bern. Und sprechen Sie auch mit der zuständigen Steuerverwaltung am neuen Wohnort.

 

«Wie sichere ich mich gegen Krankheiten ab?»

Gerade zu Pandemiezeiten: Kümmern Sie sich immer um einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Wandern Sie in ein EU-Land aus und beziehen Sie Ihre Rente aus der Schweiz, können bzw. müssen Sie Ihre Krankenkasse in der Regel in der Schweiz behalten. Damit können Sie sich auch hier behandeln lassen. Bei Auswanderung in andere Länder gibt es zum Beispiel internationale Krankenversicherungen. Welche Möglichkeiten Sie haben und welche Lösung für Sie am sinnvollsten ist, besprechen Sie am besten direkt mit Ihrer Krankenversicherung.

 

«Was sind die häufigsten Fallstricke bei der Auswanderung nach der Pensionierung?»

Das grösste Risiko ist eine zu wenig gewissenhafte Vorbereitung – und zwar vor allem auf Ebene der «Softfaktoren». Wer bisher zum Beispiel erst zwei kurze Ferienaufenthalte in der neuen Heimat verbracht hat, muss oftmals mit bösen Überraschungen rechnen: mit kälteren Wintern als erwartet, weniger Ruhe als erhofft, mangelnden sozialen Kontakten oder Sprachbarrieren. Gehen Sie also auch Fragen jenseits von Finanzen und Versicherung möglichst früh an.

Rund 5.5 Milliarden Franken AHV-Gelder fliessen im Jahr ins Ausland

 

«Ich möchte den Ruhestand im Ausland vorzeitig antreten. Muss ich auf etwas Besonderes achten?»

Ja, denn mit der Abmeldung in der Schweiz unterstehen sie nicht länger der obligatorischen AHV. Wandern Sie vor dem Pensionsalter in ein Nicht-EU-Land aus, können Sie der freiwilligen AHV beitreten und Beitragslücken verhindern; erkundigen Sie sich bei der Schweizer Vertretung vor Ort. Leben Sie dagegen neu in einem EU-/EFTA-Land können Sie nicht weiter in die AHV einzahlen. Für Sie gilt nun der obligatorische Sozialversicherungsschutz des Gastlandes, der oftmals tiefere Leistungen vorsieht. Nach Ihrer Pensionierung erhalten Sie also Renten aus der Schweiz und Ihrer Wahlheimat. Finanzielle Einbussen sind wahrscheinlich.

 

«Was, wenn ich ausgewandert bin und später wieder in die Schweiz zurückkehren möchte?»

In diesem Fall brauchen Sie keinerlei Bewilligung. Trotzdem dürfen Sie die notwendigen Meldepflichten nicht vergessen. Und informieren Sie auch Ihre Schweizer Vertretung vor Ort über Ihre Rückwanderungspläne.

 

«Viele Pensionäre im Ausland sind ehemalige Einwanderer in die Schweiz, die ihren Lebensabend in der alten Heimat verbringen. Vor welchen Fragen stehen sie vor ihrer Rückkehr?»

Wer seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft noch besitzt, hat natürlich ganz andere Voraussetzungen als Auslandschweizer. Insbesondere braucht es dann keine Aufenthaltsbewilligung. Setzen Sie sich aber auch als Rückkehrer mit Faktoren wie Klima, Lebensstandard oder sozialem Umfeld auseinander – vor allem, wenn sie lange Zeit in der Schweiz verbracht haben. Vorsichtig sein sollten Bürger von Nicht-EU/EFTA-Staaten: Besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz, verlieren Sie mit der Rückkehr in die alte Heimat Ihren Anspruch auf AHV. Allenfalls werden Ihnen aber die einbezahlten AHV-Beiträge rückvergütet. Weitere Informationen finden sie hier: EDA Leben im Ausland 

 

Marcel Balzli
Marcel Balzli, Senior Finanzplaner

Fazit: Stürzen Sie sich nicht kopflos ins Abenteuer

Eine Pension im Ausland will wohl geplant sein – genauso wie eine Pension in der Schweiz. Gerne beraten wir Sie im Rahmen einer Pensionsplanung auf der Reise in einen sorgenfreien dritten Lebensabschnitt.

Pensionäre im Ausland – Zahlen und Fakten

Hinweis: In den Zahlen (2019) enthalten sind nur die AHV-Hauptrenten. Nicht berücksichtigt sind Hinterlassenen- und Zusatzrenten der AHV sowie im Ausland lebende Witwen im Rentenalter.

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen

  

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