Der Bundesrat hat per 1. Januar 2023 die AHV- und IV-Renten der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und diese um 2,5 Prozent erhöht. Dementsprechend werden auch die damit verbundenen Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge und der maximale Steuerabzug bei der Säule 3a erhöht.
Die aktuellen Kennzahlen im Überblick
AHV (1. Säule) | ||
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Minimale Altersrente | CHF | 1'225 |
Maximale Altersrente | CHF | 2'450 |
BVG (2. Säule) | ||
Mindestjahreslohn BVG | CHF | 22‘050 |
Koordinationsabzug | CHF | 25‘725 |
Private Vorsorge (maximaler Steuerabzug 3a) | ||
Pensionskassenversicherte (Angestellte) | CHF | 7'056 |
Nicht-Pensionskassenversicherte (Selbständige ohne PK) | CHF | 35'280 |
Profitiere ich automatisch davon?
Ja, als Rentenbezüger profitieren Sie automatisch von einer höheren Rente. Durch diese Anpassung haben Sie auch die Möglichkeit einen höheren Betrag in die Säule 3a einzuzahlen. So können Sie Ihre Steuerrechnung jährlich noch mehr reduzieren.
Passt sich mein Dauerauftrag für den Sparbeitrag in die Säule 3a automatisch an?
Wenn Sie für Ihr Säule 3a-Konto einen Dauerauftrag mit der Option jeweils das 3a-Maximum einzuzahlen gewählt haben, dann müssen Sie nichts weiter unternehmen. Ihr Sparbeitrag wird automatisch angepasst.
Sie haben noch keinen Dauerauftrag für Ihr 3a-Konto eingerichtet? Das geht ganz einfach und Sie müssen sich nicht mehr jedes Jahr um die rechtzeitige Einzahlung kümmern. Das wird automatisch für Sie erledigt.
Raiffeisen Vorsorgefonds
Ihr Kapital aus dem Freizügigkeitskonto (2. Säule) oder einem Säule 3a Konto können Sie – als Alternative zu Spareinlagen – auch ganz oder teilweise in Raiffeisen Vorsorgefonds anlegen.