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Die Generalversammlung 2021 wird schriftlich durchgeführt
Die Situation rund um die Corona-Pandemie beeinträchtigt weiterhin das öffentliche, geschäftliche und private Leben. Nicht überraschend ist auch die Planung unserer jährlich stattfindenden Generalversammlung vom 5. März 2021 davon betroffen. Leider werden wir diese Generalversammlung wiederum nicht in einem gesellschaftlichen Rahmen in Nottwil durchführen können. Verwaltungsrat, Bankleitung und Mitarbeitende bedauern dies sehr.
Als Alternative hat der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Sempachersee Süd in Absprache mit der Bankleitung an seiner Sitzung 24. November 2020 entschieden, erneut von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe („Urabstimmung“) Gebrauch zu machen. Wir informieren unsere Mitglieder hiermit fristgerecht über diesen Entscheid.
Dieser Entscheid basiert rechtlich auf der am 19. Juni 2020 vom Bundesrat erlassenen Verordnung, die in unserem Fall besagt, dass die Genossenschafter, unabhängig von den entsprechenden Regelungen in unseren Statuten, ihre Rechte auch auf schriftlichem Weg ausüben können.
Der Kurzbericht zum Geschäftsjahr 2020 unserer Raiffeisenbank sowie weitere Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung werden den Mitgliedern per Post zugestellt.
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
02.02.2021:Frist für die Genossenschafter zur Einreichung allfälliger Anträge (7 Wochen vor der Urabstimmung)
23.02.2021:Versand der Unterlagen mit dem notwendigen Stimmmaterial
23.03.2021:Letzter Abstimmungstag. Bis zu diesem Datum müssen die Abstimmungsunterlagen bei unserer Raiffeisenbank eingegangen sein.
Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme. Wir danken Ihnen für das Verständnis und freuen uns jetzt schon darauf, Sie im 2022 an unserer traditionellen Generalversammlung wieder persönlich begrüssen können.
Schöne Festtage und alles Gute für 2021. Bleiben Sie gesund!
Freundliche Grüsse
Raiffeisenbank Sempachersee Süd