Einkommen nach der Pensionierung

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Sie sind sich im Klaren über Ihre Bedürfnisse, also über Ihre Wohnsituation, Freizeitaktivitäten, das soziale Umfeld und ob Sie nach der Pensionierung weiterarbeiten oder gar früher mit der Arbeit aufhören möchten? Dann ist es Zeit für die alles entscheidende Frage: Kann ich mir den gewünschten Lebensstandard in der Pension leisten?
 

Einkommen nach der Pensionierung

Ohne grosse Einschränkungen und finanziell abgesichert in den Lebensabend

Wie setzt sich mein Einkommen zusammen?

Der Umfang Ihrer Altersleistung bei der Pensionierung ist individuell. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Informationen zur vorzeitigen oder ordentlichen Pensionierung und deren Auswirkung auf das Einkommen nach der Pensionierung.

Vorzeitige Pensionierung

Vorzeitige Pensionierung

Eine Frühpensionierung hat langfristige Auswirkungen, die Sie frühzeitig einplanen müssen. Denn die reguläre AHV-Rente setzt erst ab dem 65. Altersjahr ein (AHV kann auch 1 oder 2 Jahre vorbezogen werden). Sie leben bis zu diesem Zeitpunkt von einer reduzierten Pensionskassenrente und Ihren Ersparnissen. Das bedeutet, dass Sie über einen längeren Zeitraum eine grössere Einkommenslücke zu füllen haben.

Ordentliche Pensionierung

Ordentliche Pensionierung

Gehen wir davon aus, dass Sie sich im Alter von 65 Jahren regulär pensionieren lassen. Zusätzlich nehmen wir an, dass Ihr Einkommensbedarf nach der Pensionierung bei 80 % des bisherigen Erwerbseinkommens liegt. Mit der AHV-Rente (1. Säule) und der Rente aus der Pensionskasse (2. Säule) entsteht in diesem Fall eine Einkommenslücke von ca. 20 % – sofern Sie keine Sparbeiträge in die private Vorsorge (3. Säule) einbezahlt haben.

Einkommensverteilung bei der ordentlichen Pensionierung: die Fakten

Nach der ordentlichen Pensionierung wird das Erwerbseinkommen durch eine AHV-Rente und eine allfällige Pensionskassenrente abgelöst. Diese beiden Renten zusammen sollten den Lebensstandard nach der Pensionierung gewährleisten.

Einkommen aus der ersten Säule (AHV)

Die AHV-Rente richtet sich nach dem gesetzlichen Pensionsalter. Die Höhe ist vom durchschnittlichen Einkommen und von der Anzahl Beitragsjahre abhängig. Wer Beitragslücken aufweist, muss mit Rentenkürzungen rechnen. Die Minimalrente beträgt CHF 1'225.–, die Maximalrente CHF 2'450.–. Ehepaare und eingetragene Partner erhalten gemeinsam höchstens CHF 3'675.– (Stand 2023).

Einkommen aus der zweiten Säule (BVG)

Die Berufliche Vorsorge hat zum Ziel, zusammen mit der ersten Säule ein Renteneinkommen von rund 60 % des letzten Lohnes zu erreichen. Das angesparte Pensionskassen-Guthaben setzt sich aus eigenen Beiträgen und jenen des Arbeitgebers zusammen. Dieses Altersguthaben kann je nach PK-Reglement als Kapital oder als Rente bezogen werden. Die Höhe der Pensionskassenrente wird aus dem angesparten Alterskapital und dem Umwandlungssatz berechnet.

Einkommen aus der dritten Säule (Private Vorsorge)

Die Private Vorsorge ist freiwillig und dient der Deckung von Vorsorgelücken und dem Vermögensaufbau. Sie läuft entweder über eine Bank oder über eine Versicherung und ist steuerlich abziehbar. Ziel ist, damit die restlichen 20 % zu füllen, um auf die 80 % des letzten Lohnes zu kommen. Bestenfalls darüber hinaus.

Ergänzungsleistungen (EL)

Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt mit dem Einkommen aus der 1. und 2. Säule sowie dem Ersparten nicht finanzieren können, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den persönlichen und finanziellen Verhältnissen. Falls Sie eine Hinterlassenenrente beziehen, wird diese nach der Pensionierung von der Altersrente abgelöst, ausser, sie ist höher als die Altersrente. Gerne unterstützen wir Sie bei der definitiven Berechnung.

Broschüre Pensionsberatung

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Alles was Sie über die Pensionsplanung wissen müssen, finden Sie auch in unserer Beratungsbroschüre.


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