Vorsorgefragen? Ihr Pensionskassenausweis gibt Auskunft über Ihre finanzielle Zukunft!

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Das Altersguthaben und die Leistungen Ihrer Pensionskasse sind ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Altersvorsorge. Wie es darum steht, zeigt Ihnen Ihr persönlicher Pensionskassenausweis. Den Vorsorgeausweis zu lesen und zu verstehen, ist einfacher, als man denkt. Und es lohnt sich, einen vertieften Blick in dieses wichtige Dokument zu werfen, denn es geht um viel Geld, um die eigene Zukunft und auch um das Wohl Ihrer Liebsten. Welche Themen bewegen Sie?
 

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Kann ich meinen jetzigen Lebensstandard im Alter halten?

Altersguthaben

Die Angaben zu den voraussichtlichen Altersleistungen sind Prognosen – die entsprechende Zahl in Ihrem Pensionskassenausweis zeigt Ihnen, wie viel Geld Ihnen insgesamt zur Verfügung stehen wird, wenn Sie in Rente gehen. Bei dem geschätzten Betrag geht die Pensionskasse davon aus, dass Sie bis zur Pensionierung gleich viel verdienen werden wie heute. Multipliziert man das Altersguthaben mit dem Umwandlungssatz von 6,8 %, ergibt sich die Altersrente. Der von Ihrer Pensionskasse angewendete Umwandlungssatz kann allerdings tiefer als die gesetzlichen 6,8 % ausfallen. Wenn Sie den Betrag durch zwölf teilen, wissen Sie, wie viel Sie monatlich aus der Pensionskasse erhalten. Zusätzlich erhalten Sie eine AHV-Rente, die bei den meisten Personen um die 2'000 Franken monatlich beträgt.

Tipp: Um Ihren Lebensstandard zu halten, sollten Sie etwa 80 % Ihres heutigen Einkommens einplanen. Liegen Ihre Renten darunter, besteht eine Vorsorgelücke – und eine solche sollten Sie frühzeitig schliessen. Hierfür gibt es je nach individueller Situation verschiedene Instrumente und Möglichkeiten.

 

Möchten Sie mehr darüber erfahren?

Hier finden Sie die Zahlen zum Altersguthaben in Ihrem Pensionskassenausweis:

Bezeichnung im Pensionskassenausweis: «Altersleistungen (voraussichtliche Werte)» oder «Voraussichtliche Leistungen im Alter»

 

 

 

Kann ich mir eine Frühpensionierung leisten?

Frühpensionierung

Viele Pensionskassen ermöglichen es ihren Versicherten bereits ab dem 58. Altersjahr, Gelder in Form einer Frührente oder als Kapital zu beziehen. Je früher Sie sich pensionieren lassen, desto stärker reduziert sich allerdings Ihre Altersrente. Als Faustregel ist mit einer Kürzung zwischen 5 % und 8 % pro Vorbezugsjahr zu rechnen. Denn: Einerseits haben Sie weniger Zeit, Altersguthaben in der Pensionskasse anzusparen, und andererseits sinkt der Umwandlungssatz, mit dem Ihre jährliche Rente aus dem vorhandenen Altersguthaben berechnet wird. Um Ihren Bedarf decken zu können, müssen Sie also bei einer Frühpensionierung auf ein zusätzliches Vermögen zugreifen können.

Tipp: Setzen Sie sich spätestens mit Anfang 50 mit Ihren Wünschen und Zielen für den dritten Lebensabschnitt auseinander.

 

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Hier finden Sie die Zahlen zur Frühpensionierung in Ihrem Pensionskassenausweis:

Bezeichnung im Pensionskassenausweis: «Altersleistungen (voraussichtliche Werte)», «Vorsorgeleistungen» oder «Voraussichtliche Leistungen im Alter»

 

 

 

Wie kann ich schon heute von finanziellen Vorteilen profitieren?

Steuern sparen

Wenn Sie Geld auf der Seite haben, können Sie es innerhalb eines bestimmten gesetzlichen Rahmens freiwillig in die Pensionskasse einzahlen. So können Sie Ihre Altersrente aufstocken und schon heute Steuern sparen. Pensionskasseneinkäufe lassen sich in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Sie reduzieren so die Steuerprogression auf dem Einkommen und profitieren dadurch von einem niedrigeren Steuersatz.

Tipp 1: Wenn Sie Ihre Einzahlung auf mehrere Steuerperioden aufteilen, können Sie der Progression bei der Einkommenssteuer mehrmals entgegenwirken.

Tipp 2: Mit der Säule 3a kümmern Sie sich um morgen und profitieren schon heute: Einzahlungen können vom Einkommen abgezogen werden und das Vorsorgekonto 3a fällt nicht in das Vermögen. Die private Vorsorge wird vom Staat steuerlich begünstigt. Berechnen Sie jetzt Ihr Sparpotential mit unserem Steuersparrechner.

 

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Hier finden Sie die Zahlen für die maximale Einkaufssumme in Ihrem Pensionskassenausweis:

Bezeichnung im Pensionskassenausweis: «Maximale reglementarische Einkaufssumme» oder «Einkaufsmöglichkeiten»

 

 

 

Wird mein Traumhaus einmal Realität?

Vorbezug von Pensionskassengeldern

Ein Vorbezug für den Erwerb eines Eigenheims ist möglich, wenn Sie Ihr Geld direkt ins Objekt investieren oder bei einem bestehenden Bauprojekt zur Finanzierung von Bauland verwenden. Zudem müssen Sie das Wohneigentum selbst nutzen, und darüber hinaus darf mit Pensionskassengeldern nur jeweils ein Wohnobjekt finanziert werden. Nebst Terminen und Sperrfristen, die Sie beachten müssen, ist für die Zeit ab dem 50. Altersjahr ein maximal möglicher Bezug gesetzlich vorgeschrieben. Zu beachten ist selbstverständlich auch, dass sich beim Vorbezug das Altersguthaben reduziert. Ebenso können dadurch Invaliden-, Witwen- und Waisenrenten gemindert werden. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig zu überlegen, wie Sie das Kapital wieder aufbauen oder eine Leistung bei Invalidität oder im Todesfall absichern können.

Tipp: Sie können Ihr Pensionskassengeld auch verpfänden, statt es vorzubeziehen. So bleibt Ihr Altersguthaben unangetastet und es sind weiterhin steuerbegünstigte persönliche Einkäufe in Ihre Pensionskasse möglich. Eine weitere Alternative ist der Vorbezug von angespartem Guthaben aus der Säule 3a.

 

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Hier finden Sie die Zahlen zu den Freizügigkeitsleistungen in Ihrem Pensionskassenausweis:

Bezeichnung im Pensionskassenausweis: «Altersguthaben», «Austrittsleistung» oder «Freizügigkeitsleistung»

Viele Pensionskassenausweise enthalten einen Abschnitt «Wohneigentum», der über den maximal möglichen Vorbezug informiert.

 

 

 

Was geschieht, falls ich nicht mehr arbeiten kann?

Invalidität

Mit Ihren Einzahlungen in die Pensionskasse wird auch eine Invaliditätsversicherung finanziert. Werden Sie im Sinne der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) dauerhaft erwerbsunfähig, erhalten Sie von der Pensionskasse eine Invalidenrente und Ihre Kinder eine Invaliden-Kinderrente. Der Versicherungsschutz endet einen Monat nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder bei Erreichen des AHV-Alters.

Tipp: Überlegen Sie sich, ob die Invalidenrenten ausreichen, um die Lebenshaltungskosten zu tragen, oder ob allenfalls eine zusätzliche Absicherung nötig ist. Die versicherten Rentenleistungen erhöhen sich nur dann, wenn der versicherte Jahreslohn steigt.

 

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Hier finden Sie die Zahlen zu den Leistungen bei Invalidität in Ihrem Pensionskassenausweis:

Bezeichnung im Pensionskassenausweis: «Jährliche Invalidenleistungen» oder «Leistungen bei Invalidität»

 

 

 

Wer sorgt für meine Liebsten, wenn ich nicht mehr bin?

Leistungen im Todesfall

Das Geld, das Sie in die Pensionskasse einzahlen, fliesst auch in eine Versicherung: Im Todesfall des Versicherten erhalten nämlich der hinterbliebene Ehegatte beziehungsweise die Kinder eine Rente – für gleichgeschlechtliche Personen in eingetragener Partnerschaft gilt diese Regelung ebenfalls. Auch Konkubinatspartner können versichert sein. Um den effektiven Anspruch auf Todesfall-Leistungen zu überprüfen, müssen Sie sich mit dem Reglement der Pensionskasse vertraut machen.

Tipp: Gerade unverheirateten Menschen oder Ehepaaren ohne Kinder wird empfohlen, sich diesen Punkt genauer anzuschauen: Allenfalls  kann es ratsam sein, eine zusätzliche Versicherung abzuschliessen.

 

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Hier finden Sie die Zahlen zu den Todesfallleistungen in Ihrem Pensionskassenausweis:

Bezeichnung im Pensionskassenausweis: «Todesfallleistungen (vor der Pensionierung)» oder «Leistungen bei Tod als aktives Mitglied»

 

 

 

Sie haben weitere Fragen zum Pensionskassenausweis? Je früher Sie sich mit Ihrer Vorsorgesituation befassen, desto besser lassen sich Ihre individuellen Wünsche und Ziele realisieren. Entscheiden auch Sie sich für unsere umfassende Analyse und wegweisende Beratung. Sprechen Sie jetzt mit Ihrer Raiffeisenbank!