Unklar hingegen ist, wer die zusätzlichen jährlichen Ausgaben von über 4 Milliarden Franken finanziert. Die 13. AHV-Rente verschärft das bestehende Finanzierungsproblem der AHV. Die jährlichen Einnahmen dürften bereits im Jahr 2026 nicht mehr reichen, um die jedes Jahr höheren Ausgaben zu decken und die Reserven im AHV-Ausgleichsfonds dürften voraussichtlich im Jahr 2027 unter die gesetzlich vorgeschriebene Jahresausgabe fallen.
Die Politik ist also gefordert, möglichst rasch Reformen zu beschliessen, welche die Finanzierung der AHV langfristig sichern. Am 16. Oktober 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Finanzierung verabschiedet: Die 13. AHV-Rente will er durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) um 0,7 Prozentpunkte finanzieren.
Der Ständerat hat die Vorlage erstmals in der Sommersession 2025 behandelt und folgende Beschlüsse gefasst: Ab dem Jahr 2028 sollen die AHV-Lohnbeiträge um 0,4 Prozentpunkte erhöht und gleichzeitig die Lohnbeiträge für die Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte gesenkt werden. Zudem ist eine Erhöhung der MWST um 0,5 Prozentpunkte vorgesehen. Eine weitere Erhöhung der MWST um 0,5 Prozentpunkte soll zur Finanzierung einer möglichen Aufhebung oder Anhebung der Ehepaar-Plafonierung dienen, wie sie die Initiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» fordert. Sollte das Vermögen des AHV-Ausgleichsfonds unter 80 Prozent einer Jahresausgabe sinken, könnten zudem die Lohnbeiträge zusätzlich um 0,4 Prozentpunkte erhöht werden.
In der Herbstsession 2025 hat der Nationalrat die Finanzierung der 13. AHV-Rente behandelt. Er spricht sich – wie auch der Bundesrat – für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zugunsten der AHV aus. Im Unterschied zum Bundesrat möchte die grosse Kammer diese Erhöhung jedoch auf Ende 2030 befristen, da ab dem Jahr 2031 die nächste umfassende AHV-Reform (AHV2030) vorgesehen ist.
Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat, der sich ebenfalls zur Frage äussern muss, ob die Finanzierung der 13. AHV-Rente mit einem Ja zur Erhöhung der Mehrwertsteuer verknüpft werden soll. Diese Verknüpfung hat der Nationalrat beschlossen, wobei die Mehrwertsteuererhöhung dem Volk und den Ständen zur Abstimmung vorgelegt werden muss.