Zusammenfassung
Vorsorgesystem in stetigem Wandel
Im März 2024 hat das Schweizer Stimmvolk Ja zur 13. AHV-Rente gesagt und nur wenige Monate später die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) abgelehnt:
- Ab dem Jahr 2026 erhalten die Pensionierten eine 13. AHV-Rente.
- Das entspricht einer Erhöhung der AHV-Altersrente um 8,3 Prozent.
- Die Mehrausgaben der AHV will der Bundesrat und der Nationalrat über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer decken (der Nationalrat zeitlich befristet), der Ständerat zusätzlich mit Lohnbeiträgen.
- Keine Auswirkung hat die Ablehnung der BVG-Reform für die grosse Mehrheit der Erwerbstätigen, da sie überobligatorisch versichert sind. Ihre Pensionskassen haben Reformen bereits vorweggenommen und die Umwandlungssätze an die ökonomischen Rahmenbedingungen angepasst.
- Durch die Ablehnung bleibt vielen Geringverdienenden und Mehrfachbeschäftigten der Zugang zur beruflichen Vorsorge weiterhin verwehrt.