Zusammenfassung
Vorsorgesystem in stetigem Wandel
Im März 2024 hat das Schweizer Stimmvolk Ja zur 13. AHV-Rente gesagt und nur wenige Monate später die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) abgelehnt:
- Ab dem Jahr 2026 erhalten die Pensionierten eine 13. AHV-Rente.
- Das entspricht einer Erhöhung der AHV-Altersrente um 8,3 Prozent.
- Das Parlament hat beschlossen, einen Teil der Mehrausgaben durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren (Normalsatz +0,4 Prozentpunkte).
- Über die Teilfinanzierung wird die Stimmbevölkerung voraussichtlich am 29. November 2026 abstimmen.
- Die Mehrwertsteuer deckt die zusätzlichen Ausgaben nicht vollständig, weshalb weitere Reformmassnahmen notwendig sind (AHV2030).
- Keine Auswirkung hat die Ablehnung der BVG-Reform für die grosse Mehrheit der Erwerbstätigen, da sie überobligatorisch versichert sind. Ihre Pensionskassen haben Reformen bereits vorweggenommen und die Umwandlungssätze an die ökonomischen Rahmenbedingungen angepasst.
- Durch die Ablehnung bleibt vielen Geringverdienenden und Mehrfachbeschäftigten der Zugang zur beruflichen Vorsorge weiterhin verwehrt.