Es gibt viele gute Gründe für Teilzeitarbeit: Die eigenen Kinder aufwachsen sehen, eine bessere Work-Life-Balance, die Pflege eines Angehörigen oder eine berufsbegleitende Weiterbildung. Dabei sollte die Vorsorge jedoch nicht vergessen gehen.
Der Schein trügt
Hätten Sie's gewusst? Bei der Verbreitung von Teilzeitarbeit liegt die Schweiz europaweit auf Platz zwei, und der Anteil der Männer bei den Teilzeitarbeitenden hat sich in den letzten 30 Jahren immerhin verdoppelt.
Teilzeitarbeit ist verlockend, und für den Moment kann es so aussehen, als würde der reduzierte Lohn locker ausreichen. Oft geschieht dies jedoch zulasten der Vorsorge. Einzahlungen in die 3. Säule werden ausgesetzt, die Pensionskassenbeiträge sinken und die voraussichtliche AHV-Rente könnte durch den geringeren Lohn ebenfalls niedriger ausfallen.
Die Folge: Im Ruhestand reicht das Einkommen aus Renten und Vermögensverzehr nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard weiterführen zu können. Eigene Mittel sind schnell aufgebraucht, und nicht wenige ehemalige Teilzeitarbeitende erhalten nicht die volle AHV-Rente ausbezahlt.
Haben Sie Fragen zu Teilzeitarbeit und Vorsorge? Sprechen Sie jetzt mit Ihrem Raiffeisen-Berater.
Was tun? Die Fragen und Antworten zu folgenden Themen helfen Ihnen dabei, beim Thema Teilzeit und Vorsorge die richtigen Entscheidungen zu treffen:
Relevanz für Teilzeitbeschäftigte
Warum ist Vorsorge für Teilzeitangestellte besonders wichtig?
Zwei der drei Schweizer Vorsorgesäulen setzen auf individuelles Ansparen von Vorsorgevermögen via Pensionskasse und 3. Säule. Bloss: Wer weniger verdient, zahlt auch weniger in die Pensionskasse ein und hat grössere Mühe, Einzahlungen in die 3. Säule zu stemmen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist sorgfältige Planung deshalb unumgänglich.
Die Kinder-, Hinterbliebenen- und Invalidenrenten sind ebenfalls lohnabhängig. Sprich: Je niedriger der versicherte Lohn, desto weniger erhalten Sie oder Ihre Liebsten im Fall eines tragischen Ereignisses. Auch das muss bei der Planung berücksichtigt werden.
Bedeutung von Eigenverantwortung
Warum muss ich mich selbst darum kümmern?
Unser Vorsorgesystem ist eher auf Vollzeitarbeitende ausgerichtet. Und auch diese müssen mit der 3. Säule und freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse selber dafür sorgen, dass keine Vorsorgelücke auftritt. Für Teilzeitarbeitende gilt dies umso mehr, da ihre obligatorischen Beiträge an die Vorsorgewerke geringer ausfallen.
Ihre Möglichkeiten
Wie kann ich meine Vorsorgesituation verbessern?
Das Schweizer 3-Säulen-System der Vorsorge bietet Ihnen dazu drei Möglichkeiten: Lückenlose Einzahlungen bzw. Nachzahlungen in die AHV, freiwillige Einzahlungen in die eigene Pensionskasse sowie maximale jährliche Einzahlungen in die 3. Säule.
Kurz gesagt: Fast nichts, denn die Einzahlungen sind in erster Linie abhängig von Ihrem Lohn. Wenn Sie verheiratet sind und Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner einen höheren Lohn erzielt, profitieren Sie von einer höheren Rente und müssen auch in Jahren ohne Erwerbstätigkeit (z. B. bei Kinderbetreuung) keine Einzahlungen in die AHV leisten.
Unverheiratete sollten bei längeren Unterbrüchen der Erwerbstätigkeit den Mindestbetrag in die AHV einzahlen, damit keine Lücke bei den Beitragsjahren entsteht. Die Nachzahlung ist bis fünf Jahre rückwirkend möglich.
Freiwillige Beiträge in die Pensionskasse
Wo soll ich bei der Pensionskasse ansetzen?
Mit freiwilligen Einzahlungen in Ihre Pensionskasse können Sie dafür sorgen, dass Ihre Rente höher ausfallen wird. Voraussetzung ist eine Beitragslücke. Diese entsteht, wenn die Altersrente, auf die man durch die einbezahlten Beiträge Anspruch hat, nicht mehr dem aktuellen Einkommen entspricht (z. B. wegen einer Lohnerhöhung). Freiwillige Einzahlungen lohnen sich jedoch nur, wenn Ihre Pensionskasse keine Unterdeckung aufweist.
Rolle des Arbeitgebers
Was kann mein Arbeitgeber tun?
Um den versicherten Lohn zu ermitteln, wird der sogenannte Koordinationsabzug von aktuell CHF 25'725.– vom Einkommen abgezogen. Gerade bei niedrigen Löhnen bleibt oft nicht mehr viel übrig, was es zu versichern gibt, und entsprechend klein fallen die Einzahlungen in die Pensionskasse aus.
Beträgt der Jahreslohn weniger als CHF 22'050 (Stand 2023), ist der Pensionskassenanschluss nicht mal obligatorisch. Es gibt jedoch Arbeitgeber, deren Kasse auch tiefere Löhne versichert oder den Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad anpasst. Auch besteht die Möglichkeit, Einkommen mehrerer Arbeitgeber zusammen bei einer Kasse zu versichern und so den minimalen Jahreslohn zu erreichen. Gesetzlich vorgeschrieben ist dies jedoch nicht.
3. Säule als Chance
Wie kann ich mit der 3. Säule a vorsorgen?
In die Säule 3a können Sie nur einzahlen, wenn Sie ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen. Erwerbstätige mit Pensionskassenanschluss dürfen aktuell jährlich höchstens CHF 7'056.– überweisen. Dabei steht es Ihnen frei, Ihr Vorsorgegeld in ein 3a-Konto einzuzahlen oder in Vorsorgefonds zu investieren. Erfahren Sie, wann welche Lösung Sinn macht.
Denken Sie daran: Nicht ausgeschöpfte oder verpasste Beitragsjahre können nicht nachbezahlt werden, und darüber hinaus verzichten Sie auf den attraktiven Steuerabzug. Mit einer Sparzielabsicherung erhalten Sie zudem die Garantie, dass Sie Ihre finanziellen Ziele auch bei Invalidität erreichen werden.
Persönliche Vorsorgesituation
Wie berechne ich meine voraussichtlichen Rentenansprüche?
Einen ersten Überblick verschafft Ihnen der Raiffeisen Vorsorgeradar. Die App führt Sie auf Ihrem Smartphone Schritt für Schritt durch alle nötigen Eingaben und zeigt Ihnen am Schluss detailliert auf, ob eine Vorsorgelücke besteht und wie sich diese schliessen lässt. Die App errechnet auch auf den Franken genau, welches Renteneinkommen Sie in Zukunft erwartet – eine Zahl, die die wenigsten Menschen kennen.
Individuelle Vorsorgeberatung
Wer kann mir dabei helfen?
Für Teilzeitarbeitende ist es besonders komplex, die eigene Vorsorgesituation zu überblicken. Raiffeisen bietet Ihnen auf Wunsch eine detaillierte Vorsorgeberatung an. Wir analysieren Ihre persönliche Situation, decken allfällige Vorsorgelücken auf und zeigen Ihnen, mit welchen Massnahmen sich diese vermeiden lassen. Die Beratung ist kostenlos und mit keinerlei Verpflichtungen verbunden.
Fazit: Teilzeitarbeit will gut geplant sein
Die Vermeidung von Vorsorgelücken bei Teilzeitarbeit ist ein Balanceakt. Damit dieser gelingt und man später nicht in die Vorsorgefalle tappt, ist eine genaue Analyse der finanziellen Situation erforderlich. Dies ist durch die vielen Regeln und Ausnahmen des Schweizer Vorsorgesystems relativ komplex.